Schnelltest als Eintrittskarte – von Konzerthaus bis Biergarten

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Symbolbild Pixabay

Ein negativer tagesaktueller Schnelltest soll den Menschen schon ab Montag, 8. März, quasi als „Eintrittskarte“ dafür dienen, dass sie sich z. B. wieder bei der Kosmetikerin verwöhnen lassen oder ein klassisches Konzert besuchen möchten.

In den Bund-Länder-Beschlüssen zum weiteren Vorgehen in der Coronapandamie (wir berichteten umfangreich seit Mittwochnacht) nimmt die Teststrategie einen breiten Raum ein.

Schnelltests wollen z. B. Drogerieketten wie dm und Rossmann bereits nächste Woche ins Sortiment nehmen.

Symbolbild Pixabay

Wörtlich heißt es dazu in dem 12 Seiten umfassenden Beschluss:

„In den kommenden Wochen und Monaten, bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden konnte, stellen regelmäßige Corona-Tests einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen.

Schnelltests sind inzwischen in großer Zahl verfügbar und das Testangebot auf dem Markt wird durch kostengünstige Selbsttests erweitert.

Die nationale Teststrategie wird daher um folgende Maßnahmen ergänzt, die bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden sollen:

Für sicheren Schulbetrieb und Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. Soweit möglich, soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen.

Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es erforderlich, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Soweit möglich, soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen.

Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem …Testzentrum, bei … beauftragten Dritten oder niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt ab dem 8. März der Bund.

Bund und Länder weisen eindringlich darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Absonderung und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden. Eine
Absonderung der Kontaktpersonen 1 ist in diesem Fällen dann erforderlich, wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist.

Tagesaktuelle COVID-19 Schnell- oder Selbsttest sind für folgende Vorhaben erforderlich:

  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, bei denen – wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann;
  • Besuche von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos (bei 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100),
  • kontaktfreien Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich (bei 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100),
Extrablatt am Alten Markt in Unna. (Archivbild RB)
  • Terminlich gebuchte Besuche von Außengastronomie (Biergarten, Gartencafé etc.), wenn am selben Tisch Personen aus mehreren Hausständen sitzen (bei 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100).

Bund und Länder bilden eine gemeinsame Taskforce Testlogistik, um die größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von Schnelltests einschließlich Selbsttests für die Bedarfe der öffentlichen Hand sicherzustellen.

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