Ehrenamtliche Richter werden benötigt!
Das Unnaer Jugendamt sucht derzeit Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.
Da zum 31. Dezember 2023 die laufende Wahlperiode endet, bereitet der Bereich Jugend und Familie jetzt die Vorschlagslisten für die anstehende Wahl vor.
Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.
Zukünftig werden die Jugendschöffen als „ehrenamtliche Richter“ beim Amtsgericht Unna oder in der Jugendkammer des Landgerichtes Dortmund in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Volljährige eingesetzt.
Bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Darüber hinaus sollten sie zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch nicht älter als 69 Jahre sein. Eine einführende Schulungsveranstaltung für Jugendschöffen wird vom Gericht vor Beginn der Amtsperiode durchgeführt.
Die Bewerber sollten über Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Nicht nur Menschen aus pädagogischen Berufsfeldern bringen diese Kompetenz mit, sondern auch Personen, die junge Menschen ausbilden oder in der Jugendarbeit tätig sind.
Wer sich für das Jugendschöffenamt interessiert, kann sich bis zum 15.04.2023 bewerben bei der Kreisstadt Unna, Bereich Jugend und Familie, Stichwort Jugendschöffen, Rathausplatz 1, 59423 Unna. Ansprechpartnerin ist dort Frau Holthaus, Tel. 02303 103 561 oder per E-Mail an gabriele.holthaus@stadt-unna.de.
Das Formular für die Bewerbung zum Schöffenamt finden Sie auf den Internetseiten der Kreisstadt Unna unter www.unna.de.
Pressemitteilung Stadt Unna