Brüllend „Zucht und Ordnung“ beim Parken gefordert // Gärtner geschlagen // Passantin umgehauen

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Im Märkischen Kreis liegen momentan augenscheinlich Nerven blank. Ausrastende Zeitgenossen meldet die Polizei heute gleich mehrere.

Zucht und Ordnung beim Parken, sonst „bring ich dich um!“

Wenn sie noch einmal so parken würde, werde er sie umbringen! So bedrohte ein 65-jähriger Mann am Mittwoch seine 33-jährige Nachbarin in Werdohl. Die Frau hatte ihren Pkw vor seinem Haus, nahe der Einfahrt, abgestellt.

Das ärgerte den 65-jährigen so sehr, dass er mit seiner Frau und seinem Hund dicht an die Frau und ihr Kind herantrat und sie anschrie. Er forderte „Zucht und Ordnung“ und im Wiederholungsfall „bringe ich dich um!“ Die Bedrohte holte die Polizei. Der 65-Jährige räumte den Satz ein. Aber das sei ja alles nur „Quatsch“ gewesen. Er habe ja gar keine Waffe.

Radler haut Frau um

Ein rabiater Fahrradfahrer hat am Mittwoch im Vorbeifahren eine Fußgängerin zu Boden gestoßen. Gegen 11.30 Uhr ging die 66-Jährige eine Straße entlang, als sie plötzlich von hinten einen solch heftigen Schlag verpasst bekam, dass sie zu Boden stürzte. Der Radler fuhr weiter. Die Frau verletzte sich an der Hand, die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung.

Völlig genervt vom Gärtner

Weil er genervt war über die Gartenarbeiten vor seinem Haus, ist ein 36-jähriger Lüdenscheider am Mittwoch handgreiflich geworden.

Seit 6 Uhr morgens waren mehrere Mitarbeiter mit den Arbeiten rund um das Haus beschäftigt. Ein 56-Jähriger arbeitete mit einer Heckenschere, als er gegen 15 Uhr einen Schlag im Rücken verspürte. Sein Mitarbeiter beobachtete das Ganze aus einigen Metern Entfernung: Offenbar hatte der aggressive Anwohner mit einer Trinkflasche auf den Gärtner eingeschlagen.

Gegenüber der Polizei räumte der 36-Jährige ein, dass ihn die Arbeiten provoziert hätten. Dadurch sei Laub in den Hausflur geblasen worden. Außerdem hätte ihm der 56-Jährige „absichtlich“ mit der Heckenschere Angst gemacht.

Einen Schlag bestritt er. Die Polizei ermittelt wegen einer gefährlichen Körperverletzung.

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