Bestätigt: Im Märkischen Kreis gibt es einen Wolf

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Symbolbild eines Wolfes - Quelle Pixabay.com

Im Nachbarkreis hat sich ein Wolf angesiedelt.

Ende November wurden auf einer Wiese in Balve vier Texelschafe gerissen. Das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) untersuchte die Kadaver – und jetzt liegt das Ergebnis vor: Das Tier, das die Schafe getötet hat, war ohne Zweifel ein Wolf.

Wie ein LANUV-Sprecher den Lüdenscheider Nachrichten bestätigte, ist der Wolf damit offiziell im Märkischen Kreis nachgewiesen worden, zum ersten Mal anhand eines Nutztierrisses.

Zuvor wurde bereits im Sommer 2019 zweimal ein wolfsähnliches Tier in Kierspe und Meinerzhagen gesehen und fotografiert. In letzterem Fall identifizierte das LANUV das Tier als Wolf. Im selben Frühsommer fand sich Kot und Urin eines Wolfs in Neuenrade.

Der Wolf in NRW (LANUV)

In Europa kehrt der Wolf in alte Lebensräume zurück, in denen er seit fast 180 Jahren ausgestorben war. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es seit einigen Jahren wieder vereinzelte Hinweise auf durchziehende Wölfe. Aufgrund genetischer Nachweise geht das Landesumweltamt (LANUV NRW) davon aus, dass in verschiedenen Landschaftsräumen in NRW seit dem Jahr 2018 einzelne Wolfsindividuen standorttreu geworden sind.

Das Umweltministerium NRW hat in den betreffenden Landschaftsräumen mit der Ausweisung von sogenannten „Wolfsgebieten,“ „Pufferzonen“ und „Wolfsverdachtsgebieten“ Möglichkeiten zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für die Tierhalterinnen und Tierhalter geschaffen.

  • Um möglichst zeitnah und umfassend über die Entwicklung zu informieren, finden Interessierte auf DIESEN Seiten die aktuellen Meldungen des Landesumweltamtes und die elementaren Grundlagen zum Thema.
  • Tierhalterinnen und Tierhalter erfahren, welche Hilfen sie in Anspruch nehmen können, wenn sie ihre Herden durch den Wolf konkret bedroht sehen oder Schäden melden wollen, die vermutlich durch einen Wolf verursacht wurden.

Land entschädigt für Wolfsrisse

Das Land leistet über die Bezirksregierungen Entschädigungszahlungen für Wolfsrisse. Dafür hat das Umweltministerium die „Förderrichtlinien Wolf“ erlassen. „Halter und Landwirte sollen nicht allein die Lasten tragen, die der gesetzlich garantierte Artenschutz für den Wolf mit sich bringt“, heißt es darin. Die Richtlinie sieht Entschädigungen vor für Tierverluste, Tierarztkosten und Medikamente sowie für Gebühren, die durch die amtliche Tierwertermittlung oder die Untersuchung von tot aufgefundenen Nutz- und Haustieren durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt entstehen. Halter von Schafen und Ziegen in einem offiziell festgelegten Wolfsgebiet können zudem Fördermittel für den Kauf von Elektrozäunen und „die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe“ beantragen. Ein festgelegtes Wolfsgebiet wird eine Region allerdings erst, wenn nachgewiesen ist, dass sich ein Wolf hier fest angesiedelt hat.

Lesen Sie bei Interesse dazu auch: NRW-Umweltministerin: Wir müssen lernen, mit dem Wolf zu leben

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