Mehr Igelschutz – Seit dem 1. Mai dürfen im Kreis Unna nachts keine Mähroboter mehr fahren

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Symbolbild eines ausgewachsenen Igels - Archiv RB

Mehr Schutz für Igel und andere kleine Wirbeltiere.

Der Ausschuss für Natur, Umwelt und Klimaschutz des Kreisstags hat wie jüngst berichtet eine Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern im Kreis Unna erlassen.

Das Verbot gilt ab dem 1. Mai immer in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages.

„Das Verbot stellt eine Schutzmaßnahme für Igel und andere kleine Wirbeltiere dar“, erläutert der Kreis in einer heutigen Pressemitteilung den Beschluss.

„Immer wieder werden durch Mähroboter oder sonstige Pflegegeräte verletzte oder getötete Tiere aufgegriffen, weswegen der Igel seit 24 erstmals auf der roten Liste als bedrohte Tierart gelistet ist.

Das Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern liefert daher einen wichtigen und effektiven Beitrag zum Artenschutz, da es eine Gefahrenquelle sowohl für Igel als auch für Erdkröten und andere Amphibien minimiert.“

Wer einen Mähroboter betreibt, hat dafür Sorge zu tragen, dass durch den automatischen Helfer keine Gefahr für Igel und andere Tiere entsteht. Entsprechend den Hauptaktivitätszeiten des Igels, die sich auf die Dämmerungs- und Nachtzeiten erstrecken, gilt das Betriebsverbot für Mähroboter in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages.

Vom Verbot ausgenommen sind Mähroboter auf Rasenflächen auf Dachflächen und in geschlossenen Räumen. In Ausnahmefällen kann bei der unteren Naturschutzbehörde ein Antrag gestellt werden.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist nach Veröffentlichung zu finden unter www.kreis-unna.de/amtsblatt.

SOS Igelchen erleichtert über den Beschluss

Die Mitglieder des Vereins SOS Igelchen begrüßen den Beschluss des Kreises, mit dem das Leid der Tiere hoffentlich verringert wird, so die Vorsitzende Anna Kuhfuß.

„In vielen Städten und Kreisen ist das Verbot bereits erfolgt, jetzt zieht der Kreis Unna nach. Das Verbot ist ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz, da es eine gravierende Gefahrenquelle sowohl für Igel als auch für andere betroffene Tiere, wie beispielsweise Erdkröten, Frösche und andere Amphibien, minimiert.“

Die Tierschützer sind sich bewusst, dass dieses Verbot nicht kontrolliert werden wird.

„Es werden keine Mitarbeiter des Ordnungsamtes nachts durch die Gärten patrouillieren. Es geht um das Signal, mit dem die Menschen sensibilisiert werden sollen.

Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, erkennt die Bedeutung der privaten Gärten als Lebensräume. Vielleicht setzen sich Nachbarn auch für mehr Umweltund Naturschutz in ihrem Quartier ein.“

Anna Kuhfuß weist weiter darauf hin, dass die Mähroboter auch eine Gefahr darstellen, wenn sie ausschließlich bei Tageslicht fahren. Kranke oder hungernde Igel oder Igel-Säuglinge ohne Igeleltern sind auch tagsüber unterwegs. Daher sollte vor Inbetriebnahme die zu mähende Fläche kurz kontrolliert werden.

Dies gilt auch für den Einsatz von Motorsensen, da im hohen Gras und unter Büschen und Hecken ebenfalls Tiere gefährdet sind.

Hintergrund:

In Deutschland und in anderen europäischen Ländern wurde in den letzten Jahrzehnten eine deutliche
Bestandsabnahme des bei uns heimischen und früher überall zahlreich vertretenen Westeuropäischen Igels
beobachtet. Seit zwei Jahren steht er auf der „roten Liste“ der gefährdeten Arten.
Igel finden in Grün- und Parkanlagen sowie Friedhöfen geeignete Ersatzlebensräume, so dass die Bestände
in den städtischen Bereichen zum Teil die in der freien Landschaft übertreffen. Insbesondere naturnahe
Gärten bieten hier viel Potenzial. Städte stellen somit ein wichtiges Refugium für diese Art dar und tragen
eine besondere Verantwortung für ihren Schutz.
Gesunde Igel sind nur in der Dämmerung oder Dunkelheit unterwegs. Die nachtaktiven Tiere sind dann auf
der Suche nach Nahrung. Viele Gartenbesitzer lassen ihre Mähroboter aber vor allem am späten Abend
oder nachts laufen, wenn sie selbst den Garten nicht mehr nutzen.
Insbesondere für Igel ist der Einsatz von Mährobotern gefährlich, da Igel nicht flüchten, sondern aus
Schutzreflex stehen bleiben und sich zu einer Stachelkugel zusammenrollen. Die vorhandenen technischen
Systeme reichen derzeit noch nicht aus, um wildlebende Tiere zu schützen. Wie Studien und Tests gezeigt
haben, erkennen die Systeme insbesondere Igel bislang nicht zuverlässig.

Wer die Igelstation SOS Igelchen e.V., die sich für den Schutz und die Pflege der Igel einsetzt,
unterstützen möchte, kann das mit Spenden tun:

Sparkasse an der Lippe, IBAN: DE82 4415 2370 0000 0806 97
oder über PayPal sosigel@web.de.

Darüber hinaus werden immer Pflegestellen sowie Helfer auf der Station gesucht. Kontakt: Tel. 0160 3180801.

Pressemitteilung SOS Igelchen e.V. 

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