MK zieht Notbremse – Kontaktverbot im Privaten, Maske für Fahrgemeinschaften

3
4625
Das sind die Kernpunkte der neuen Allgemeinverfügung für den Märkischen Kreis. (Fotorechte beim Märkischen Kreis)

Aufgrund verstetigt hoher bzw. weiter steigender Coronafallzahlen zieht der an den Kreis Unna grenzende Märkische Kreis als „Hotspot“ jetzt die Notbremse.

Die 7-Tages-Inzidenz im MK liegt, Stand 18. März, bei 180,9. (Zum Vergleich: Im Kreis Unna liegt sie bei 72, NRW-weit bei 82. Beide Werte sind gestiegen.)

Der Landrat des Märkischen Kreises, Marco Voge, ordnet per Allgemeinverfügung verschärfende Coronabeschränkungen an.

Dazu gehören erweiterte Maskenpflicht (z. B vor Kitas und Schulen oder auch in Pkw) und Kontaktbeschränkungen auch im privaten Bereich.

Dieser ist in der Coronaschutzverordnung NRW von den Beschränkungen ausgenommen (mit Verweis auf Artikel 13 Grundgesetz). Eine Kontrolle und Ahndung im geschützten Bereich gilt als schwierig und ist juristisch umstritten. (HIER beleuchteten wir diesen Komplex)

In seiner Pressemitteilung vom heutigen Nachmittag, 18. 3. 2021, teilt die MK-Kreisverwaltung mit:

Gezielte Maßnahmen zur Virus-Eindämmung

Mit gezielten Maßnahmen will der Märkische Kreis der Ausbreitung des Coronavirus entgegensteuern. Dazu gilt ab Freitag, 19. März, eine Allgemeinverfügung, die im engen Austausch mit dem NRW-Gesundheitsministerium erarbeitet worden ist.

Darüber sind die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Videokonferenz informiert worden. Man setze auf verhältnismäßige Maßnahmen, die zum Infektionsgeschehen im Kreis passten und von denen man sich ganz gezielt Effekte erhoffe.

„Sehr viele Menschen halten sich schon jetzt auch im privaten Bereich vorbildlich an die geltende Coronaschutzverordnung und meiden Kontakte. Unsere Maßnahmen richten sich an diejenigen, die mit unvorsichtigem Verhalten das Infektionsgeschehen anfachen“,

sagt Landrat Marco Voge und ergänzt:

„Maßnahmen brauchen Akzeptanz in der Bevölkerung. Wir wollen zielgerechtete und präzise Verschärfungen, die Wirkung zeigen, um gemeinschaftlich das Coronavirus zu bekämpfen.“

Aus Sicht des Krisenstabes ist die Rücknahme der landesweiten Öffnungsschritte im Gesamtkontext und auf lokaler Ebene nicht das geeignete Mittel. In Abwägung aller Faktoren und mit dem Ziel einer zielstrebigen Reaktion auf die aktuelle Lage hat der Märkische Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen.

Sie beinhaltet folgende Punkte:

Kontaktbeschränkungen auch im privaten Raum

Im Märkischen Kreis werden sehr viele Ansteckungen – mehr als 70 Prozent aller Infektionen – im privaten Bereich registriert. „Deshalb setzen wir genau hier an“, sagt Krisenstabsleiter Horst Peter Hohage.

Der Krisenstab hat daher beschlossen, dass die in der Coronaschutzverordnung aufgeführten und für den öffentlichen Raum vorgesehenen Kontaktbeschränkungen ab dem 19. März auch im Privatbereich gelten (§2 Abs. 1a CorSchVO). Das bedeutet, dass maximal fünf Personen aus zwei Hausständen im privaten Raum zusammenkommen dürfen.

Hohage: „Der Krisenstab des Kreises hat immer wieder appelliert, sich umsichtig, vorsichtig und diszipliniert zu verhalten – gerade auch weil die ansteckendere, britische Mutation in unserem Kreis vorherrschend ist. Es bleibt daher dringend erforderlich, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin konsequent die AHAL (Abstand-Händehygiene-Alltagsmaske-Lüften)-Regeln einhalten und ihre Kontakte auf ein Minimum beschränken. Das Virus unterscheidet auch nicht zwischen öffentlichem und privatem Raum.“

An Schulen und Kindertageseinrichtungen muss im Umkreis von 150 m ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden

In den Schulen und Kitas kommen sehr gute Hygienekonzepte zur Anwendung. Eine große Infektionsgefahr besteht laut Krisenstab aber, wenn außerhalb der Gebäude – zum Beispiel auf dem Heimweg oder auf dem Weg zu Bus und Bahn – keine Schutzmasken getragen werden.

Ziel ist es, Ansammlungen ohne Schutzmasken vor und in der Nähe dieser Gebäude zu vermeiden.

Maskenpflicht bei Fahrgemeinschaften (ausgenommen die fahrzeugführende Person)

Der Märkische Kreis ist eine Industrieregion. Daher ist in vielen mittelständisch geprägten Unternehmen sowie im produzierenden Gewerbe deutlich weniger Homeoffice möglich, als das in anderen Regionen NRWs der Fall ist.

In den meisten Betrieben werden zwar hohe Schutz- und Hygienestandards eingehalten, allerdings kommt es vereinzelt zu Ansteckungen vor oder nach der Arbeit, in Pausen oder Fahrgemeinschaften. In Fahrzeugen können die Abstandsregeln nicht eingehalten werden. Auch ist die Belüftungssituation oft nicht optimal. Durch das Tragen einer medizinischen Maske kann das Infektionsrisiko jedoch deutlich reduziert werden.

Erweiterte Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit

Die Coronaschutzverordnung vom 12. März sieht unter anderem auch Lockerungen beim Jugendsport unter freiem Himmel vor. Demnach dürfen Gruppen von höchstens 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre sowie bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen draußen trainieren. Im Märkischen Kreis muss dafür ab sofort die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden. Um im Fall von Infektionsketten die Nachverfolgung besser gewährleisten zu können, müssen nach § 4a der CoronaschutzVO unter anderem Name, Adresse und Telefonnummer dokumentiert werden. Gleiches gilt bei Angeboten der Sozial- und Jugendhilfe (nach § 7 Abs. 1a CoronaschutzVO).

 Entscheidungsgrundlage

Den landesweiten Weg mit ersten vorsichtigen Öffnungsschritte ist der Märkische Kreis bisher auf der Grundlage der NRW-Coronaschutzverordnung mitgegangen. Im Märkischen Kreis stellt sich weiterhin ein diffuses Infektionsgeschehen dar – mit sehr unterschiedlichen Infektionszahlen in den 15 Städten und Gemeinden. Das Infektionsgeschehen ändert sich auf lokaler Ebene sehr schnell.

Für die Entscheidungen des Krisenstabs ist nicht allein die Inzidenzzahl maßgeblich, sondern viele weitere Faktoren darüber hinaus.

„Zum Beispiel deutliche Fortschritte durch die Impfungen der vulnerablen Gruppen, umfangreiche Testungen, konsequente Nachverfolgung, mit denen viele Infektionen erst ermittelt werden, die Situation in den Krankenhäusern oder die Folgen der sogenannten „Notbremse“, sagt Volker Schmidt aus dem Krisenstab.

Die „Notbremse“ beinhaltet, dass Erleichterungen und Öffnungsschritte lokal im Märkischen Kreis wieder aufgehoben werden können. Schmidt: „Wir wollen unnötige Mobilitätsströme in andere Kreise vermeiden, weil sie zur Ausbreitung des Infektionsgeschehens führen könnten.

 Aktuelle Situation

Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis liegt, Stand 18. März, bei 180,9. Sie ist damit seit dem 8. März (126,8) kontinuierlich angestiegen. Ein Grund: die ansteckendere, britische Virusmutation B.1.1.7, die mittlerweile in fast 65 Prozent aller Infektionsfälle nachgewiesen wird. Die Kontaktverfolgung im Kreis gelingt weiterhin engmaschig – auch dank der Unterstützung der Bundeswehr. In den Kliniken ist die Situation stabil. Allerdings steigt die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen. Im Zusammenhang mit einem zunehmend dichter werdenden Netz an Schnellteststellen im Kreis rechnet der Krisenstab damit, dass zukünftig eine größere Dunkelziffer von Infektionen entdeckt wird und die Inzidenz weiter steigen kann. „Wer keine Symptome hat, aber ein positives Testergebnis aufweist, kann andere vor einer Infektion schützen“, sagt Volker Schmidt.

 Bereits getroffene Maßnahmen vor Ort

Um weitere Infektionsfälle zu verhindern, hat der Kreis bereits individuelle Maßnahmen ergriffen. Alle Indexfälle sowie die jeweiligen Kontaktpersonen müssen 14 Tage in Quarantäne und haben keine Möglichkeit zur Freitestung. Wer im direkten Kontakt mit einem Corona-Erkrankten steht und somit als Kontaktperson der Kategorie „K1“ gilt, wird im Kreis ebenfalls getestet. Alle positiven PCR-Tests werden einer variantenspezifischen PCR-Typisierung unterzogen, um innerhalb kürzester Zeit Mutationen nachzuweisen. Vor dem Impfstoff-Stopp von AstraZeneca hat die Kreisverwaltung die Impfungen in den Krankenhäusern deutlich forciert. Darüber hinaus sind wiederholt das starke Infektionsgeschehen im privaten Bereich betont und deutliche Appelle an die Bevölkerung gerichtet worden.

 Fazit

„Die Gesamtsituation in unserem Kreis hat sich geändert. Wir haben immer ausdrücklich betont, die Lage stets neu zu bewerten und auf aktuelle Ereignisse sowie eine veränderte Lage konkret zu reagieren“, sagt Kai Elsweier aus dem Krisenstab.

Der Krisenstab des Märkischen Kreises hat sich bewusst dafür entschieden, die landesweiten vorsichtigen und überlegten Öffnungsschritte mit zu gehen.

Die neuen Beschlüsse sind das Ergebnis einer ausgewogenen Prüfung und Analyse im Krisenstab sowie mit dem NRW-Gesundheitsministerium. Mit den jetzigen Maßnahmen setzen wir ganz gezielt da an, wo bei uns im Kreis Probleme bestehen.

Bürgerinnen und Bürger, die sich schon lange und sehr konsequent an die Regeln halten, sollen unter den Verschärfungen keine oder kaum Nachteile erfahren. Sie richten sich in erster Linie an diejenigen, die nicht verantwortungsvoll genug mit der Pandemie umgehen.

Wir prüfen immer wieder die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen und legen Wert auf zielgerichtete Mittel. Jede Verschärfung ist auch immer eine Einschränkung der Grundrechte, mit der wir verantwortungsvoll umgehen müssen.

Der Krisenstab weist darauf hin, dass Verstöße gegen Regelungen der CoronaSchVO, die mit dieser Allgemeinverfügung wirksam werden, als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Die Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises finden Sie im Internet: https://t1p.de/bc8o

3 KOMMENTARE

  1. […] Unabhängig von den landesweiten Verschärfungen ab Montag können sich Landkreise mit besonders hohen Inzidenzen (weit über 100) in Absprache mit dem Land noch einmal zusätzliche Maßnahmen verordnen, wie es etwa der Märkische Kreis mit Wirkung zu Freitag (19. 3.) mit seiner Allgemeinverfügung getan hat. Wir beri… […]

  2. […] Unabhängig von den landesweiten Verschärfungen ab Montag können sich Landkreise mit besonders hohen Inzidenzen (weit über 100) in Absprache mit dem Land noch einmalzusätzliche Maßnahmen verordnen, wie es etwa der Märkische Kreis mit Wirkung zu Freitag (19. 3.) mit seiner Allgemeinverfügung getan hat. Wir beri… […]

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here