Schulstart mit Maske am Platz und alle 20 Minuten lüften

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Fünftklässler Fynn mit Maske in der Gesamtschule Fröndenberg. Foto: ©A. Reichert

An den Schulen in NRW wird nach den Herbstferien am kommenden Montag (26. 10.) planmäßig der Präsenzunterricht wieder beginnen.

  • Für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 gilt wieder, wie schon temporär für 2 Wochen nach den Sommerferien, die Maskenpflicht auch am festen Platz im Unterricht; diesmal zeitlich unbegrenzt.
  • Und ein den Schulen an die Hand gegebenes Lüftungskonzept sieht alle 20 Minuten Stoßlüften in allen Klassenräumen vor und durchgängiges Lüften in den Pausen.

So fasste Bildungsministerin Yvonne Gebauer bei ihrer Pressekonferenz am Mittwochnachmittag, 21. 10., die Kernpunkte der Vorgaben für die nächsten Schulwochen in NRW zusammen.

„Schulen sind sichere Orte“,

betonte die FDP-Politikerin mehrfach trotz der rapide steigenden Fallzahlen, die immer auch wieder an Schulen lokalisiert wurden. Kinder und Jugendliche, so Gebauer unter Berufung aufs Robert-Koch-Institut (RKI), gehörten gleichwohl nicht zu den Risikogruppen durch Covid-19.

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer. /Quelle Land NRW

Dass das Schulministerium nicht auch die weitergehenden Empfehlungen des RKI berücksichtigen wird – rollierenden Unterricht mit verkleinerten Klassenzim Beispiel – begründete Gebauer wie folgt:

  • Zum einen wolle man so lange und so weitreichend wie möglich den Präsenzunterricht für ALLE Schüler ermöglichen,
  • und zum anderen fehlen schlicht die Lehrer.

Einen einheitlichen Schwellenwert, ab welcher lokaler Fallzahlenhöhe Schulen komplett schließen müssen, wird es nach Aussage der Schulministerin nicht geben.

Zum Lüften ergänzte Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU), dass das Land in der kommenden Woche 50 Millionen Euro für mobile Luftreinungsgeräte zur Verfügung stellen wird:

Diese Geräte werden Schulen überlassen, die einzelne Klassenräume – oder sogar alle – aus baulichen Gründen nicht lüften können. Diese Rückmeldung habe jedoch nur ein sehr geringer Teil aller Schulen am die Landesregierung gegeben.


In der am Mittwoch, 21. 10. 2020, auf dem Bildungsportal eingestellten und an die Schulen verschickten Schulmail heißt es zum Unterricht nach den Herbstferien im Einzelnen:

Bislang ist es insgesamt sehr gut gelungen, im Rahmen des angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten den Unterricht fast vollständig im Präsenzbetrieb durchzuführen. Vor den Herbstferien nahmen insgesamt 98,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht der Schulen teil. Auch der Anteil der aufgrund der Pandemie nicht im Präsenzunterricht einsetzbaren Lehrkräfte war mit 4,3 Prozent weiterhin gering. Das waren und sind erfreuliche Zeichen einer Normalität im Rahmen dessen, was in der Pandemie im Schulbetrieb von allen beteiligten Akteuren geleistet werden kann und selbst in dieser schwierigen Situation möglich ist. Auch nach den Herbstferien möchten wir für möglichst viele Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht sichern.

Die Schulen werden ihren angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit Unterricht möglichst nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität. Er gewährleistet am besten das Recht auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler. Nordrhein-Westfalen ist sich darin als Mitglied der Kultusministerkonferenz mit allen Ländern einig.

Diesen Weg wollen wir weitergehen. Hierzu werden wir die Regelungen und Empfehlungen des Landes zum Schulbetrieb unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und neuer Erkenntnisse aus dem Bereich von Wissenschaft und Forschung immer wieder der aktuellen Situation anpassen. Zugleich ist es unser Ziel, klare und bislang bewährte Regelungen zu etablieren und beizubehalten.  

Mit dieser SchulMail werden folgende Anpassungen und Ergänzungen bereits bestehender Regelungen und Empfehlungen vorgenommen:

Die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 als gemeinsames Dokument der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW wurden auf den aktuellen Stand gebracht:

Die Hinweise und Empfehlungen folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.

Die Kultusministerkonferenz hat diesem Thema ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Umweltbundesamt hat auf ihre Bitte dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:

Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:

  • Stoßlüften alle 20 Minuten,
  • Querlüften wo immer es möglich ist,
  • Lüften während der gesamten Pausendauer.

Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Regelungen hierzu finden sich in der jeweils gültigen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die für den Schulbetrieb nach den Herbstferien überarbeitet wurde.

Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen weiterhin keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.
  • Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.
  • Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
  • Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

Die Erweiterung der Maskenpflicht soll nach den Herbstferien – ebenso wie nach den Sommerferien – durch zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen sorgen. Zudem kann und soll sie eine wichtige Grundlage für die örtlich zuständigen Gesundheitsämter sein, wenn es darum geht, weitreichende Quarantäne-Maßnahmen zu vermeiden. Im Falle eines Infektionsgeschehens an Ihrer Schule wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die örtlichen Gesundheitsbehörden auf der Grundlage Ihrer Dokumentationen bei der Nachverfolgung von Infektionsketten weiterhin bestmöglich unterstützen.  

Schließlich möchte ich auch an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die Landesregierung allen Beschäftigten an Schulen in Nordrhein-Westfalen zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien die Möglichkeit bietet, sich bis zu dreimal kostenlos auf COVID-19 testen zu lassen. Der Zeitpunkt der Testung in diesem Zeitraum ist frei wählbar.

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