Schwellenwert für neue Beschränkungen im Kreis noch nicht erreicht

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Kreis Unna - Archivbild RB

„Treten bei uns im Kreis jetzt auch bald neue Beschränkungen in Kraft, ähnlich wie in Hamm?“ Das fragten in den vergangenen Tagen vermehrt Leser, insbesondere gestern (5. 10.), als der Kreis übers Wochenende gleich 52 neue Coronafälle meldete.

Von dem kritischen Schwellenwert laut Robert-Koch-Institut sind die Zahlen im Kreis Unna allerdings noch entfernt.

UPDATE – aufgrund eines Fehlers in der elektronischen Datenübermittlung ist der Wert zum heutigen Tag doch erreicht.

Die so genannte 7-Tage-Inzidenz bei Corona ist sogar wieder leicht gesunken. Relevant dafür sind die Zahl der registrierten Neuinfektionen im Zeitraum von einer Woche pro 100.000 Einwohner. Der Kreis Unna hat momentan rund 395.000 Einwohner.

Die Zahl der neu Infizierten kreisweit liegt derzeit (Grundlage ist die Datenbasis des RKI) im Kreis bei 25,1. Der definierte kritische Bereich beginnt bei 35; dann sollten laut NRW-Gesundheitsministerium Überlegungen bei den Behörden beginnen, ob Gegensteuern notwendig ist.

Bei lokalen Clustern, also klar einzugrenzenden Infektionsherden, ist das laut Gesundheitsminister Laumann weniger akut nötig, als wenn sich die Neuinfektionen unspezifisch aufsplitten. Denn maßgeblich ist vor allem die Frage der Kontaktverfolgung.

Bei Überschreitung des kritischen Wertes liegt es in der Verantwortung der lokalen Gesundheitsbehörden in Abstimmung mit den Kommunen, punktuelle Einschränkungen zu beschließen, die von der Beschränkung von Feiern und Veranstaltungen bis hin zur Schließung von Schulen und Kitas reichen können. Letzteres soll jedoch wenn irgendwie möglich erst die letzte Maßnahme sein, dies betonte neben Gesundheitsminister Laumann auch mehrfach in den letzten Wochen Ministerpräsident Armin Laschet.

Die Stadt Hamm, wo der Schwellenwert wegen einer großen Hochzeitsfeier und ihren Auswirkungen überschritten worden war, hat z. B. wieder Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum verfügt (statt 10 dürfen sich bis Ende Oktober nur noch 5 Personen aus unterschiedlichen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen), sie ordnete wieder Maskenpflicht im Unterricht an, erließ strikte Reglements für private Feiern mit mehr als 25 Personen und vervierfachte das Bußgeld.

Und: Sie erweiterte dieses Regelwerk, anders als in der NRW-Coronaschutzverordnung hinterlegt, auch auf Feiern in privaten Wohnungen, was für heftige Diskussionen sorgte (unter anderem wegen der Frage, wie das kontrolliert werden soll).

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