Die Unnaer und die Kamener Sozialdemokraten gingen bereits mit entsprechenden Forderungen an die Öffentlichkeit – es zeichnet sich eine Lösung in ihrem Sinne und im Sinne der Eltern ab:
Familienminister Joachim Stamp (FDP) kündigte am heutigen Donnerstag, 7. 1., im WDR an, dass NRW wahrscheinlich noch heute eine Erstattung der Kitagebühren für die Zeit des Shutdowns beschließen wird.
- Wie gestern berichtet, gehen die Betreuungseinrichtungen ab Montag, 11. 1., in den „Pandemiebetrieb“. Sie bleiben geöffnet, doch die Eltern werden gebeten, ihre Kinder – wenn irgendwie möglich – zu Hause zu betreuen.
- Dafür soll es 10 zusätzliche Kinderkrankentage pro Elternteil geben und 20 für Alleinerziehende.
- Die Betreuungszeiten werden um jeweils 10 Stunden gekürzt: Wer sein Kind also bisher 35 Stunden in die Kita gab, muss sich bis zunächst zum 31. Januar mit 25 Stunden bescheiden.
Joachim Stamp zeigte sich heute Morgen zuversichtlich, dass – wie in Schleswig-Holstein und Hamburg – auch in NRW die Gebühren ausgesetzt werden. „Ich gehe davon aus, dass wir da heute im Laufe des Tages was verkünden können“, sagte er im WDR2-Interview. Offen ließ er, ob nur die Beiträge für den Januar erstattet werden oder ob auch die nicht in Anspruch genommenen Betreuungszeiten im Dezember erstattet werden. Letzteres fordert die Unnaer SPD-Fraktion ebenso wie die SPD Kamen und auch die NRW-SPD.
Noch offen ist auch die Beitragsregelung für die Offene Ganztagsschule (OGS). Laut Stadtetag NRW würden die Kommunen wohl die Hälfte der Kosten übernehmen, sofern das Land die anderen 50 Prozent zahlt. Damit wären die Eltern zu 100 Prozent entlastet.
Update am Freitag: Entlastung der Eltern für den Januar: Familienminister Joachim Stamp (FDP) und Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) wollen die Kita-Beiträge für den Monat Januar erstatten. Die beiden Minister hätten sich geeinigt, schrieb Stamp in einem Brief an die Kita-Eltern in NRW, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Beschluss des Landeskabinetts stehe aber noch aus. Die Kosten sollen sich das Land und die Kommunen teilen.
Die Regelungen in den Evangelischen Kitas:
Für den Evangelischen Kirchenkreis teilte uns Sprecherin Silke Dehnert auf Anfrage folgendes Vorgehen mit:
„Grundsätzlich werden die Kita-Betreuungsgelder von den jeweiligen Kommunen/Städten eingezogen. Im vergangenen Jahr haben die Städte unterschiedlich entschieden.
Vom Kirchenkreis wird lediglich das Verpflegungsgeld eingezogen. Bereits im vergangenen Jahr wurde hier beschlossen, dass im „eingeschränkten Regelbetrieb“ keine Beiträge eingezogen werden. Das war schon im vergangenen Frühjahr so und auch mit Beginn des neuen Kindergartenjahres (Ende August) wurde diese Regelung übernommen. Es erfolgt also bis heute keine Abbuchung für Essensbeiträge.
Eltern, die eine automatische Überweisung eingerichtet haben, bekommen ihr Geld zurück. Die Kita-Leitungen führen eine Liste, so dass nur die Essens-Beiträge für die Kinder berechnet werden, die auch gekommen sind.“
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[…] Wie berichtet, teilen sich Land und Kommunen für den Januar die Beiträge, die die Eltern zu zahlen… […]