++++++ UPDATE 17. 4. – Land und Kreis einigen sich +++++++++
Noch keine Einigung mit dem Land –
Neue Coronaregeln treten erst später in Kraft:
Die vom Kreis Unna geplanten verschärften Coronaregeln treten nicht wie geplant am Samstag, 17. April, in Kraft. Das Land kassierte ein Vorhaben am heutigen Freitag gleich wieder ein, und über ein anderes wurde noch keine Einigung erzielt.
Per Pressemitteilung teilte der Kreis um 16.30 Uhr mit:
„Angesichts stetig steigender Inzidenzwerte hatte der Krisenstab beim Kreis Unna mit Überschreiten der 200er Marke neue und strengere Corona-Schutzregeln beschlossen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung lag dem Landesgesundheitsministerium zur Entscheidung vor. In einem Punkt konnte kein Einvernehmen hergestellt werden, in einem anderen liegt bislang keine Entscheidung vor.
Der Kreis Unna verzichtet auf ein Inkrafttreten der Regelungen am Samstag und wartet auf die Entscheidung aus Düsseldorf.
Schulen bleiben geschlossen
Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten.
Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einen Erlass des Landes übernommen worden, der dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat.
KONTAKTSPERRE ABGELEHNT
Den vom Kreis angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhr trägt das Land nicht mit.
„Ob es nun zu einer Ausgangssperre für den gleichen Zeitraum im Kreis Unna kommen wird, wird aktuell noch bewertet.“
Nicht entschieden habe das Land bislang über die Regelung, die Kindertagesstätten in die Notbetreuung zu schicken, so der Kreis.
Dazu liegt unserer Redaktion allerdings eine anders lautende Auskunft des Familienministeriums vom selben Nachmittag vor.
So seien vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes voraussichtlich Freitag kommender Woche keine Kitaschließungen in NRW gestattet, auch nicht bei Inzidenzen über 200.
Kommunen könnten in Absprache mit dem Land in den sog. eingeschränkten Pandemiebetrieb wechseln. Dies entspricht aber einer weiteren Öffnung für alle Eltern, die auf Betreuung angewiesen sind.
Mögliche Entscheidung am Wochenende:
Sollte es am Wochenende zu einer Entscheidung kommen, werde eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht und könne dann kurzfristig in Kraft treten, so die Kreisverwaltung.
Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App gestartet:
Die Regelungen zu Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen waren nicht Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung und bleiben somit in Kraft (Click and Meet plus Test). Die Luca-App zur Nachverfolgung ist heute in Betrieb gegangen.
Die Allgemeinverfügung wird nach der Veröffentlichung auf www.kreis-unna.de eingestellt.
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