Erbeben in Türkei/Syrien: So können Bürger aus dem Kreis Unna Angehörige zu sich holen

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Die Ausländerbehörde des Kreises Unna an der Zechenstraße in Königsborn. (Foto Kreis Unna)

Aufgrund des Erdbebens in der Grenzregion zur Türkei und Syrien denken viele Menschen auch im Kreis Unna darüber nach, betroffene Angehörige zu sich nach Deutschland zu holen. Das berichtet die Kreisverwaltung Unna und teilt die Modalitäten mit.

„Türkische und syrische Staatsangehörige, die vom Erdbeben betroffen sind, benötigen für eine Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum. Erste Vorrausetzung ist die Verpflichtungserklärung der Einladenden, für alle entstehenden Kosten aufzukommen.“

Das Land NRW hat die Ausländerbehörden darum gebeten, diese Ausstellungen zu priorisieren.

Die Ausländerbehörde des Kreises Unna kommt dem unverzüglich nach und richtet ab Montag, 20. Februar, eine Infostelle in der Ausländerbehörde an der Zechenstraße 49 ein.

Dort werden Fragen zum Antragsverfahren beantwortet.

Unterstützt wird die Infostelle ab Mittwoch, 22. Februar von einem eigenen Schalter, so dass eine noch schnellere Bearbeitung von Anliegen in dem Zusammenhang ohne Terminvereinbarung erfolgen kann.

Zum Verfahren
Visa werden nicht von der Ausländerbehörde des Kreises Unna ausgestellt. Dafür ist das Auswärtige Amt mit seinen Vertretungen im Ausland zuständig. Und das soll jetzt einfacher gehen, wie das Auswärtige Amt mitteilt:

Das Angebot der vereinfachten Visavergabe richtet sich an Personen, die individuell vom Erdbeben besonders betroffen sind (es droht Obdachlosigkeit oder bei behandlungsbedürftigen Verletzungen), die Angehörigen 1. oder 2. Grades (Ehepartner/-partnerin, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel sind.

Vollständige Anträge werden in den Visumantragsannahmezentren in der Türkei entgegengenommen.

Möchten in Deutschland lebende Personen Verwandtschaft aus dem Erdbebengebiet zu sich holen, gehört zum vollständigen Visumantrag auch eine Verpflichtungserklärung, mit der sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten aufzukommen.

Diese Verpflichtungserklärung wird für den Visumantrag benötigt. Der Antrag darauf wird von den zuständigen Ausländerbehörden vor Ort angenommen und ist in der Suche unter www.kreis-unna.de unter „Verpflichtungserklärung“ schnell zu finden.

Welche Unterlagen noch für einen Visumantrag benötigt werden und wo die Antragsannahmezentren in der Türkei sind, ist unter www.auswaertiges-amt.de und auf der Webseite des externen Dienstleisters iDATA unter idata.com.tr zu finden.

Betroffene des Erdbebens aus Syrien müssen sich an die Auslandsvertretungen in Amman, Beirut oder Istanbul wenden. Die Botschaft in Damaskus ist weiterhin geschlossen.

Ausländerbehörde reagiert
Wer eine Verpflichtungserklärung beantragen möchte, kann ab Mittwoch, 22. Februar ohne Termin in die Ausländerbehörde an die Zechenstraße kommen. Erste Beratungen zum Antrag sind bereits ab Montag, 20. Februar möglich. Mitzubringen sind der ausgefüllte Antrag und die darin aufgeführten zusätzlichen Dokumente.
Die Ausländerbehörde bittet zudem die Antragstellenden, sich solidarisch zu verhalten, damit den Betroffenen schnell geholfen werden kann: Anträge, bei denen die Voraussetzungen nicht gegeben sind, können nicht angenommen werden.

Visa verlängern
Auch türkische Staatsangehörige, die bereits ein Visum haben und das verlängern möchten, können sich an die Ausländerbehörde wenden. Visa werden unkompliziert zeitlich befristet verlängert, wenn eine Rückreise in das betroffene Erdbebengebiet nicht möglich ist und es keine anderweitige Aufnahmemöglichkeit in der Türkei gibt. PK | PKU

Quelle PM Kreis Unna

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