Ärger mit zu Unrecht gebuchten Impfterminen auch im Impfzentrum Unna

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Symbolbild, Quelle Pixabay

Da bucht man einen Impftermin fürs Impfzentrum Unna, Kreis Soest, Märkischer Kreis… und bei der Ankunft gibt es ärgerliche Diskussionen bis offenen Streit:

Denn der impfwillige Kunde ist überhaupt noch nicht für eine Impfung vorgesehen, ist noch gar nicht an der Reihe. Er (oder sie) wird dann wieder weggeschickt.

Der Ärger und der Zeitverlust für alle Beteiligten ist dann groß, und von diesem Problem berichten aktuell alle Impfzentren in der Region: Auch im Impfzentrum Unna laufen jetzt vermehrt Fälle auf, in denen Personen sich einen Impftermin zu Unrecht gebucht haben.

An der Reihe sind bei den Impfungen aktuell bestimmte Berufsgruppen (Polizisten, Lehrkräfte, Kitapersonal, Pflegekräfte) und auch immer noch die über 80-Jährigen, erinnert die Kreisverwaltung. Da jetzt vermehrt Personen Termine buchen, die zu keiner dieser Gruppen gehören, verzögert das die Impfungen der tatsächlich Berechtigten.

Diese werden durch die Corona-Impfverordnung des Bundes und den Priorisierungsplan der Landesregierung definiert. HIER berichten wir.

Quelle Land NRW / Impfpriorisierung in Nordrhein-Westfalen

Derzeit sind nur die über 80-Jährigen berechtigt, einen Impftermin über die Terminvergabesoftware www.116117.de der Kassenärztlichen Vereinigung zu buchen. Eine Kontrolle des tatsächlichen Alters und damit der Berechtigung findet allerdings während des Buchungsvorgangs nicht statt. Das geschieht somit erst im Impfzentrum.

 
„Wer sich einen Termin bei der Kassenärztlichen Vereinigung bucht, obwohl er noch keine 80 Jahre oder älter ist, muss am Impfzentrum abgewiesen werden“,

stellt der Leiter des Gesundheitsamts Unna, Josef Merfels, klar.

„Vor der Impfung wird am Zentrum die Berechtigung geprüft – und wer nicht berechtigt ist, bekommt auch keine Impfung. Wir bitten daher nur diejenigen Termine zu buchen, die auch tatsächlich an der Reihe sind. Alle anderen müssen Geduld haben.“
 
Der Plan, wer mit welcher Impfpriorität geimpft werden soll, ist von der Bundesregierung in der Corona-Impfverordnung festgelegt worden. Die Landesregierung NRW legt fest, wann welche Personengruppe an der Reihe sind. Und das sind derzeit Personen über 80, Pflegebedürftige und Menschen in Pflegeeinrichtungen. Außerdem sind Personen an der Reihe, die im medizinischen oder pflegerischen Bereich arbeiten sowie Kita- und Lehrpersonal von Grund- und Förderschulen. Die Liste der aktuell Berechtigten ist unter www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung zu finden.

 
„Auch wer hofft, durch „geheime“ Listen, persönliche Beziehungen oder Tricks an tagesaktuell übrig gebliebene Rest-Impfdosen zu kommen, wird enttäuscht werden.“

Für Restdosen gibt es einen konkreten Plan für das Kreis-Impfzentrum in Unna und eindeutige Anweisungen an die mobilen Impfeinheiten.

Diese Dosen werden innerhalb der aktuell berechtigten Personengruppen mit höchster oder hoher Priorität verimpft. Auch werden Personen angesprochen, die zu einem späteren Termin bereits eine Zusage haben, ob sie einen Termin eher wahrnehmen können.
 
Aussicht auf Impfung in Arztpraxen

Personen mit Grunderkrankungen sollen laut bisheriger Planung des Landes NRW ab Ende März / Anfang April in niedergelassenen Arztpraxen ein Impfangebot erhalten. HIER unser Bericht.
 

Quelle: Kreis Unna / Pressesprecher Max Rolke

5 KOMMENTARE

  1. Die kritisch zu stellende Frage in diesem Zusammenhang lautet : informiert der Kreis Unna seine Bürgerinnen und Bürger strukturiert und zielführend, wer eine aktuelle Impfberechtigung hat und wie er diese dann lokal im Impfzentrum nachweisen muss ?
    Meine Antwort darauf ist : NEIN.
    Statt daher den Bürgerinnen und Bürgern subtil zu unterstellen, dass sie Impfvordrängler seien, würde ich einmal selbstkritisch hinterfragen, ob Organisationskompetenz vorhanden ist und umgesetzt wird.
    Bei fehlendem Talent ist auch ein Blick in die Nachbarstadt Dortmund hilfreich.
    Dort findet man unter Impffahrplan Dortmund eine selbsterklärende , klar und eindeutig zu verstehende Ampel PDF, aus der ersichtlich ist, wer aktuell einen Termin vereinbaren darf und bekommt zugleich den link und / oder ein Telefonnummer.
    Die generelle Aussage, dass gegenwärtig nur Personen über 80 geimpft werden dürfen, ist zudem falsch! Zahlreiche Berufsgruppen aus der Prio 2 sind bereits zugelassen und dürfen auch unter 80 sein.( das erwähnt die Pressemitteilung ja auch später im Text ganz beiläufig)
    Die Recherche nach einem Impftermin in Unna führt zunächst zu einem erst gelisteten Google Ergebnis des Kreises aus dem Januar 21 mit einem mittlerweile verwaisten link…..
    Der zweite Treffer führt zum Button “ Impftermin“ vereinbaren- ein Dritter öffnet die Terminvergabe der KVWL gefolgt von einer weiteren Frage nach einem Vermittlungscode ( muss man wissen, was das ist ?)
    bei NEIN- öffnet sich eine nicht vollständige Aufzählung der ggw Impfberechtigten und erst eine erneute Verlinkung zum Arbeitsministerium für Arbeit und Soziales ergänzt dann die zuvor unvollständigen Informationen ?!
    Könnte es daher sein, dass sich bei den an den Impfzentren im Kreis Unna angeblichen Versuchen, einen Impftermin zu erschleichen, eher um nicht ausreichend informierte Bürgerinnen und Bürger handelt ?
    ich bin überzeugt, dass es nur ein sehr kleiner Kreis an Bürgerinnen und Bürger ist, der sich vorsätzlich eine Impftermin erschleichen will.
    André Kunzenbacher

  2. Guten Tag,
    auch eine Woche nach dem Vorfall, das meine nach der Impfverordnung berechtigte Mutter dreist am Impfzentrum mit Termin abgewiesen wurde überlege ich eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung zu stellen.
    Warum können einfach uniformierte Mitarbeiter am Impfzentrum Unna eine 79jährige mit einem Ärztlichen Zeugnis für die Impfpriorisierung abweisen.
    Laut Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) benötigen Patienten mit Vorerkrankungen der Gruppe 2, sofern sie nicht bereits das 70. Lebensjahr überschritten haben (hohe Priorität) und Gruppe 3, sofern sie nicht bereits das 60. Lebensjahr überschritten haben (erhöhte Priorität), ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nachweisen können. Und genau dieser Nachweis wurde erbracht. In anderen Städten (z.b. Hagen) wurde genau nach dem Verfahren gehandelt und die Impfungen vorgenommen.
    Und nun: Termine sind nicht mehr buchbar. Wieder hinten anstellen als 79jährige die sowieso auf Fremde Hilfe bei der Buchung, Fahrdienst usw. angewiesen ist. Wer ist eigentlich für so ein Chaos verantwortlich? Wer ist dafür sowohl rechtlich als auch moralisch verantwortlich wenn Impfberechtigte abgewiesen wurden und danach was passiert?
    Diese Fragen sollten auch Sie mal als Redaktion klären und dazu informieren.
    Jörg Kralemann

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