Waffenbesitzer bittet Polizei um Beratung – und kassiert Anzeige

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Ein 28-Jähriger will sich am Samstagnachmittag (18. April) bei der Dortmunder Bundespolizei über den waffenrechtlichen Status seines mitgeführten Gegenstandes informieren lassen. Danach verlässt er mit einer Strafanzeige die Wache am Hauptbahnhof.

Der junge Mann betrat unbekümmert die Polizeiwache mit der Bitte, seinen mitgeführten Gegenstand doch einmal waffenrechtlich einzuordnen. Damit übergab er den den Bundespolizisten einen Nunchako.

Das ist ein Würgeholz. „DIE Waffe von Bruce Lee, ursprünglich als Dreschflegel genutzt“, kann man ergoogeln. Das Nunchaku besteht meist aus zwei gleich großen Holzstücken, welche durch eine Schnur oder Kette verbunden sind.

Die Polizisten ordneten den fraglichen Gegenstand wie gewünscht umgehend ein und kassierten ihn an Ort und Stelle. „Denn bei dem Nunchako handelt es sich um einen rechtlich verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz“, informiert Polizeisprecher Volker Stall.

Darüber informierten die Beamten ordnungsgemäß auch den Besitzer und leiteten gleichzeitig ein Strafverfahren gegen ihn ein: Verstoß gegen das Waffengesetz. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Der nunmehr über seinen Gegenstand Aufgeklärte durfte die Polizeiwache dann verlassen – ohne Nunchako, dafür um wertvolle Informationen über das deutsche Waffenrecht bereichert.

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