Nächste Stadt mit nächtlichem Hausarrest – Bei Verstoß 500 € Bußgeld

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Brücke über dem Hengsteysee in Hagen - Symbolfoto, Quelle Pixabay

Nach der nächtlichen Ausgangssperre im Märkischen Kreis folgt die nächste unweit des Kreises Unna. Auch in Hagen dürfen die Bürger ab morgen Abend, 13. April, von 21 bis 5 Uhr nur noch in Ausnahmefällen vor die Tür.

Zu diesen gehört auch die Religionsausübung. Und ebenso wie im Märkischen Kreis gehört zu den Ausnahmen der Weg zur oder von der Arbeit, wofür auch in Hagen keine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich ist.

Der Krisenstab der Stadt beschloss das am heutigen Montag, 12. April. Bei Verstößen droht die Stadt ein Bußgeld von 500 Euro an.

In ihrer Pressemitteilung teilt die Stadt Hagen zu ihrer Entscheidung mit:

„Trotz zahlreicher Maßnahmen und wiederkehrenden Appellen sinken die Zahlen in Hagen nicht: Über 60 Prozent der Ansteckungen mit dem Coronavirus finden nach wie vor in der Familie sowie im Freundes- und Bekanntenkreis statt“, sagt Oberbürgermeister Erik O. Schulz und Leiter des Krisenstabs, „so dass die Ausgangssperre für Hagen nun die nächste, dringend notwendige Konsequenz ist, mit der wir dem aktuell Infektionsgeschehen begegnen – auch wenn sie einen starken Eingriff in das Privatleben unserer Bürgerinnen und Bürger bedeutet.“

Die 7-Tage-Inzidenz in Hagen liegt aktuell (12. April) bei 216,8. Sie ist mit nur wenigen Ausnahmen seit Anfang des Jahres kontinuierlich auf einem Niveau von über 100, seit Ende März durchgängig über 150.

Weiterhin ist in den Hagener Kliniken die Situation angespannt und die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen konstant hoch. Um die Situation in den Kliniken zu entspannen, ist aus Sicht des Krisenstabs eine schnelle Senkung der Neuinfektionen notwendig.

Zusätzlich zu den bereits in Hagen geltenden Regeln über die Coronaschutzverordnung des Landes hinaus, gilt somit in Hagen ab Dienstag, 13. April, eine allgemeine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr.

Private Zusammenkünfte, die erheblich zum Infektionsgeschehen beitragen, sollen damit weiter eingeschränkt und so die Kontakte, die möglicherweise für Neuinfektionen sorgen, gesenkt werden.

Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gelten nur

  • bei der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen
  • beim Arbeitsweg oder der Berufsausübung
  • beim Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • bei der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • bei der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
  • der Begleitung Sterbender
  • der Versorgung und dem Ausführen von Tieren
  • der Versammlung zur Religionsausübung nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen

Keine Ausnahme von der Ausgangbeschränkung bildet zudem der Einkauf in Supermärkten und anderen Geschäften des täglichen Bedarfs, die länger als 21 Uhr geöffnet haben.

Eine Bescheinigung des Arbeitgebers wird nicht benötigt.

„Polizei und Ordnungsamt werden bei ihren Kontrollen die Einhaltung der Ausgangssperre überprüfen. Ein Verstoß gegen die geltende Ausgangssperre wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro geahndet“, warnt die Stadt Hagen vor und weist darauf hin, dass Sportstätten spätestens um 20.45 Uhr geschlossen werden.

1 KOMMENTAR

  1. Es gibt sicherlich auch Argumente die für eine Ausgangssperre sprechen.
    Allerding allein Rahmen eines Gesamtkonzepts.
    Die Maßnahme allein bewirkt, wie mittlerweile wohl feststellbar ebenso wie die Schlie0ung von Läden oder Restaurants etc. die besser ein Hygienekonzepterfüllen als jeder Discounter, absolut nichts.
    Und das nicht nur bei uns.
    Dazu reicht ein Blick in die Nachbarländer die teilweise genauso rum eiern wie wir, oft schon länger den Einzelhandel dicht haben ebenso wie Restaurants und natürlich auch die nächtliche Ausgangssperre.
    Das Ergebnis dort ist leider auch nicht vom Erfolgt gekrönt.
    Wobei ich den lokalen Verantwortlichen nicht mal einen Vorwurf machen kann.
    Der Mist, dem sie folgen müssen, wird weiter oben entschieden.

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