Gruppentreffs ab Pfingstsamstag wieder erlaubt – NRW lockert Kontaktbeschränkungen

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Der Pfingstwanderung mit den Kumpeln oder dem Pfingstpicknick mit Freundinnen steht damit nichts mehr im Weg – auch das Wetter soll ja prima werden:

Pünktlich zum langen Pfingstwochenende unternimmt Nordrhein-Westfalen weitere Lockerungsübungen in Sachen Corona-Kontakbeschränkungen.

  • So dürfen sich jetzt größere Gruppen in der Öffentlichkeit treffen  –  bis zu 10 Personen sind nun erlaubt,  die nicht im selben Haushalt wohnen müssen.

Kontaktsport ist im Freien ab dem 30. Mai ebenfalls mit bis zu 10 Personen gestattet – und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern oder Kinos werden möglich.

  • ACHTUNG, weil es immer wieder Missverständnisse gibt: Die NRW-Verordnung greift NUR in der Öffentlichkeit. In ihren privaten Häusern,  Wohnungen und Gärten  können die Bürger schon immer nach freier Entscheidung und in eigener Verantwortung zusammenkommen,  mit wem und welcher Anzahl an Menschen sie wollen. Es darf jedoch nicht den Charakter einer „öffentlichen Veranstaltung“ annehmen. 

Die neue Verordnung mit allen Details ➡️ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-27_fassung_coronaschvo_ab_30.05.2020_lesefassung.pdf

Quelle: Land NRW

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