NRW-Lernplattform Logineo ermöglicht (erst) jetzt auch Videokonferenzen

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Startseite der Lernplattform Logineo / Foto RB

Ein Online-Unterrichtsprogramm ohne Möglichkeit für Videokonferenzen? Das Schulministerium NRW hat auf geharnischte Kritik reagiert.

Ab sofort steht den Schulen für die Organisation und Gestaltung des Distanzunterrichts ein Videokonferenztool zur Verfügung. Die Funktion ist in den Messenger der Lernplattform Logineo integriert und kann von den Schulen online für die Nutzung freigeschaltet werden. Bisher müssen die Lehrkräfte noch auf externe Anbieter wie Jitsi Meets zurückgreifen.

Schulministerin Yvonne Gebauer: „Mit dem Videokonferenztool ist das Angebot des Landes für digitalen, datengeschützten Unterricht in Nordrhein-Westfalen komplett. Jetzt wünsche ich mir, dass es die Schulen und Schulträger in die Hand nehmen und nutzen.“
 
Das in den LOGINEO NRW Messenger integrierte Videokonferenztool, das allen öffentlichen sowie den privaten Ersatzschulen in NRW kostenfrei zur Verfügung steht, bietet Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, ihre Schülerinnen und Schüler zu Videokonferenzen einzuladen. Auf diesem Wege können im direkten Austausch Unterrichtsinhalte vermittelt und diskutiert, Aufgaben besprochen und Fragen beantwortet werden. Auch Bildschirmpräsentationen können über diese Funktion geteilt werden.
 
Die Videofunktion kann von den Schulen über www.logineo.nrw.de freigeschaltet werden. Schulen, die den LOGINEO NRW Messenger bislang noch nicht nutzen, können diesen ebenfalls dort beantragen. Bei der digitalen Kommunikation sind der Datenschutz und die Datensicherheit von Kindern und Jugendlichen sowie von Lehrkräften besonders wichtig.

Die Kommunikation bei Videokonferenzen im LOGINEO NRW Messenger erfolgt verschlüsselt. Die Videokonferenzfunktion im LOGINEO NRW Messenger kann mit einem internetfähigen Smartphone, Tablet, Laptop oder PC genutzt werden. Sie funktioniert auf allen verbreiteten Betriebssystemen (iOS, Android, Windows, macOS, Linux) sowohl als App als auch in aktuellen Browsern.

Quelle: Land NRW

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