Feuerwerks-Verbotszonen an Silvester

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Archivbild vom Silvesterfeuerwerk 2017 in Unna, Alter Markt. /Foto RB

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf gemeinsame Regelungen für Silvester geeinigt.

Sie wollen das Abfeuern von Pyrotechnik verbieten – aber nur auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen, damit sich dort keine größeren Menschengruppen sammeln.

Ein zuvor vorgeschlagenes komplettes Böllerverbot inklusive Verkaufsverbot fand keine Mehrheit.

Die Auswahl der betreffenden Verbotszonen sollen, wie schon bei der Draußen-Maskenpflicht, die Städte und Gemeinden selbst treffen.

Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten – ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.

Einigkeit gibt es bei den anderen Vorschlägen aus dem Entwurfspapier für den morgigen Coronagipfel (25. 11.):

  • Über Weihnachten sollen sich bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen,
  • Kinder bis zu 14 Jahren werden nicht mitgezählt,
  • jeder soll sich vor und nach den Feiertagen möglichst in freiwillige Selbstquarantäne begeben.
  • Arbeitgeber sollen, um dies zu erleichtern, vom 23. 12. bis zum 1. 1. entweder Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen ermöglichen, frei nach dem bundesweiten Grundsatz „Stay at home“ („Bleibt zu Hause“).

Quelle: WELT.de

2 KOMMENTARE

  1. Ich bin für ein generelles Feuerwerksverbot!
    Mein Fachwerkhaus am Hellweg in Massen wurde jahrelang nicht als Tabuzone für Feuerwerk respektiert.
    Während meiner Tätigkeit als Notarzt habe ich schon regelmässig am Sylvesternachmittag mit Verletzungen von Jugendlichen konfrontiert.

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