Unnas Beigeordneten-Bewerbungsverfahren: FLU und WfU fordern Akteneinsicht

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Foto: A. Reichert / RB

Akteneinsicht fordern im Streit um das abgebrochene Unnaer Beigeordneten-Stellenbesetzungsverfahren die Ratfraktionen der Freien Liste Unna (FLU) und Wir für Unna (WfU).

Für die FLU begründet Fraktionsvorsitzender Klaus Göldner den Antrag wie folgt:

Beschluss des Rates der Kreisstadt Unna vom 01.07.2021 zum Stellenbesetzungsverfahren für die Beigeordnetenstellen der Dezernate 2 und 4 (0283/21); Akteneinsicht gemäß § 55 GO/ NRW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wigant,

aufgrund Ihrer Beschlussvorlage (0283/21) sah sich der Rat der Kreisstadt Unna, in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2021 dazu veranlasst, das bis dahin laufende Stellenbesetzungsverfahren für die Beigeordnetenstellen der Dezernate 2 und 4 abzubrechen. Die Entscheidung basierte auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung und der von Ihnen getroffenen Feststellung, dass das Verfahren nicht mehr rechtssicher abgeschlossen werden kann.

Von 46 stimmberechtigten Mitgliedern stimmten 20 gegen diesen Beschlussvorschlag. Entscheidungserheblich waren dabei folgende Aussagen:

„Aus dem Entwurf der Vorbewertung der Verwaltung, welche der Auswahlkommission am 07.06.2021 zur Verfügung gestellt wurde, sind nicht nur vertrauliche Inhalte der Bewerbungen und deren vorläufige Rankings an die Presse weitergegeben und dort veröffentlicht worden, sondern nahezu jedes nichtöffentliche Detail der Verfahren am jeweils nächsten Tag nach der
kommissionsinternen Bekanntgabe bzw. nichtöffentlicher Beratung im Hauptund Finanzausschuss.“
(Originaltext der o.a. Vorlage)

Diese Schilderung ist objektiv falsch. Aus den öffentlich zugänglichen Quellen ist der von Ihnen behauptete Umfang der Indiskretionen nicht ersichtlich. Insbesondere habe ich keine detaillierten und personenbezogenen Vergleichsinformationen zu vorläufigen Rankings finden können, die konkret einer anderen Person als Frau Keuchel zugeordnet werden konnten.

Die Aussage über den „Verrat“ nahezu jeden nichtöffentlichen Details und deren jeweilige Veröffentlichung am nächsten Tag ist für mich ebenfalls nicht durch die öffentliche Berichterstattung belegbar. Ich bitte deshalb um Einsicht in die entsprechenden Aktenvermerke, die Sie zu dieser Darstellung veranlasst haben.

In Ihrer Vorlage heißt es weiter:

„Mehrere Bewerberinnen haben sich daraufhin bei der Verwaltung gemeldet und den Verlust der Vertraulichkeit beklagt. Die Reaktionen reichten dabei von Unmutsbekundungen über das Gebaren des potentiellen neuen Dienstherrn über den sofortigen Rückzug der Bewerbung (auch und insbesondere aus der Spitzengruppe der Bewerberinnen), der Androhung rechtlicher Schritte, wenn weitere Details auch von sich in der Öffentlichkeit bekannt würden, bis hin zu Akteneinsichtsgesuchen und Androhungen von Klagen bereits in diesem frühen Verfahrensstadium.“ (Originaltext der o.a. Vorlage)

Bei den stimmberechtigten Ratsmitgliedern ist durch diese Formulierung der Eindruck erweckt worden, dass sich „mehrere“ der 22 im Verfahren verbliebenen Bewerber in unterschiedlichster Form bei Ihnen beschwert haben. Konkret nachvollziehbare Angaben wurden zu keiner Zeit gemacht. In der Sitzung am 01.07.2021 erklärten Sie, dass alle Einwendungen der Bewerber schriftlich festgehalten wurden. Diese Erklärung gaben Sie zuvor bereits in einer nichtöffentlichen Sitzung des sogenannten Ältestenrates am 10.06.2021 und in der Hauptausschusssitzung am 16.06.2021 ab.

Nach den öffentlichen Beratungen im Stadtrat …. dürfte die Vertraulichkeit dieser Information nicht mehr gegeben sein. Ich erwarte deshalb im Rahmen der Akteneinsicht diesbezüglich niedergelegte Aktenvermerke, insbesondere diejenigen, die vor dem 10. 06. 2021 datiert sind.

Im jetzigen Stadium der Angelegenheit fühle ich mich an eine Schweigepflicht in Bezug auf Verfahrensabläufe und statistische Zahlen, losgelöst von Personaldaten, nicht mehr gebunden. Ich bitte um einen zeitnahen Termin zur Akteneinsicht.

Die Fraktionsvorsitzende von Wir für Unna (WfU), Ingrid Kroll, stellt fest:


Bisher war es Usus, wichtige Informationen aus dem Rathaus vorab per Mail an die Geschäftsführer der Fraktionen zu versenden. Bisher…, jetzt stelle ich mit großer Verwunderung fest, dass die Information zur Akteneinsicht ausschließlich per Anschreiben erfolgt ist, es also keine direkte Information vorab gab.

Auch wir haben am 13. Juli 2021 einen Antrag auf Akteneinsicht an den Bürgermeister gestellt und bis dato keine Rückmeldung bekommen. Das Schreiben, dass wir nun am 23.7.21 aus dem Fraktionsfach im Rathaus vorgefunden haben, ist datiert
vom 14.7.21. Ein zeitnaher Termin ist aus Gründen der Gleichbehandlung aller Ratsmitglieder nicht möglich, ist in dem Schreiben zu lesen.

Haben denn die anderen Ratsmitglieder überhaupt Interesse an einer Akteneinsicht?

Uns ist nicht bekannt, dass weitere Fraktionen Akteneinsicht gefordert haben, außer die FLU. Damit scheint auch das Interesse der anderen Fraktionen nicht gegeben zu sein. Warum auch? Sie haben den Abbruch des Bewerbungsverfahrens schließlich mit 26 zu 20 Stimmen durchgedrückt.

Ebenso wie die FLU können wir nicht nachvollziehen, dass nur ein einziger Termin zur Verfügung gestellt wird. Auch, wenn das Zeitfenster recht großzügig erscheint, vermissen wir einen Ausweichtermin und dieses Vorgehen sehr fragwürdig. Und dass wir nochmals zur Verschwiegenheitspflicht zur Unterschrift gezwungen werden, ist ein Unding.

Der Rat ist der Aufsichtsrat der Verwaltung und entsprechend muss auch eine Diskussion zum Thema in der Fraktion möglich sein. Dass der Datenschutz zu Person gewahrt wird, ist eine Selbstverständlichkeit und dafür muss ich eigentlich nicht unterschreiben.
Jedes Ratsmitglied hat sich bereits mit Amtsantritt verpflichtet, jede Entscheidung mit „bestem Wissen und Gewissen“ anzugehen. Hier muss aber das Wissen erst beantragt werden. Das sehen wir als „Bringschuld“.

Dieses ganze Procedere zum Bewerbungsverfahren wirft mehr Fragen auf, als dass diese korrekt beantwortet werden können.

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