WfU-Fraktionschef Arnt: „Pumptrack im Bornekamp und Landschaftsschutz schließen sich nicht aus“

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Mountainbike Parcours / Fotoquelle Pixabay

Zum Antrag der Unnaer WfU-Ratsfraktion, im Naherholungsgebiet Bornekamp einen Pumptrack anzulegen (wir berichteten), schickte uns Fraktionschef Sven Arnt einige Erläuterungen, die vor allem verdeutlichen sollen: Landschaftsschutz und eine solche Anlage müssen sich nicht ausschließen.

Arnt formuliert:

„Ich möchte als Fraktionsvorsitzender dazu Stellung beziehen und auch unsere
Idee erläutern.

Wir wollen keinen Pumptrack gegen den Naturschutz, sondern prüfen, ob
Naturschutz, geordnete Freizeitnutzung und ökologische Aufwertung an dieser
Stelle sinnvoll zusammengebracht werden können.“

Die Diskussion um einen möglichen Mountainbike-Pumptrack im
Landschaftsschutzgebiet sollte sachlich, rechtlich sauber und ergebnisoffen geführt
werden. Ein Landschaftsschutzgebiet bedeutet nicht, dass jede Nutzung von
vornherein ausgeschlossen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob eine konkrete
Maßnahme mit dem Charakter des Gebietes und dem jeweiligen Schutzzweck
vereinbar ist. Genau diese Prüfung obliegt der zuständigen unteren
Naturschutzbehörde.

Aus unserer Sicht ist deshalb eine pauschale Aussage, ein solches Vorhaben sei
„unmöglich“, nicht zielführend. Richtig ist: Ein Pumptrack in einem
Landschaftsschutzgebiet wäre selbstverständlich kein Selbstläufer.
Er müsste
sorgfältig geplant, naturschutzfachlich geprüft und mit der zuständigen Behörde
abgestimmt werden. Aber er ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sich die
Fläche in einem Landschaftsschutzgebiet befindet.

Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang, dass der vorhandene Teich nach
bisherigem Stand ohnehin zurückgebaut werden soll beziehungsweise muss. Damit
steht eine Veränderung der Fläche bereits im Raum. Es geht also nicht darum, eine
bislang völlig unberührte Landschaft ohne Anlass zu überformen.

Ratsherr und WfU-Fraktionschef Sven Arnt, hier 2025 im Wahlkampf als WfU-Bürgermeisterkandidat. (Foto RB)

Vielmehr stellt sich die Frage, ob eine ohnehin notwendige Umgestaltung genutzt werden kann, um eine
landschaftsverträgliche, naturnahe und kontrollierte Folgenutzung zu ermöglichen.

Ein solcher Pumptrack müsste ausdrücklich nicht als asphaltierte oder technisch
überprägte
Sportanlage entstehen. Denkbar wäre vielmehr eine kleinmaßstäbliche,
naturnahe Lösung ohne Asphalt, ohne Beton, ohne Beleuchtung, ohne Gebäude und
ohne zusätzliche großflächige Versiegelung. Die Anlage könnte sich an vorhandenen
Geländestrukturen orientieren, mit wassergebundenen oder naturverträglichen
Oberflächen ausgeführt und durch heimische Gehölze, Blühflächen,
Versickerungsbereiche oder andere ökologische Maßnahmen eingebunden werden.

Hinzu kommt ein wichtiger Aspekt der Besucherlenkung. Jugendliche und Kinder
brauchen legale, sichere und wohnortnahe Bewegungsangebote. Wenn solche
Angebote fehlen, entstehen häufig ungeregelte Nutzungen an ungeeigneten Stellen.
Ein klar begrenzter, fachlich geplanter und betreuter Pumptrack kann dazu beitragen,
Mountainbike-Nutzung zu bündeln, sensible Bereiche zu entlasten und Konflikte
zwischen Naturschutz, Erholung und Freizeitnutzung zu reduzieren.

Bedenken aus dem Naturschutz nehmen wir ernst. Maßgeblich ist am Ende aber nicht, ob
jemand ein Vorhaben grundsätzlich gut oder schlecht findet, sondern ob es unter
konkreten Auflagen naturverträglich umgesetzt werden kann.

Unser Ansatz lautet deshalb nicht: Pumptrack um jeden Preis. Unser Ansatz lautet:
Prüfung statt Vorfestlegung.
Wenn der Teich ohnehin zurückgebaut werden muss,
sollte zumindest offen geprüft werden, ob im Zuge dieser Maßnahme eine naturnahe,
begrenzte und ökologisch begleitete Pumptrack-Lösung möglich ist.

Eine solche Lösung könnte mehrere Ziele miteinander verbinden: Rückbau einer
bestehenden Anlage, ökologische Aufwertung der Fläche, klare Besucherlenkung und
ein sinnvolles Freizeitangebot für junge Menschen. Gerade deshalb halten wir es für
richtig, das Vorhaben nicht vorschnell abzulehnen, sondern mit der unteren
Naturschutzbehörde, den Fachleuten, der Politik und den Beteiligten vor Ort sachlich
zu diskutieren.

Ein naturnah geplanter Pumptrack im Landschaftsschutzgebiet ist nicht automatisch
zulässig. Er ist aber auch nicht automatisch ausgeschlossen.
Entscheidend ist ein
konkretes Konzept, das Natur- und Landschaftsschutz ernst nimmt und gleichzeitig
Kindern und Jugendlichen einen legalen, sicheren und attraktiven Bewegungsraum
eröffnet.“

Sven Arnt
Fraktionsvorsitzender WfU-Ratsfraktion Unna

5 KOMMENTARE

  1. Der große Naturliebhaber bin ich nicht aber einen Teich, an und in dem sich die Natur seit Jahren niedergelassen hat, durch eine, wahrscheinlich laute, Fahrradstrecke zu ersetzen gefällt mir nicht.
    Große Fische kann man umsetzen aber was da an kleinen Fischen und anderem Getier auf der Strecke bleibt, kann man doch gar nicht abschätzen.

    Für eine Fahrrad Freizeit Anlage findet man kein Grundstück ohne die Natur zu zerstören? Siehe Skatepark an der Hansastraße, da ging es doch auch.

  2. Muß eine Kleinstadt, der immer mehr das Geld ausgeht, Freizeitangebote für Großstädte anbieten, wo es sicher eine größere Zahl an „Pumptracknutzern gibt? Welche Elternklientel bedient denn hier die WfU? „Pumptracken“ mit einfachen – nicht soliden- MTBs und ohne teure Schutzkleidung?
    Freizeitangebote für Jugendendliche? Sportvereine reichen nicht? Bald noch eine Kletterwand, ein Trampolinarsenal. Mein besseres MTB hat mich ´91 etwa 2000 DM gekostet und die Enthusiasten legten mal schnell 8-9tsd. auf den Tisch- wir haben aber schon gearbeitet und Geld verdient ( das Prunkstück mit Extras war locker 5-stellig).

  3. Interessieren würde mich, welche Parteien sonst im Rat, außer die WFU und die GRÜNEN, diese steuerfinanzierte Möglichkeit genutzt haben.

    Eine Kleinstpartei nutzt auf Steuerzahlerkosten eine rosa Luxusstretchlimousine, um über die Grundschulen organisiert minderjährige Kinder für die Politik der Partei ins Auto zu locken?

    https://wirfuerunna.com/1971-2/

    „Vor den Fahrten wurden die Schulen in Gruppen und Workshops von einer externen Trainerin begleitet“

    Selbst wenn eine Partei die Luxusstretchlimousine selber bezahlt find ich das irgendwie „creepy“. Man stelle sich mal vor, nicht die kleinere WFU, sondern die größere AFD würde mit einer Luxusstretchlimousine Grundschulen abfahren um Schüler ins Auto zu locken.
    Haben die da eigendlich mitgemacht?

    Ob damit alle Eltern einverstanden wären ?
    Hat man die überhaupt als Erziehungsberechtigte vorher um Erlaubnis gebeten?

    Darauf begründet die Partei WFU ihre Forderung daß die Jugendlichen in Unna sich vorrangig einen „Pumptrackpark“ wünschen.
    Obwohl 99% der Jugendlichen diesen Sport nicht ausüben und anderen Freizeitaktivitäten nachgehen.
    Selber bezweifle ich auch das die Schüler aus den Schulen in der Innenstadt nach Schulschluß zum hinteren Teil des Bornekamps latschen weil sich dort der neue „Pumptrackpark“ befindet. So eine Anlage irgendwo einsam am Ende des Bornekamps ist auch nicht cool weil man dort nicht bei gleichaltrige Zuschauer oder sonstigem Publikumsverkehr mit seinem Können flexen kann. In einem zentrumsnahen Park oder an Schulen geht das schon eher. Dort gäbe es auch eher eine Kontrolle wenn die teure Anlage für andere Sachen mißbraucht wird.
    Nicht einmal Toiletten sind dort hinten im Park in der Nähe.

    Hier der politisch gescheiterte ehemalige Bundestagsabgeordnete von den GRÜNEN in der Limousine:

    https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-dortmund/stadtraete-aus-unna-cruisen-mit-jugendlichen-in-stretch-limo-100.html

    Ich bin mir absolut sicher. Wenn man ein Grundschulkind in Unna fragt, was ihm am meisten am Herzen liegt. Es würde niemals von sich aus als erstes erwähnen, das im Bornekamppark von Unna zu wenige Abfalleimer stehen und das „schlecht für die grüne Nachhaltigkeit“ ist. Oder das von Grundschülern als erstes die Antwort kommt:
    „Ich will einen „Pumptrackpark“ abseits der Innenstadt“

    • Wer soll das da hinten im Bornekamp am „Pumptrackpark“ kontrollieren?

      Helmpflicht:
      Das Tragen eines Helms ist absolute Grundvoraussetzung, empfohlen werden zudem Knie- und Ellenbogenschützer.
      Geeignete Sportgeräte:
      Gefahren wird in der Regel mit Mountainbikes, BMX-Rädern, Dirtbikes, Laufrädern, Rollern oder Skateboards.
      Fahrtrichtung & Abstand:
      Die vorgegebene Fahrtrichtung muss eingehalten und auf andere, besonders jüngere Fahrer Rücksicht genommen werden.
      Witterung:
      Bei Nässe oder feuchtem Untergrund (vor allem auf Erde) ist das Befahren in der Regel untersagt.
      Beaufsichtigung:
      Kinder unter 8 Jahren sollten den Pumptrack nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten nutzen.
      Alkohol und Mariuhana sollten dort nicht konsumiert werden.

      Auf dem KI generierten Werbebild der WFU ist auch ein Gebäude eingezeichnet mit Sitzplätze und Sonnenschirme. Wer soll das bewirtschaften?

      Zudem haben die Kinder in der pinken Luxusstretchlimousine aus dem entfernten Steinfurt (9m lang und 3 Tonnen schwer mit Verbrennermotor) dem Ökopolitiker der GRÜNEN werbewirksam vor den Kameras des WDR erklärt, das den Schülern in Unna vorrangig mehr Abfalleimer im Bornekamp am wichtigsten sind 🙂 .

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