Autohäuser, Möbelhäuser, Läden dürfen öffnen – Spielplätze umflattert weiter Absperrband

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Möbelhäuser, Autohäuser und die meisten Geschäfte dürfen ab Montag wieder öffnen, die weiterführenden Schulen bereiten sich auf die Rückkehr ihrer Abschlussklassen vor – was nicht unumstritten ist, gleichwohl von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer in einer gestrigen Schulmail (18. 4.) noch einmal ausdrücklich zur Pflicht erklärt wurde.

Zugleich fahren die Kindergärten weiterhin im Notbetrieb (es dürfen lediglich weitere Berufsgruppen die Notbetreuung in Anspruch nehmen), und um die Spielplätze flattert weiter das rotweiße Absperrband. Betreten streng verboten, Spielen und Toben streng verboten. Das Betretungsverbot schert zuweilen Erwachsene wenig, zu beobachten nahezu täglich auf dem Spielplatz an der Burgstraße/Hellweg-Museum in Unna; dies nur nebenbei bemerkt.

Festzuhalten ist: Bei den doch recht überraschend weitreichenden Lockerungen der Coronaschutzverordnung für NRW bleiben die Kleinsten und damit Familien weiterhin auf unabsehbare Zeit außen vor. Denn während z. B. für Frisöre, Schulen generell oder auch Kirchen und Religionsgemeinschaften zumindest perspektivisch ein Wiederstart Anfang Mai in Aussicht steht, weitet die Landesregierung für Kitas ab Mitte nächster Woche lediglich die Notbetreuung aus.

Von einer Wiederaufnahme des Regelbetriebs in den Kindertagesstätten oder der Tagespflege war in den Pressekonferenzen zur Lockerung der Schutzverordnung höchstens mal am Rande die Rede: So sagte Familienminister Joachim Stamp (FDP) beim Thema Kita, die Vorstellung, die Einrichtungen würden bis zum Herbst nicht wieder regulär eröffnen, sei für ihn „nicht akzeptabel“, ohne dass er jedoch dazusagte, wie er diese monatelange Schließung denn verhindern wolle.

Denn ein Kernproblem, vor dem die Kitas stehen, ist die mangelnde Schutzausrüstung: Wie sollen Kinder in diesem Alter mit dem vorgeschriebenen 1,50 m-Sicherheitsabstand betreut werden, was ja schon die Schulen vor eine immense Herausforderung stellt?

Für viele Familien wird die Betreuungsfrage daher zunehmend eine Herausforderung, wenngleich nun weitere Berufsgruppen Anspruch auf einen Notplatz haben.

Gänzlich ausgespart blieb bei den verschiedenen Presseerklärungen von NRW-Minsterpräsident Laschet, seinen Ministern Stamp und Laumann das Thema Spielplätze. Kein einziges Mal fiel überhaupt das Wort.

Seit der ordnungsbehördlich verfügten Schließung sämtlicher Spielstätten vor fast exakt vier Wochen war dieses Thema keine Erwähnung mehr wert, findet in der öffentlichen Diskussion einfach nicht statt. Wer gegen die Betretungsregel verstößt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen, und je nach Definition von „Spielplatz“ werden die Spielmöglichkeiten für die Kleinsten von den Kommunen mehr oder minder rigide gestrichen: Während in Menden z. B. in der Fußgängerzone lediglich diejenigen Spielgeräte gesperrt sind, auf denen mehrere Kinder Platz haben, schmücken die rotweißen Sperrbänder samt Verbotsschildern in Unnas Bummelzone ausnahmslos alle Geräte – selbst Wipptiere, auf die definitiv nur ein einziges (kleines) Kind passt.

Die Kleinsten und ihre Familien müssen sich daher auf unabsehbare Zeit weiter mit eigenen kreativen Ideen die Zeit vertreiben und bei Laune halten. Denn auch in den ab morgen wiedereröffnenden Möbelhäusern oder in der bald wieder eröffnenden Unnaer ZiB-Bibliothek müssen „Kinderparadiese“, Kinderspielecken und Bereiche mit Angeboten für die Kleinsten weiterhin – laut Landesordner – geschlossen bleiben. Bis wann? Keine Aussage.

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