Die Fußgänger- und Radunterführung am Königsborner Tor in Unna ist seit Herbst vorigen Jahres als Unfallbrennpunkt gelistet: Das ergab die jüngste Bestandsaufnahme der Kreis-Unfallkommission. Wir berichteten.
Jetzt gab es dort erneut einen Unfall. Opfer wurde ein kleines Mädchen, die Verursacherin flüchtete.
Die Kreispolizeibehörde Unna berichtet wie folgt:
Am Mittwoch (22.04.2026) wurde gegen 11:05 Uhr eine 6-Jährige aus Unna in Höhe der Bahnunterführung „Königsborner Tor“ angefahren.
Laut Zeugen fuhr eine Pedelecfahrerin aus der Innenstadt kommend in Richtung Hammer Straße durch den Tunnel und stieß dabei mit der zu Fuß gehenden 6-Jährigen zusammen.
Das Mädchen, das mit seiner Mutter unterwegs war, stürzte bei dem Zusammenstoß und wurde leicht verletzt.
Die Pedelecfahrerin brachte ihr Bike zum Stehen und erkundigte sich nach dem Zustand des Kindes. Um dann jedoch, ohne den Schaden regulieren zu lassen und ihre Personalien anzugeben, weiterzufahren in Richtung Hammer Straße.
Die Frau ist Ca. 45 Jahre alt – Ca. 165 cm groß – Jeansjacke – fuhr ein dunkelgrünes Pedelec. In ihrer Begleitung sei ein Mann gewesen, ca. 45 Jahre alt – Dickliche Statur – Grau meliertes Haar – Halbglatze.
Weitere Zeugenhinweise bitte an die Polizei in Unna: 02303 921 3120, 02303 921 0 oder per Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de.
Quelle Kreispolizeibehörde Unna





































Liebe Redaktion,
der Begriff „flüchtet“ ist hier doch etwas fehl am Platz.
Der Unfall passierte im Tunnel. Das Mädchen musste sich demnach auf dem Radweg aufgehalten haben.
Die Radfahrerin hat angehalten und sich gekümmert. Ich vermute, dass die Mutter dabei war.
Ich würde eher die Mutter ermahnen mehr auf ihr Kind aufzupassen und dem Kind die Situation im Tunnel zu erklären.
Wir benutzen den Begriff, den die Polizei gewählt hat, Rundblicker. Da die Pedelecfahrerin ihre Personalien nicht hinterlassen hat, liegt formal Unfallflucht vor. Beste Grüße!
Mich würde bei diesen sich häufenden Polizeimeldungen wirklich interessieren was sich nun immer genau hinter der Bezeichnung „leicht verletzt“ verbirgt und was mit der Bezeichnung „Schadensregegulierung“ gemeint ist. Gibt es da Geld pro kleine Schramme oder für angeblich gefühlten Schmerz?
Die Realität:
Mich hat mal ein verrückter Unbekannter aus dem Nichts unter Zeugen körperlich angegriffen und ich habe ordentlich Blessuren und Schrammen davon getragen. Er wurde gestellt aber das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt weil eine weitere Verfolgung „nicht im öffentlichen Interesse ist“.
Ich hätte ja die Möglichkeit zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen.
Das wäre allerdings mit viel Aufwand und Rechtsanwaltkosten verbunden gewesen und in Deutschland gibt es für Blessuren und Schrammen nicht sonderlich Schadensersatz.
Das ist die Realität !
Die Mutter könnte also mit einem langen Gerichtsverfahren möglicherweise ein paar wenige Euro für das Kind rausholen. Ohne ärztliches Attest ist das allerdings schwierig. Wenn das Kind auf den Radweg gelaufen ist auch. Es könnte auch Richtung Verletzung der Aufsichtspflicht gehen. Zumal die Polizeimeldung sich nur auf den geschilderten Sachverhalt einer Seite bezieht. Ohne Dritte als Zeugen ist da gar nichts zu machen.
Deshalb sind diese Polizeimeldungen oft überwertet. Es kommt sogar tatsächlich oft vor das Unfallverursacher eine Anzeige bei der Polizei machen weil Opfer weitergefahren sind.
In den sozialen Medien empören sich immer Mitbürger leidenschaftlich obwohl sie gar nicht wissen was wirklich passieret ist.