Läden in NRW schließen Montag wieder – Laschet: „#Wir bleiben zu Hause – wir verreisen nicht! Haben eine neue Pandemie“

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Symbolfoto (bearbeitet), Originalquelle Pixaabay

„Wir haben ein neues Virus – eine neue Pandemie. Ein paar Wochen noch Geduld! Wir bleiben zu Hause! Wir verreisen nicht!“

Mit geradezu beschwörenden Appellen trat zu früher Stunde ein sichtlich übernächtigter Ministerpräsident vor die Kameras und erläuterte den wartenden Journalisten, die seit dem frühen Abend ausgeharrt hatten, was die in der Nacht getroffenen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz (HIER berichteten wir aktuell) für Nordrhein-Westfalen bedeuten.

Vorab: Zum Thema Schulen sagte Armin Laschet ausweichend zunächst nur: „Ab kommenden Montag sind erst einmal zwei Wochen Osterferien.“

Zum Thema „zum zweiten Mal keine Ostergottesdienste in den Kirchen“ gibt es bereits deutliche Reaktionen. Wir berichten HIER.

Ministerpräsident Armin Laschet trat nach der nächtlichen Bund-Länder-Konferenz vor der Presse.

Osterlockdown – erweiterte Feiertagsruhe von Gründonnerstag bis Ostermontag //UPDATE, wieder einkassiert!!

ACHTUNG, dieser Beschluss wurde keine 30 Stunden nach der Verkündigung wieder einkassiert. HIER berichten wir

Von Gründonnerstag an, dem 1. April, gilt bis einschließlich Ostermontag (5. April) eine erweiterte Feiertagsruhe. „An diesen fünf Tagen werden unsere gemeinsamen Anstrengungen gegen das Virus nochmal intensiviert“, versuchte Armin Laschet (CDU) Überzeugungsarbeit für diese unerwartet harte Maßnahme zu leisten.

Der Gründonnerstag und der Karsamstag werden (bundesweit) als Ruhetage deklariert. Heißt: Es ist arbeitsfrei, und es ist alles geschlossen. Als einzige Ausnahme dürfen am Samstag die Lebensmittelgeschäfte öffnen.

Es gilt generelles Ansammlungsverbot, private Treffen werden auch an Ostern auf höchstens 5 Personen aus 2 Haushalten begrenzt (Kinder bis einschließlich 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten werden nicht mitgezählt).

  • Allerdings galten diese Kontaktbeschränkungen in den NRW-Coronaschutzverordnungen stets ausschließlich für den öffentlichen Bereich – Parks, Spazierwege, öffentliche Plätze… – Der private Raum (eigenes Haus, eigene Wohnung, eigener Garten und Terrasse) wird in Par. 1 Absatz 5 explizit ausgenommen, weil er per Grundgesetz Art. 13 besonders geschützt ist. Erlaubte Eingriffe in diesen Privatbereich seitens des Staates, somit auch der Polizei, sind exakt definiert, u. a. auch im Polizeigesetz NRW.

„Es schmerzt mich sehr, weil schon das letzte Osterfest im Freundes- und Familienkreis ausgefallen ist“, versicherte der Ministerpräsident. „Und für viele ist gerade das Osterfest ein besonderes Fest.“

Er verstehe, „dass viele Menschen sich etwas anderes erwartet haben und nun enttäuscht und frustriert sind. Und ich verstehe auch, dass viele Menschen die Lust an diesem Virus endgültig verloren haben.“

Doch:

„Die dynamische Entwicklung lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht anders bremsen“, begründete Laschet die harten Entscheidungen mit Blick auf die sich schnell ausbreitende Virusmutante B.1.1.7. Man habe damit jetzt nicht nur „einen neuen Virus“, sondern „eine neue Pandemie“. Daher:

„Es war letztendlich eine Entscheidung von Maß und Mitte, ein erweitertes Osterwochenende dazu zu nutzen, dass tatsächlich Ruhe einkehrt“, so Laschet als Erläuterung und Rechtfertigung für diese Art „Osterarrest“ fürs gesamten Land.

„Wir beschränken Kontakte. Wir verhängen keine Ausgangssperren.“

„Das Motto gilt: Wir bleiben zu Hause. Wir verreisen nicht. Wir verzichten auf Besuche, um an diesen Tagen das Virus konzentriert zu bekämpfen.“

Das Verreisen ins Ausland kann zwar weder der Bund noch das Land verbieten, doch soll kurzfristig über eine Erweiterung des Bundesinfektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht auch für Urlauber aus Nichtrisikogebieten eingeführt werden.

Heißt, auch Mallorca-Urlauber müssen sich bei der Landung am Flughafen einem Coronatest unterziehen. Fällt dieser positiv aus, wird Quarantäne fällig. Die nordrhein-westfälischen Flughäfen haben bereits entsprechende Angebote angekündigt oder haben sie bereits (wie der Airport Dortmund, der seit einer Woche kostenlose Schnelltests anbietet).

Urlaub im eigenen Land bleibt auch an diesem Osterfest verboten.

Es sei nur noch eine Frage der Zeit, bemühte sich Laschet in Durchhalteparolen. „Wir haben neue Instrumente. Wir haben das Impfen, wir haben das Testen. Wir haben inzwischen in Nordrhein-Westfalen 3000 Teststellen aufgebaut.“

„Wir haben“ aber gleichzeitig „ein dynamisches Infektionsgeschehen, fügte Laschet hinzu. Daher:

„Wir müssen immer analysieren: Können wir noch besser werden in der Bekämpfung der Pandemie?“

NRW zieht die Notbremse: Aus mit Termin-Shopping und allen inzidenzabhängigen Öffnungen

Die NRW-weite Inzidenz (Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in 7 Tagen) lag am Montag, 22. März, bei 106,6, am heutigen Dienstag (23. 3.) wird er mit über 109 notiert. „Damit liegt er am dritten Tag in Folge über 100“, erläuterte Armin Laschet. „Ab dem dritten Tag müssen wir zu Notbremsen kommen.

Dann gilt: Ab dem übernächsten Tag „müssen alle indizdenzabhängigen Öffnungsschritte zurückgenommen werden.“

Das bedeutet konkret (auf der Basis der bisher geltenden Öffnungsstrategie):

  • Die erst seit 2 Wochen wieder geöffneten Einzelhandelsgeschäfte müssen schon wieder schließen. Ab Montag ist kein Termin-Shopping mehr erlaubt (Click and Meet), „nur noch bestellen und am Laden abholen. Das schmerzt mich besonders“, bekannte der Ministerpräsident.
  • Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Museen, Galerien und Gedenkstätten müssen wieder schließen.
  • Individualsport draußen ist nicht mehr in Gruppen erlaubt.
  • Körpernahe Dienstleistungen bleiben unter strengen Hygieneschutzmaßnahmen erlaubt.

In der neuen NRW-Coronaschutzverordnung, die dann vom 29. März bis zum 18. April gelten wird, werden alle Punkte im Detail geregelt sein.

HIER ist zunächst die angepasste Verordnung, die von Montag, 23., bis zum 28. März gilt.

Grafik der Öffnungsschritte – Quelle Bundesregierung

Die Chef der Staatskanzleien werden sich nach Laschets Ankündigungen mit den rechtlichen Bedingungen der erweiterten Osterruhe befassen.

Unabhängig von den landesweiten Verschärfungen ab Montag können sich Landkreise mit besonders hohen Inzidenzen (weit über 100) in Absprache mit dem Land noch einmal zusätzliche Maßnahmen verordnen, wie es etwa der Märkische Kreis mit Wirkung zu Freitag (19. 3.) mit seiner Allgemeinverfügung getan hat. Wir berichten HIER.

Wir brauchen jetzt noch ein paar Wochen Geduld, dann werden wir viel viel mehr Menschen geiimpft haben

Ankündigung neuer Corona-Hilfen: Handelsverband fordert schnelle und wirkungsvolle Nothilfen für Einzelhändler im Lockdown

Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert die Bundesregierung angesichts der erneuten Verlängerung des Lockdowns für den Nicht-Lebensmittelhandel auf, ihre aktuelle Ankündigung für mehr Corona-Hilfen jetzt auch schnell umzusetzen. Ansonsten drohe eine Pleitewelle, die viele Innenstädte nicht verkraften könnten.

„Die vom Lockdown betroffenen Händler haben keine Zeit mehr. Es darf jetzt nicht wieder ein endloses Tauziehen zwischen Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geben. Wenn die Bundesregierung dieses Mal nicht schnell und passgenau liefert, ist es für bis zu 120.000 Geschäfte zu spät“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Wie kritisch die Situation für viele Händler ist, zeigt auch eine in der vergangenen Woche durchgeführte HDE-Umfrage unter knapp 1.000 Unternehmen.

Demnach sehen sich 54 Prozent der Bekleidungshändler und 58 Prozent der Händler mit Schuhen und Lederwaren in Insolvenzgefahr. „Es droht der massive Verlust von Arbeitsplätzen, kommunalen Steuereinnahmen und dauerhaft verödete Stadtzentren. Wer jetzt nicht gegensteuert, zerstört unsere Innenstädte.“

Die bisherige Nothilfe für die Einzelhändler im Lockdown kritisiert der HDE schon seit Monaten als lückenhaft, zu bürokratisch und zu langsam. Nach wie vor fehlt beispielsweise die Möglichkeit zur Auszahlung eines Unternehmerlohns.

In der Folge wissen viele Geschäftsinhaber nicht mehr, wie sie ihre privaten Ausgaben weiter bestreiten sollen. Hier droht oft der Gang zum Sozialamt. Zudem müssen die monatlichen Höchstbeträge und die EU-Grenzen für größere Handelsunternehmen angehoben werden.

„Die Überbrückungshilfen waren nie für eine so lange Zeit konzipiert. Deshalb muss die Bundesregierung hier jetzt schnell aufstocken. Eine rasche Hilfe könnte die Verdoppelung der Auszahlungssummen für den März sein“, so Genth. Weitere Verzögerungen bei den Coronahilfen seien nach einem Jahr Pandemie nicht mehr zu verstehen und inakzeptabel.

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