„Polizisten unter Generalverdacht, Lehrer unter Rechtfertigungsdruck“ – Heftige Kritik am NRW-Antidiskriminierungsgesetz

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Regenbogenfahne - Symbolbild, Quelle Pixabay

„Besonders problematisch an diesem Gesetz ist die vorgesehene Beweislastumkehr. Künftig reicht es in Klageverfahren aus, dass eine behauptete Diskriminierung im Raum steht. Der betroffene Beamte muss dann aktiv nachweisen, dass kein Fehlverhalten vorliegt.“

Mit scharfen Worten kritisiert die Schwerter Landtagsabgeordnete Susanne Schneider (FDP) das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) der schwarzgrüne NRW-Regierung.

CDU und Grüne wollen, warnt Schneider, „ein neues Instrument schaffen, das weit über bestehende Regelungen hinausgeht, ohne dass es dafür eine sachliche Notwendigkeit gibt.“

Alle Landesbediensteten, z. B. Polizisten und auch Lehrer, würden damit unter Generalverdacht gestellt.

Klar ist für Schneider:

„Diskriminierung ist bereits heute völlig zu Recht umfassend verboten. Das Grundgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie zahlreiche landesrechtliche Regelungen setzen klare Grenzen und sehen wirksame Sanktionen vor. Nachweisbare Verstöße werden schon jetzt konsequent verfolgt, geahndet und korrigiert.

Trotzdem soll nun in Nordrhein-Westfalen ein Gesetz eingeführt werden, das den Geist eines grundlegenden Misstrauens gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes atmet – und damit insbesondere gegenüber der Polizei als wichtiger Teilgruppe.

Besonders problematisch an diesem Gesetz ist die vorgesehene Beweislastumkehr. Künftig reicht es in Klageverfahren aus, dass eine behauptete Diskriminierung im Raum steht. Die betroffene Beamtin oder der betroffene Beamte muss dann aktiv nachweisen, dass kein Fehlverhalten vorliegt.

Susanne Schneider MdL FDP

Das ist ein Paradigmenwechsel mit weitreichenden Folgen! Denn in der Praxis bedeutet das:

Polizisten können z. B. bei jeder routinemäßigen Verkehrskontrolle potenziell unter Generalverdacht geraten. Entscheidungen, die unter Zeitdruck und auf Grundlage von Lageeinschätzungen getroffen werden, können im Nachhinein infrage gestellt werden, ohne dass konkrete Beweise vorliegen müssen.

Die Folgen sind deutlich absehbar: Rechtsunsicherheit, zusätzlicher Dokumentationsaufwand und im Zweifel ein Zögern in entscheidenden Momenten. Das schwächt den Rechtsstaat – statt ihn zu stärken.

Selbst Innenminister Herbert Reul (CDU) hat die Einführung dieses Instruments erkennbar nicht aus Überzeugung unterstützt, sondern als Ergebnis politischer Kompromisse innerhalb der Koalition eingeordnet. Statt gezielt gegen tatsächliche Missstände vorzugehen, schaffen CDU und Grüne ein bürokratisches System, das vor allem eines produziert: Misstrauen.

„Die Polizistinnen und Polizisten im Kreis Unna machen für den Rechtsstaat und die Sicherheit von uns allen jeden Tag den Rücken gerade – oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit. Wer so große Verantwortung für unsere Gesellschaft trägt, verdient Vertrauen und Rückhalt statt eines politisch verordneten Generalverdachts. Aber genau dieses fatale Signal sendet die schwarz-grüne Landesregierung mit ihrem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG).“

Von dem neuen Gesetz sind, so Schneider, auch alle anderen Landesbeamten betroffen.

„Beispielsweise könnten auch Lehrer wegen vermeintlich diskriminierender Noten unter Rechtfertigungszwang geraten.“

Statt Misstrauen brauche es echte Unterstützung für diejenigen, die für unsere Sicherheit einstehen, so die Liberale. „Deshalb lehnen wir das Antidiskriminierungsgesetz von CDU und Grünen ab.

Wir wollen unsere Polizei stärken. Und auch den immer wieder diskutierten Verfall von Überstunden bei der Polizei wollen wir gesetzlich ausschließen. Geleistete Überstunden dürfen nicht verfallen – das ist leistungsfeindlich!

Den Gesetzentwurf finden Sie HIER.

Link zum Positionspapier der FDP-Landtagsfraktion NRW

1 KOMMENTAR

  1. Dieses Gesetz ist aus meiner Sicht schlicht dämlich. Anders kann man es nicht nennen. Diskriminierung ist verboten, aber auch manchmal abhängig vom subjektiven Empfinden des vermeintlich Geschädigten. Manches, was besonders empfindliche Menschen bereits als Diskriminierung bezeichnen mögen, mag dies objektiv nicht sein. Wieder ein Instrument, besonders der Polizei das Leben, ohne Not, zusätzlich schwerer zu machen. Bewußt vom „Opfer“ eingesetzt, wird ein Diskriminierungsvorwurf den Blick vom wirklich zu regelnden Sachverhalt ablenken. Dass ein solches Gesetz auch vom „Polizeiminister“ des Landes NRW, Reul, mitgetragen wird, ist für mich besonders unverständlich. Tausende haben bereits, so wie ich, eine Petition gegen diesen Unsinn auf den Weg gebracht. Bleibt zu hoffen, dass sich beim Gesetzgeber die „Restvernunft“ durchsetzt.

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