Mit ihrer Pressemitteilung über vermeintlich zu Unrecht gebuchte Impftermine im Impfzentrum Unna (Rundblick berichtete) hat sich die Kreisverwaltung zahlreiche ärgerliche Kommentare und teils vehementen Widerspruch zugezogen.
Neben vielfachem energischen Widerspruch auf unserer Facebookseite, wo Leser berichteten, sie seien zu Unrecht abgewiesen worden und die Terminvergabe fürs Impfzentrum laufe suboptimal, äußerte auch ein Leser auf unserer Website deutliche Kritik am Procedere des Kreises. Mit den Vorwürfen konfrontierten wir die Kreisverwaltung Unna.
Das Kreisgesundheitsamt hatte am 19. März moniert, dass auch im Impfzentrum Unna vermehrt Fälle aufliefen, in denen Personen sich einen Impftermin zu Unrecht gebucht hätten. An der Reihe seien aktuell bestimmte Berufsgruppen und auch immer noch die über 80-Jährigen.
Da jetzt vermehrt Personen Termine buchten, die zu keiner dieser Gruppen gehörten, verzögere das die Impfungen der tatsächlich Berechtigten. Berechtigt seien derzeit nur die über 80-Jährigen, einen Impftermin über die Terminvergabesoftware www.116117.de der Kassenärztlichen Vereinigung zu buchen. Eine Kontrolle des tatsächlichen Alters und damit der Berechtigung finde erst im Impfzentrum statt.
„Wer sich einen Termin bei der Kassenärztlichen Vereinigung bucht, obwohl er noch keine 80 Jahre oder älter ist, muss am Impfzentrum abgewiesen werden“, stellet der Leiter des Gesundheitsamts Unna, Josef Merfels, klar. „Wer nicht berechtigt ist, bekommt auch keine Impfung.“ Das Amt bat daher nur diejenigen Termine zu buchen, die auch tatsächlich an der Reihe seien. „Alle anderen müssen Geduld haben.“
Die Landesregierung NRW lege fest, wann welche Personengruppe an der Reihe sind: Und das seien derzeit Personen über 80, Pflegebedürftige und Menschen in Pflegeeinrichtungen, Personen, die im medizinischen oder pflegerischen Bereich arbeiten, sowie Kita- und Lehrpersonal von Grund- und Förderschulen. www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung
Da jetzt vermehrt Personen Termine buchten, die zu keiner dieser Gruppen gehörten, verzögere das die Impfungen der tatsächlich Berechtigten. Berechtigt seien derzeit nur die über 80-Jährigen, einen Impftermin über die Terminvergabesoftware www.116117.de der Kassenärztlichen Vereinigung zu buchen. Eine Kontrolle des tatsächlichen Alters und damit der Berechtigung finde erst im Impfzentrum statt.
„Auch wer hofft, durch „geheime“ Listen, persönliche Beziehungen oder Tricks an tagesaktuell übrig gebliebene Rest-Impfdosen zu kommen, wird enttäuscht werden“, stellte das Amt klar.
Und: Für Restdosen gebe es einen konkreten Plan für das Kreis-Impfzentrum in Unna und eindeutige Anweisungen an die mobilen Impfeinheiten:
„Diese Dosen werden innerhalb der aktuell berechtigten Personengruppen mit höchster oder hoher Priorität verimpft. Auch werden Personen angesprochen, die zu einem späteren Termin bereits eine Zusage haben, ob sie einen Termin eher wahrnehmen können.“
Ein Leser warf dem Kreis daraufhin Unstrukturiertheit und ungenügende Organisation vor:
„Iinformiert der Kreis Unna seine Bürgerinnen und Bürger strukturiert und zielführend, wer eine aktuelle Impfberechtigung hat und wie er diese dann lokal im Impfzentrum nachweisen muss? Meine Antwort darauf ist: NEIN.
Statt daher den Bürgerinnen und Bürgern subtil zu unterstellen, dass sie Impfvordrängler seien, würde ich einmal selbstkritisch hinterfragen, ob Organisationskompetenz vorhanden ist und umgesetzt wird.
Bei fehlendem Talent ist auch ein Blick in die Nachbarstadt Dortmund hilfreich. Dort findet man unter Impffahrplan Dortmund eine selbsterklärende, klar und eindeutig zu verstehende Ampel PDF, aus der ersichtlich ist, wer aktuell einen Termin vereinbaren darf und bekommt zugleich den link und / oder ein Telefonnummer.
Die generelle Aussage, dass gegenwärtig nur Personen über 80 geimpft werden dürfen, ist zudem falsch! Zahlreiche Berufsgruppen aus der Prio 2 sind bereits zugelassen und dürfen auch unter 80 sein.( das erwähnt die Pressemitteilung ja auch später im Text ganz beiläufig).
Die Recherche nach einem Impftermin in Unna führt zunächst zu einem erst gelisteten Google Ergebnis des Kreises aus dem Januar 21 mit einem mittlerweile verwaisten Link… Der zweite Treffer führt zum Button “ Impftermin“ vereinbaren- ein Dritter öffnet die Terminvergabe der KVWL gefolgt von einer weiteren Frage nach einem Vermittlungscode (muss man wissen, was das ist?).
Bei NEIN öffnet sich eine nicht vollständige Aufzählung der ggw Impfberechtigten und erst eine erneute Verlinkung zum Arbeitsministerium für Arbeit und Soziales ergänzt dann die zuvor unvollständigen Informationen?
Könnte es daher sein, dass sich bei den an den Impfzentren im Kreis Unna angeblichen Versuchen, einen Impftermin zu erschleichen, eher um nicht ausreichend informierte Bürgerinnen und Bürger handelt? ich bin überzeugt, dass es nur ein sehr kleiner Kreis an Bürgerinnen und Bürger ist, der sich vorsätzlich eine Impftermin erschleichen will.“
Für die Kreisverwaltung Unna antwortete auf diese Vorwürfe der Leiter der Pressestelle, Volker Meier, wie folgt:
„In unserer in Rede stehenden Pressemitteilung vom 19. März werden Fakten dargelegt und keine subtilen Unterstellungen verbreitet!
Fakt ist: Wer einen Termin über das Impfportal „116117.de“ der KVWL (Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe) bucht, kann nur dann sicher sein auch geimpft zu werden, wenn er 80 Jahre oder älter ist. Das Land schreibt vor, nicht Impfberechtigte müssen abgewiesen werden (Stand 19.3.2021).
Ich halte zudem fest: Die fehlende Altersprüfung bereits in der Anmeldephase des Portals ist mehrfach und vehement nicht nur vom Kreis Unna bei der KVWL angemahnt worden. Eine neue Software ist aber erst in Aussicht gestellt und noch nicht online.
Um es klar zu sagen:
Schuld sind nicht die Menschen (wie alt auch immer), die dieses Portal nutzen und ungültige Ergebnisse erzielen. Wir hätten in jedem einzelnen Fall diesen Menschen die demütigende Erfahrung, nicht geimpft und weggeschickt zu werden lieber erspart — den Mitarbeiter/innen, die durch Landeserlass dazu gezwungen sind, übrigens auch.
Der Leser schreibt: „Die generelle Aussage, dass gegenwärtig nur Personen über 80 geimpft werden dürfen, ist zudem falsch! Zahlreiche Berufsgruppen aus der Prio 2 sind bereits zugelassen und dürfen auch unter 80 sein.( das erwähnt die Pressemitteilung ja auch später im Text ganz beiläufig)“. Fakt ist: Unsere Pressemitteilung beginnt mit den Worten: „Aktuell laufen die Impfungen für bestimmte Berufsgruppen und auch noch der über 80-Jährigen im Kreis Unna.“
Im weiteren Text beziehen wir uns dann natürlich auf die problematische Impfterminvergabe für die Über-80-Jährigen und nicht mehr auf den weitgehend reibungslosen Ablauf der Impfungen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die im Übrigen in der Verantwortung des Kreises im Zusammenspiel mit den Kommunen und Trägern liegt und nicht über das Portal 116117.de gemanagt wird.
Zur Zuverlässigkeit unserer Links: Fakt ist: Die funktionieren, ich habe sie parallel beim Schreiben dieser Stellungnahme noch einmal überprüft.
Für den Verweis auf die „Impfampel“ der Kolleg/innen aus Dortmund bedanken wir uns, angesichts der gerade wieder neuen Lage prüfen wir geeignete Formen der Darstellung dieses immer noch komplexen und schwierigen Themas „Impfreihenfolge“. Wir kannten diese Ampel, ziehen sie aber gerne noch einmal in Erwägung.
In einem stimmen wir vollkommen überein: Wir sind überzeugt, dass nur ein verschwindend kleiner Teil von Bürgerinnen und Bürgern sich eine Impftermin erschleichen will – Tendenz gegen null!“
79-Jährige mit ärztlichem Attest am Impfzentrum abgewiesen – Sohn erwägt Klage:
Den Ärger über das Vorgehen am Impfzentrum Unna teilten und teilen indessen viele Leserinnen und Leser. Am heutigen Samstag, 27. März, kündigte ein weiterer Leser in einem Kommentar auf unserer Website mögliche juristische Konsequenzen an:
„Eine Woche nach dem Vorfall, das meine nach der Impfverordnung berechtigte Mutter dreist am Impfzentrum mit Termin abgewiesen wurde, überlege ich, eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung zu stellen.
Warum können einfach uniformierte Mitarbeiter am Impfzentrum Unna eine 79jährige mit einem Ärztlichen Zeugnis für die Impfpriorisierung abweisen?
Laut Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) benötigen Patienten mit Vorerkrankungen der Gruppe 2, sofern sie nicht bereits das 70. Lebensjahr überschritten haben (hohe Priorität), und Gruppe 3, sofern sie nicht bereits das 60. Lebensjahr überschritten haben (erhöhte Priorität), ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nachweisen können. Und genau dieser Nachweis wurde erbracht. In anderen Städten (z.b. Hagen) wurde genau nach dem Verfahren gehandelt und die Impfungen vorgenommen.
Und nun: Termine sind nicht mehr buchbar. Wieder hinten anstellen als 79-Jährige, die sowieso auf fremde Hilfe bei der Buchung, Fahrdienst usw. angewiesen ist.
Wer ist eigentlich für so ein Chaos verantwortlich? Wer ist dafür sowohl rechtlich als auch moralisch verantwortlich wenn Impfberechtigte abgewiesen wurden und danach was passiert?“
Auch mit diesem Vorwurf haben wir die Kreisverwaltung Unna konfrontiert. Wir werden berichten.
[…] Wogen schlägt seit Samstag (27. 3.) unser Bericht über das offensichtliche Organisationschaos am Impfzentrum Unna. Insbesondere berichten in Facebook-Kommentaren zahlreiche Leserinnen und Leser mit Vorerkrankungen […]
Hinweis für alle „Impflinge“:
Der Kreis Euskirchen setzt die Impfungen mit Astra-Zeneca aus. Nachdem ein weiterer Todesfall bekannt geworden ist. Und eine 28jährige ist nach der Impfung sehr schwer erkrankt. Was die Impfempfehlung der EU wert ist, das kann sich jeder selber denken. Und auch die Impfempfehlung der Regierung, der „Experten“ und unserer Qualitätspresse. Die Qualitätspresse macht so eine Impfpropanda, da wird einem schlecht. Und wenn man zu sehr daran glaubt, kann man auch sterben, blind werden oder sehr schwer krank.