Pedelecfahrerin fährt Kind am Königsborner Tor an und flüchtet

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Die Unterführung am Königsborner Tor. - Foto: S. Baum/Privat

Die Fußgänger- und Radunterführung am Königsborner Tor in Unna ist seit Herbst vorigen Jahres als Unfallbrennpunkt gelistet: Das ergab die jüngste Bestandsaufnahme der Kreis-Unfallkommission. Wir berichteten.

Jetzt gab es dort erneut einen Unfall. Opfer wurde ein kleines Mädchen, die Verursacherin flüchtete.

Die Kreispolizeibehörde Unna berichtet wie folgt:

Am Mittwoch (22.04.2026) wurde gegen 11:05 Uhr eine 6-Jährige aus Unna in Höhe der Bahnunterführung „Königsborner Tor“ angefahren.

Laut Zeugen fuhr eine Pedelecfahrerin aus der Innenstadt kommend in Richtung Hammer Straße durch den Tunnel und stieß dabei mit der zu Fuß gehenden 6-Jährigen zusammen.

Das Mädchen, das mit seiner Mutter unterwegs war, stürzte bei dem Zusammenstoß und wurde leicht verletzt.

Die Pedelecfahrerin brachte ihr Bike zum Stehen und erkundigte sich nach dem Zustand des Kindes. Um dann jedoch, ohne den Schaden regulieren zu lassen und ihre Personalien anzugeben, weiterzufahren in Richtung Hammer Straße.

Die Frau ist Ca. 45 Jahre alt – Ca. 165 cm groß – Jeansjacke – fuhr ein dunkelgrünes Pedelec. In ihrer Begleitung sei ein Mann gewesen, ca. 45 Jahre alt – Dickliche Statur – Grau meliertes Haar – Halbglatze.

Weitere Zeugenhinweise bitte an die Polizei in Unna: 02303 921 3120, 02303 921 0 oder per Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de.

Quelle Kreispolizeibehörde Unna

8 KOMMENTARE

  1. Liebe Redaktion,
    der Begriff „flüchtet“ ist hier doch etwas fehl am Platz.
    Der Unfall passierte im Tunnel. Das Mädchen musste sich demnach auf dem Radweg aufgehalten haben.
    Die Radfahrerin hat angehalten und sich gekümmert. Ich vermute, dass die Mutter dabei war.
    Ich würde eher die Mutter ermahnen mehr auf ihr Kind aufzupassen und dem Kind die Situation im Tunnel zu erklären.

    • Wir benutzen den Begriff, den die Polizei gewählt hat, Rundblicker. Da die Pedelecfahrerin ihre Personalien nicht hinterlassen hat, liegt formal Unfallflucht vor. Beste Grüße!

  2. Hallo Rundblicker,
    Vermutungen sollten hier unterlassen bleiben.
    KEINER kann rund um die Uhr auf jede Bewegung des Kindes achten! Aber auch Radfahrer sollten in der Lage sein zu erkennen, dass Kinder und Tiere nicht berechenbar sind. Eigenverantwortung nennt man das. In diesem Tunnelbereich rasen die Radfahrer mit einer Geschwindigkeit die Berge hinunter, dass sie sich dreimal überschlagen würden, wenn ihnen ein Gleichgesinnter entgegenkommt und beide in die falsche Richtung ausweichen.
    Direkte Frage: Was passiert dem Radler, wenn er seine Geschwindigkeit drosselt?? Außer ein Zeitverzug von vielleicht 7 Sekunden? Wieso finden diese unangebrachten Geschwindigkeiten immer mehr Anhänger? Auch mit einem Rad muss man sich den Gegebenheiten anpassen, genauso wie mit einem Auto. Punkt. Und da dort Menschen herumlaufen, muss der Radler sich zurücknehmen. Ende

    • Das an der Stelle motorisierte Radfahrer nicht absteigen müssen ist mir auch vollkommen unbegreiflich. Als jemand der oft zu Fuß unterwegs ist werde ich permanent von Radfahrer drangsaliert und im vorbei fahren angerempelt.
      Aber wie sie selber schreiben kann man bei dem speziellen Vorgang im Polizeibericht nur vermuten was tatsächlich passiert ist. Man weiß nicht einmal die Geschwindigkeit des Radfahrers oder ob das Kind wild und unkontrolliert reingelaufen ist.
      Auf gemeinsame Wege trägt fast immer der Radfahrer die Hauptschuld.
      Bei reine Radwege trägt man als Fußgänger tatsächlich juristisch eine Mitschuld.
      Da sollte man als Fußgänger schon unterscheiden.

  3. Mich würde bei diesen sich häufenden Polizeimeldungen wirklich interessieren was sich nun immer genau hinter der Bezeichnung „leicht verletzt“ verbirgt und was mit der Bezeichnung „Schadensregegulierung“ gemeint ist. Gibt es da Geld pro kleine Schramme oder für angeblich gefühlten Schmerz?

    Die Realität:
    Mich hat mal ein verrückter Unbekannter aus dem Nichts unter Zeugen körperlich angegriffen und ich habe ordentlich Blessuren und Schrammen davon getragen. Er wurde gestellt aber das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt weil eine weitere Verfolgung „nicht im öffentlichen Interesse ist“.
    Ich hätte ja die Möglichkeit zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen.
    Das wäre allerdings mit viel Aufwand und Rechtsanwaltkosten verbunden gewesen und in Deutschland gibt es für Blessuren und Schrammen nicht sonderlich Schadensersatz.
    Das ist die Realität !

    Die Mutter könnte also mit einem langen Gerichtsverfahren möglicherweise ein paar wenige Euro für das Kind rausholen. Ohne ärztliches Attest ist das allerdings schwierig. Wenn das Kind auf den Radweg gelaufen ist auch. Es könnte auch Richtung Verletzung der Aufsichtspflicht gehen. Zumal die Polizeimeldung sich nur auf den geschilderten Sachverhalt einer Seite bezieht. Ohne Dritte als Zeugen ist da gar nichts zu machen.

    Deshalb sind diese Polizeimeldungen oft überwertet. Es kommt sogar tatsächlich oft vor das Unfallverursacher eine Anzeige bei der Polizei machen weil Opfer weitergefahren sind.
    In den sozialen Medien empören sich immer Mitbürger leidenschaftlich obwohl sie gar nicht wissen was wirklich passieret ist.

    • „Leicht verletzt“ bedeutet, dass kein stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich war. „Schwer verletzt“ bedeutet stationäre Aufnahme.

      • Das ist bekannt aber halt oft schwammig.
        Beides beinhaltet trotzdem eine große Bandbreite. Was für den einen „Leicht verletzt“ bedeutet kann für jemand anderes auch unbedeutend sein.
        Ich kenne auch Leute die sich bei jeder kleinen Schramme verhalten als wenn sie schwer verletzt wären 🙂
        Mütter reagieren da auch vollkommen unterschiedlich.
        Über den genauen Vorgang in der Polizeimeldung kann man halt nur spekulieren.

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