Erweiterte Kita-Notbetreuung: Diese Berufsgruppen sind ab 23. 4. berechtigt

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Die Kitas bleiben zum Leidwesen der kleinen Besucher weiterhin wegen der Corona-Pandemie geschlossen.

Doch ab kommenden Donnerstag, 23. 4., haben nach Verordnung der Landesregierung NRW vom 16.04. weitere Eltern Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder.

Darauf weist der DRK-Kreisverband Unna hin.

Er  hat die Berufsgruppen aufgelistet, die für die erweiterte Betreuung in Frage  kommen. Hier der Link: https://www.drk-kv-unna.de/…/Anlage%202%20zur%20CoronaBetrV…

Grundsätzlich gilt weiterhin:

  • mindestens ein Elternteil muss in einer dieser Berufsgruppen beschäftigt sein;
  • er/sie muss in seiner dortigen Position unabkömmlich sein (Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich);
  • anderweitige private Betreuung der Kinder ist nicht möglch.

 

https://www.drk-kv-unna.de/…/Muster-Vordruck%20Betreuungsei…

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