Luftfilter für Schulen/Kitas: nur dort, wo sich Fenster nur kippen lassen

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Gekippte Fenster, Foto Rinke

90 Millionen Euro stellt NRW für moderne Luftfilter an Schulen und Kitas bereit, ab heute ist das Geld abrufbar. Das klingt gut.

Doch nur der geringste Teil der Klassen wird davon profitieren können.

Denn die Anlagen sind nur für Räume vorgesehen, in denen sich die Fenster nicht vollständig öffnen lassen (höchstens auf Kippstellung) oder die komplett fensterlos sind.

In allen anderen Klassen heißt es im Herbst und Winter weiterhin: alle 20 Minuten alle Fenster sperrangelweit auf zum Stoßlüften.

In Ihrer Pressemitteilung kündigt Ministerin Ina Scharrenbach aus Kamen am heutigen Freitag an:

„Seit Freitag, 27. August 2021, 10.00 Uhr, können Kommunen und Träger Förderanträge für „mobile Luftreinigungsgeräte und einfache bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Luftaustausches in Kindertageseinrichtungen und Schulen“ stellen.

Nach dem Bund hat der Haushaltsausschuss des Landtages den Weg für Fördermittel in Höhe von 90,4 Millionen Euro freigemacht. Damit ist das Lüftungsprogramm II in Nordrhein-Westfalen startklar.
 
Förderfähig sind für das Lüftungsprogramm II ausschließlich Geräte oder Maßnahmen in Räumen der so genannten Kategorie 2.

 Das sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, die keine raumlufttechnische Anlage besitzen oder in denen die Fenster nur kippbar sind oder es nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt gibt.
 
Es können mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie (HEPA 13) oder mit UV-C-Technik oder sogenannte Kombinationsgeräte aus beiden Verfahren gefördert werden.

Die Geräte müssen so bemessen sein, dass ihr stündlicher Mindestvolumenstrom dem 4-fachen Raumvolumen entspricht und eine möglichst geringe Geräuschemission erreicht wird. Wie bereits bei dem Lüftungsprogramm I fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber bis höchstens 4.000 Euro je beschafftem Gerät oder bei baulichen Maßnahmen je Raum.

Zusätzlich wird für jedes geförderte Luftreinigungsgerät einmalig eine Pauschale von 500 Euro für Betrieb und Wartung gewährt.
 
Die Anträge können seit dem 27. August 2021 bis zum 10. Dezember 2021 ausschließlich im Online-Portal gestellt werden: http://www.frl-luft.foerderung.nrw.de/onlineantrag/programm/7
 
Antragsberechtigt sind die Träger von Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Werden in einer Einrichtung zusätzlich Kinder über 12 Jahren betreut, können Förderanträge für sämtliche Räume der Kategorie 2 gestellt werden.
 
Die Finanzierung des Lüftungsprogramms II des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt im Umfang von 84,4 Millionen Euro jeweils zur Hälfte durch Mittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Aus dem Landeshaushalt werden zusätzlich sechs Millionen Euro für einfache bauliche Maßnahmen bereitgestellt, sodass insgesamt 90,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
 
Die Richtlinie zur Förderung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technischen Maßnahmen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (RL-FitU12) finden Sie unter: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2021_08_25_RL_FItU12_FINAL_.pdf
 

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