Nachtflugverbot am Dortmunder Airport bestätigt – Bezirksregierung erlaubt dennoch spätere Starts und Landungen

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Flugzeug über Unnas Altem Markt. - Foto RB

Das Bundesverwaltungsgericht hat vorherige Urteile bestätigt: demnach sollten wieder die „alten“ Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen gelten.

Demnach dürften von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr abends Flugzeuge starten und landen, nur bei Verspätungen sind ausnahmsweise auch Landungen bis 23 Uhr erlaubt. Als Grund wird unter anderem der Lärmschutz genannt.

Allerdings: „Die Flughafen Dortmund GmbH hat heute die zweite Ergänzungsgenehmigung ihrer luftrechtlichen Genehmigung von der Bezirksregierung Münster erhalten. Ausgangspunkt dazu war der Antrag der Flughafen Dortmund GmbH vom 30.09.2022 mit der Zielsetzung, die vom Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 26.01.2022 gerügten Mängel in einem ergänztem Verfahren zu beseitigen.“

Demnach ändern sich die Betriebszeiten nicht hin zu den „alten“ Betriebszeiten: „Aufgrund der Ergänzung der Genehmigung gelten die aktuellen Betriebszeiten unverändert fort“, heißt es seitens des Flughafens.

Die Schutzgemeinschaft Fluglärm schickte folgende Pressemitteilung:


„Der Versuch des Flughafen-Chef Ludger van Bebber in Abstimmung mit seinem Hauptgesellschafter, die Dortmunder Stadtwerke, – hier in Person des Stadtwerkechefs Pehlke – sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen, um die Umsetzung des vom Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) erlassenen Urteils vom Januar 2022 zur rechtswidrigen Genehmigung von Nachtflügen zu verzögern, ist gescheitert.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVG) hat die Beschwerde des Flughafens gegen die Nichtzulässigkeit einer Revision – wie nicht anders zu erwarten war – als unbegründet verworfen.

Mit der Zustellung des Urteils hat die Verschleppungstaktik des Flughafens ein Ende gefunden. Denn, solange das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nicht über die Zulässigkeit der Beschwerde entschieden hatte, konnte die rechtswidrig erteilte Genehmigung von Nachtflügen zum Nachteil der lärmgeplagten Anwohner weiter vollzogen werden.

Somit gelten wieder die alten Betriebszeiten, wonach Landungen und Starts nur zwischen 06:00 bis 22:00 Uhr abgewickelt werden dürfen und im Ausnahmefall max. 16 verspätete Landungen im Monat bis 23:00 Uhr dem Flughafen zugestanden werden.

Damit bleibt unser Erfolg im Verfahren gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung erhalten. Auch der Erfolg bei den Kosten bleibt erhalten: die Kosten sind von der Gegenseite zu tragen. Wir werden daher über unsere Anwälte die Kostenfestsetzung umgehend beantragen, damit unsere bisherigen Vorauszahlungen erstatten werden können.

Allerdings rechnen wir damit, dass die Flughafengesellschaft nun bei der Bezirksregierung darauf drängen wird, dass die Genehmigung mit einer ausführlichen Begründung zu diesem Punkt geändert wird. Ein entsprechender Nachbesserungsantrag ist eingereicht worden.

Ob dem gefolgt wird und wenn ja, wie die geänderte Genehmigung aussehen wird, bleibt abzuwarten. Und auch, ob sich die Bezirksregierung Münster den NRW-Koalitionsvertrag zwischen CDU und B90/Die Grünen zur Einschränkung des Nachtfluges an NRW-Flughäfen zu Eigen macht.“

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