Massener kassiert 55-€-Knöllchen für Parken auf „Gehweg ins Nichts“

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Klar zu sehen: An der Fahrzeugfront endet auch der Gehweg. Für den Tatbestand "Falschparken auf dem Bürgersteig" tut das nichts zur Sache. (Foto Privat)

Der Gehweg vor diesem Privatgrundstück in Unna-Massen führt ins Nichts. Konkret, er endet in einer Sackgasse. Dort her“gehen“ tut niemand, es sei denn die Anwohner selbst auf dem Weg zu ihrer Garage und ihrem Carport. Weitergehen klappt höchstens über die Wiese, denn der „Gehweg“ ist dort zu Ende.

Nichtsdestotrotz verpasste das pflichtbewusste Personal des städtischen Ordnungsamtes dem Anwohner heute ein saftiges Knöllchen.

„Ich wohne Am Dieken / Ecke Reckerdingsweg in Massen“, schildert der Anlieger, Patrick, am Nachmittag unserer Redaktion. „Dort, wo der Bürgersteig ins Nichts führt, befindet sich meine Einfahrt zu meiner Garage und meinem Carport.“

Am heutigen Mittwoch, 6. 3., hatte Patrick seinen Firmenwagen auf dem Wurmfortsatz des Bürgersteigs abgestellt, um ausladen zu können. Prompt flatterte ein Knöllchen hinterm Wischer.

„Ist das nicht lustig, dass sich fürs Parken auf einem Gehweg, der ins Nichts führt, 55 Euro zahlen darf“, amüsiert sich der Parksünder. Kurz überlegte er, ob er beim Ordnungsamt Widerspruch einlegen soll, da es ihm ein Knöllchen wegen Gehwegparken auf einem faktisch nicht zu nutzenden Gehweg aberwitzig erscheint.

Doch dürfte ein Einspruch kaum Aussichten auf Erfolg haben, denn die Straßenverkehrsordnung unterscheidet nicht zwischen Gehwegkategorien und insofern auch nicht zwischen voll begehbaren, eingeschränkt begehbaren und im Nichts endenden Bürgersteigen.

Parken auf dem Gehweg nach der Straßenverkehrsordnung

Grundsätzlich ist nach StVO das Parken wie auch das Halten auf dem Gehweg untersagt. Beides gilt als Ordnungswidrigkeit. Das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg wird in der Regel mit einem Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog geahndet.

Bei der Höhe des Bußgeldes kommt es auch darauf an, ob es sich um ein „Parken auf dem Gehweg mit Behinderung“ handelt. Ohne Behinderung werden 55 Euro fällig, mit Behinderung setzt es schon 100 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Auch wer länger als eine Stunde auf dem Bürgersteig parkt, muss mit einem Punkt plus 70 Euro rechnen.

Insofern hat Parksünder Patrick auf seinem „Gehweg ins Nichts“ noch Glück gehabt.

6 KOMMENTARE

  1. Interessant, das ist soweit dazu zu sagen. In Massen, speziell in der Heinrich-Heine-Strasse am kleinen Kreisel (den viele sonderbarerweise nicht als solchen ansehen: Egal ich fahr links kommt ja keiner.), ist es offensichtlich völlig in Ordnung sich Parkplätze zu genrieren. Dort nimmt das Ordnungsamt es wohl nicht ganz so genau. Aber was will mann machen, kannst nix machen, die fahren ihren eigenen Stil.

    Aber das ist nicht alles, auch das Parken in die falsche Fahrtrichtung oder das Abstellen von Wohnwagen scheint rechtlich i. O. zu sein. Ist genug Platz, Auto und entgegenkommendes Rad (ist ja nur ein kleiner Verkehrsteilnehmer) oder umgekehrt, passen schon.

  2. EIN BULLI BIS 3,5 TO. HAT AUFN GEHEG NIX ZU SUCHEN BASTA…..
    WAS REGT SICH DER MANN DENN SO AUF , HAT ER DEN FÜHRERSCHEIN AUFFE KIRMES GESCHOSSEN?

  3. Keine Ahnung was die Aufregung soll, er selber hat ein Schild am Carport aufgehängt das wiederrechtliche geparkte Autos abgeschleppt werden die vor seinem Carport parken und sich dann selber aufregen wenn er für das falsch parken ein Ticket bekommt und die Aussage das er gerade am ausladen gewesen wäre kann ich nicht so ganz verstehen, warum hat er das dann nicht mitbekommen mit dem Ticket.

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