WfU-Fraktionschef Arnt: „Pumptrack im Bornekamp und Landschaftsschutz schließen sich nicht aus“

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Mountainbike Parcours / Fotoquelle Pixabay

Zum Antrag der Unnaer WfU-Ratsfraktion, im Naherholungsgebiet Bornekamp einen Pumptrack anzulegen (wir berichteten), schickte uns Fraktionschef Sven Arnt einige Erläuterungen, die vor allem verdeutlichen sollen: Landschaftsschutz und eine solche Anlage müssen sich nicht ausschließen.

Arnt formuliert:

„Ich möchte als Fraktionsvorsitzender dazu Stellung beziehen und auch unsere
Idee erläutern.

Wir wollen keinen Pumptrack gegen den Naturschutz, sondern prüfen, ob
Naturschutz, geordnete Freizeitnutzung und ökologische Aufwertung an dieser
Stelle sinnvoll zusammengebracht werden können.“

Die Diskussion um einen möglichen Mountainbike-Pumptrack im
Landschaftsschutzgebiet sollte sachlich, rechtlich sauber und ergebnisoffen geführt
werden. Ein Landschaftsschutzgebiet bedeutet nicht, dass jede Nutzung von
vornherein ausgeschlossen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob eine konkrete
Maßnahme mit dem Charakter des Gebietes und dem jeweiligen Schutzzweck
vereinbar ist. Genau diese Prüfung obliegt der zuständigen unteren
Naturschutzbehörde.

Aus unserer Sicht ist deshalb eine pauschale Aussage, ein solches Vorhaben sei
„unmöglich“, nicht zielführend. Richtig ist: Ein Pumptrack in einem
Landschaftsschutzgebiet wäre selbstverständlich kein Selbstläufer.
Er müsste
sorgfältig geplant, naturschutzfachlich geprüft und mit der zuständigen Behörde
abgestimmt werden. Aber er ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sich die
Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet befindet.

Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang, dass der vorhandene Teich nach
bisherigem Stand ohnehin zurückgebaut werden soll beziehungsweise muss. Damit
steht eine Veränderung der Fläche bereits im Raum. Es geht also nicht darum, eine
bislang völlig unberührte Landschaft ohne Anlass zu überformen.

Ratsherr und WfU-Fraktionschef Sven Arnt, hier 2025 im Wahlkampf als WfU-Bürgermeisterkandidat. (Foto RB)

Vielmehr stellt sich die Frage, ob eine ohnehin notwendige Umgestaltung genutzt werden kann, um eine
landschaftsverträgliche, naturnahe und kontrollierte Folgenutzung zu ermöglichen.

Ein solcher Pumptrack müsste ausdrücklich nicht als asphaltierte oder technisch
überprägte
Sportanlage entstehen. Denkbar wäre vielmehr eine kleinmaßstäbliche,
naturnahe Lösung ohne Asphalt, ohne Beton, ohne Beleuchtung, ohne Gebäude und
ohne zusätzliche großflächige Versiegelung. Die Anlage könnte sich an vorhandenen
Geländestrukturen orientieren, mit wassergebundenen oder naturverträglichen
Oberflächen ausgeführt und durch heimische Gehölze, Blühflächen,
Versickerungsbereiche oder andere ökologische Maßnahmen eingebunden werden.

Hinzu kommt ein wichtiger Aspekt der Besucherlenkung. Jugendliche und Kinder
brauchen legale, sichere und wohnortnahe Bewegungsangebote. Wenn solche
Angebote fehlen, entstehen häufig ungeregelte Nutzungen an ungeeigneten Stellen.
Ein klar begrenzter, fachlich geplanter und betreuter Pumptrack kann dazu beitragen,
Mountainbike-Nutzung zu bündeln, sensible Bereiche zu entlasten und Konflikte
zwischen Naturschutz, Erholung und Freizeitnutzung zu reduzieren.

Bedenken aus dem Naturschutz nehmen wir ernst. Maßgeblich ist am Ende aber nicht, ob
jemand ein Vorhaben grundsätzlich gut oder schlecht findet, sondern ob es unter
konkreten Auflagen naturverträglich umgesetzt werden kann.

Unser Ansatz lautet deshalb nicht: Pumptrack um jeden Preis. Unser Ansatz lautet:
Prüfung statt Vorfestlegung.
Wenn der Teich ohnehin zurückgebaut werden muss,
sollte zumindest offen geprüft werden, ob im Zuge dieser Maßnahme eine naturnahe,
begrenzte und ökologisch begleitete Pumptrack-Lösung möglich ist.

Eine solche Lösung könnte mehrere Ziele miteinander verbinden: Rückbau einer
bestehenden Anlage, ökologische Aufwertung der Fläche, klare Besucherlenkung und
ein sinnvolles Freizeitangebot für junge Menschen. Gerade deshalb halten wir es für
richtig, das Vorhaben nicht vorschnell abzulehnen, sondern mit der unteren
Naturschutzbehörde, den Fachleuten, der Politik und den Beteiligten vor Ort sachlich
zu diskutieren.

Ein naturnah geplanter Pumptrack im Landschaftsschutzgebiet ist nicht automatisch
zulässig. Er ist aber auch nicht automatisch ausgeschlossen.
Entscheidend ist ein
konkretes Konzept, das Natur- und Landschaftsschutz ernst nimmt und gleichzeitig
Kindern und Jugendlichen einen legalen, sicheren und attraktiven Bewegungsraum
eröffnet.“

Sven Arnt
Fraktionsvorsitzender WfU-Ratsfraktion Unna

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