Strenge Einreiseregeln für Urlaubsrückkehrer

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Flugzeug über Dortmund-Wickede/Massen. (Archivbild - Redaktion)

Mit Blick auf die kommenden Sommerurlaubswochen hat die Bundesregierung eine strenge Einreiseverordnung für Deutschland erarbeitet.

Andere Länder werden dazu neu kategorisiert: in Virusvariantengebiete, Hochinzidenzgebiete und Risikogebiete.

Je nach Kategorie gelten spezifische Reiseregeln. Fällt ein Land in keine dieser Kategorien, so gibt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann für die Bürger seines Bundeslandes den eindringlichen Appell aus:

Bitte lassen Sie sich direkt nach Ihrer Rückkehr freiwillig testen, zum Beispiel in einem Bürgertestzentrum. Seien Sie solidarisch, zeigen Sie Verantwortung.“

Laumann war es auch, der vor der Presse am Mittwoch zur Frage „kontrolliert das denn auch jemand?“ mit warnendem Unterton sagte: „Die Gesundheitsämter werden angewiesen, stichpunktartige Kontrollen vorzunehmen.“

Für alle drei kategorisierten Gebiete lautet die Vorgabe: Rückkehrer mit dem Flieger müssen vor dem Heimflug ein aktuelles negatives Testergebnis oder einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Zudem gilt für alle drei Kategorien eine Quarantänepflicht, die bei Hochinzidenz- und Risikogebieten durch Negativtestung verkürzt werden kann.

Virusvariantengebiete:

  • Virusvariantengebiete sind laut Bundesgesundheitsministerium Länder, in denen Virusvarianten mit einem „wahrscheinlich besonderen Risiko“ auftreten und diese Variante in Deutschland nicht verbreitet auftritt.
  • Beispiele: Portugal, Indien, Russland, Großbritannien
  • Quarantäneregel: 14 Tage Quarantänepflicht, auch für Geimpfte und Genesene, keine Verkürzung möglich.

Hochinzidenzgebiete:

  • Spätestens ab Inzidenz 200 gilt ein Land als Hochinzidenzgebiet, nach individueller Beurteilung schon darunter.
  • Beispiele: Ägypten, Malediven, Tunesien.
  • Quarantänepflicht von 10 Tagen, nicht für Geimpfte/Genesene, nach 5 Tagen Freitesten möglich.

Risikogebiete:

  • Hier liegt die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei über 50. Darüber hinaus kann es laut Robert-Koch-Institut (RKI) noch weitere „qualitative Kriterien“ geben, um ein Risikogebiet zu definieren.
  • Beispiele: Frankreich, Kroatien, Spanien (alle jeweils teilweise), Türkei.
  • 10 Tage Quarantänepflicht, nicht für Geimpfte und Genesene, nach einem Tag Freitesten möglich.

Der Bund will Portugal und Großbritannien für Reisende bald wieder von Virusvarianten- zu Hochinzidenzgebieten herunterstufen, wie Gesundheitsminister Jens Spahn ankündigte. Dies werde dann der Fall sein, wenn die Anteile der Delta-Variante „vergleichbar“. Das wären 70 bis 80 Prozent (aktuell: 50 Prozent).

Maßgeblich für die Einstufung ist der Anteil der Delta-Variante an den Corona-Infektionen in den vergangenen vier Wochen.

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