„Gesundes Lernen unmöglich“ – GEW fordert klare Regeln und Hitzefrei auch für Oberstufe

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Foto: RB

Die Bildungsgewerkschaft GEW NRW fordert Hitzefrei auch für die Oberstufe und eine einheitliche Regelung für die Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Von Mittwoch bis Freitag (24.-26. 6. 2026) soll die Temperatur in ganz NRW bis jenseits der 35 Grad klettern. Für den Kreis Unna sind einschließlich Samstag bis zu 38 Grad prognostiziert, im Rheinland könnte die 40-Grad-Marke geknackt werden.

Über Klimaanlagen verfügen die wenigsten Schulen im bevölkerungsreichsten Bundesland.

„In den Schulen herrschen aktuell Temperaturen, die gesundes Lernen und Arbeiten erheblich erschweren oder unmöglich machen“, kritisiert die Gewerkschaft.

„Doch für Schüler der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.“

Was die GEW NRW zum Thema Hitzeschutz fordert und welche Regeln noch gelten

„Ob es Hitzefrei an Schulen in NRW gibt, entscheidet die jeweilige Schulleitung. Als Anhaltspunkt gilt laut Schulministerium eine Temperatur von 27 Grad Celsius im Klassenraum. Das bezieht sich auf Schüler der Grundschule und der Sekundarstufe I.

Die derzeitige Erlasslage schließt jedoch Schüler der Sekundarstufe II und damit faktisch auch ihre Lehrkräfte von Hitzefrei aus.

Aus unserer Sicht ist Hitzeschutz jedoch keine freiwillige Leistung, sondern Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie des Gesundheits- und Arbeitsschutzes an Schulen.

Die zunehmenden und länger andauernden Hitzeperioden machen deutlich, dass die bestehenden Regelungen weder ausreichend noch zeitgemäß sind.

Wir fordern Hitzefrei auch für die Oberstufe.

Schulgebäude sind keine klimaresilienten Lern- und Arbeitsorte

Hitzeschutz an Schulen darf zudem nicht länger vom Zustand einzelner Schulgebäude oder von der Kassenlage der Kommunen abhängen. Tatsächlich sind die meisten Schulgebäude noch immer keine verlässlichen klimaresilienten Lern- und Arbeitsorte.

Gesundheitsschutz darf nicht vom Investitionsstau an Schulen oder den finanziellen Spielräumen der Schulträger abhängig sein. Hier ist das Land gefordert, für verbindliche und gerechte Rahmenbedingungen zu sorgen.“

Das gilt aktuell – Ab wann Schulen in NRW Hitzefrei geben können

Die Schulleitung kann gemäß BASS 2024/2025 – 12-52 NR- Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen Hitzefrei geben, wenn im Klassenraum die Temperatur 27 Grad Celsius übersteigt.

Liegt die Raumtemperatur unter 25 Grad Celsius, darf die Schulleitung kein Hitzefrei anordnen.

Grundschüler sowie Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen laut Schulministerium nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden.

Für die Oberstufe besteht kein Anspruch auf Hitzefrei.

Quelle GEW NRW

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