Erwartbarer Grundsteuersprung kommt nun auch für Unna: Stadt schlägt Hebesatz von 1052 v.H. vor

7
1604
Der Unna-Esel als Goldesel vor dem Rathaus. Foto Rinke

Was längst keine Überraschung mehr ist, macht die Stadt Unna jetzt letztlich nur noch amtlich. Auch in der Kreisstadt wird die Abgabe für Hauseigentümer und Mieter auf Vierstelligkeit hochschnellen – konkret will die Verwaltung der Politik für die Grundsteuer B einen neuen Hebesatz von 1052 Punkten vorschlagen.

Die Abgabe auf Wohnimmobilien steigt damit noch für das laufende Jahr rückwirkend um über 200 Punkte.

Den Beschluss muss am heutigen Mittwoch, 22. April, der Stadtrat fassen und damit über „die Aussetzung der Differenzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer B entscheiden“, wie es die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung vom heutigen Abend formuliert. Alles andere als Zustimmung wäre eine Sensation, da andernfalls weitere Millionen im Haushalt fehlen würden. Wir berichteten.

So hat die SPD bereits signalisiert, dem Antrag zuzustimmen, was zusammen mit der CDU eine klare Mehrheit wäre. WfU will ablehnen, die AfD den bisherigen Signalen nach ebenfalls.

Allein zwei Millionen Euro extra im Jahr muss die Stadt schultern, wenn sie – auf Beschluss von CDU und SPD – ab Sommer die Elternbeiträge für die Kitas abschafft. Gleichzeitige Mindereinnahmen bei der Grundsteuer wären nicht darstellbar.

So schlägt denn Dirk Wigants Verwaltung als letzte im Kreis vor, die bisherige Regelung mit unterschiedlichen Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke rückwirkend zum 01.01.2026 zu beenden und stattdessen zu einem einheitlichen Hebesatz zurückzukehren.

Hintergrund sind wie berichtet Gerichtsentscheidungen, die die Stadtpressestelle als „aktuell“ bezeichnet. In diesen teils Monate zurückliegenden Urteilen wurden unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke eindeutig als unrechtmäßig eingestuft. Weshalb sämtliche Kommunen im Umkreis längst auf einheitliche Hebesätze eingeschwenkt sind, allein im Rathaus Unna verharrte man bis zuletzt in Hoffnungen auf gegenteilige Urteile.

Die kamen erwartungsgemäß nicht. Deshalb wird die Grundsteuer in Unna jetzt rückwirkend deutlich angehoben.

Konkret empfiehlt die Verwaltung dem Rat,

– die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B vom 17.12.2024 (mit der Differenzierung) mit Ablauf des 31.12.2025 aufzuheben, 

– für die Grundsteuer B einen einheitlichen Hebesatz von 1.052 v.H. zu beschließen – rückwirkend zum 01.01.2026, sowie

– die Hebesätze für die Grundsteuer A (540 v.H.) und die Gewerbesteuer (528 v.H.) beizubehalten.

Unna hatte die Differenzierung zum 01.01.2025 eingeführt, wohl wissend, dass sie – wie das Land NRW damals vorwarnte – möglicherweise nicht rechtssicher war. Aber so musste der Bürgermeister im Wahlkampfjahr keine lästigen Steuererhöhungsdiskussionen führen, wurde von den politischen Mitbewerbern schon damals kritisiert.

Wigant schaffte die Wiederwahl, die Kritiker behalten jetzt nachträglich Recht. Jetzt steigt die Grundsteuer.

Für Wohngrundstücke galt bisher der langjährige Hebesatz von 843 v.H., für Nichtwohngrundstücke ein massiv erhöhter Hebesatz von 1.679 v.H.

„Ziel war es, Belastungsverschiebungen infolge der Grundsteuerreform abzufedern und sprunghafte Mehrbelastungen – insbesondere beim Wohnen – zu vermeiden“,

Mit der bundesweiten Grundsteuerreform wurden neue Bewertungsgrundlagen eingeführt. In vielen Kommunen – auch in Nordrhein-Westfalen – zeigte sich dabei eine Verschiebung der Belastung: Wohngrundstücke wurden bei einem einheitlichen Hebesatz tendenziell stärker belastet, während Nichtwohngrundstücke tendenziell entlastet wurden. Nordrhein-Westfalen hatte den Kommunen deshalb 2024 per Landesgesetz die Möglichkeit eröffnet, differenzierte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen festzulegen. Doch mehrere Gerichte schlugen Kommunen diese Option um die Ohren.

– Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte am 04.12.2025 die Grundsteuer-Differenzierung zulasten von Nichtwohngrundstücken in mehreren Städten für unzulässig und begründete dies insbesondere mit einer fehlenden sachlichen Rechtfertigung höherer Hebesätze für Nichtwohngrundstücke. 

– Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte am 10.03.2026 in einem Verfahren gegen die Stadt Hilden die konkrete Ausgestaltung der Differenzierung ebenfalls für nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.

Stadt: Aufkommensneutralität bleibt das Ziel

„Die Grundsteuer B ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und finanziert zentrale Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge mit, darunter Schulen, Kitas, Straßen und weitere kommunale Infrastruktur“,

erläutert die Verwaltung die nun erfolgende massive Steuererhöhung.

Für 2026 plant sie bei der Grundsteuer B wie in der Vergangenheit auch mit Einnahmen in Höhe von 19,38 Mio. Euro. Sie beteuert:

„Auch mit dem vorgeschlagenen einheitlichen Hebesatz verfolgt die Stadt weiterhin das Ziel der Aufkommensneutralität.

Das heißt: Es geht ausdrücklich nicht darum, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Der vorgeschlagene Wert von 1.052 v.H. liegt sogar noch unter dem vom Land mitgeteilten aufkommensneutralen einheitlichen Hebesatz von 1.067 v.H., weil die Stadt die bereits 2024 gewollte Entlastung beim Wohnen in Höhe von 15 v.H. weiterhin weitergeben möchte.“

Fälligkeit der Grundsteuer Mitte Juni

Im Jahr 2026 wurde die Erhebung der Grundsteuer B zunächst zurückgestellt und damit die erste Fälligkeit am 15.02.2026 ausgesetzt. Nach Beschlussfassung des Rates über die Hebesatzsatzung sollen die ursprünglich regulären Fälligkeiten 15.02.2026 und 15.05.2026 Mitte Juni erhoben werden. Die Festsetzung der Grundsteuer B erfolgt vorab per Bescheid.

Die Stadt klammert sich derweil weiterhin ans Prinzip Hoffnung. Sollte in letzter Instanz doch noch festgestellt werden, dass eine Differenzierung der Grundsteuerhebesätze rechtlich zulässig ist, will sie dem Rat für ein folgendes Haushaltsjahr wieder eine Hebesatzsatzung mit differenzierenden Hebesätzen zur Entscheidung vorlegen – weil sie diese nach wie vor für das gerechtere Modell halte.

Quellen PM Stadt Unna, eigene Berichterstattung

7 KOMMENTARE

  1. Wenn ich das richtig verstanden habe:
    Wahlgeschenk CDU keine Kindergartenbeiträge und der Rest der Bürger soll das bezahlen. Was soll das? Das Wohnen in Unna wird nicht mehr bezahlbar. Bei der nächsten Wahl noch mal denken ! Auf jeden Fall nicht mehr CDU!!!

  2. Richtig, und eine Befreiung der Kita Beiträge wäre auch mit und unter SPD erfolgt.

    Erinnere aber in dem Zusammenhang an die Wahlaussagen von Wigant der ja in seiner vorherigen Amtszeit so viel Schulden abgebaut hat, dass die Stadt diese 2,3Millionen (die jährlich anfallen) locker verkraften kann.

    Naivität, Unwissenheit oder einfach nur Wahlbetrug?

    Und dann die Mär dass trotz Erhöhung der Wohngebäude Grundsteuern bei gleichzeitiger Minderung der Nichtwohngrundstücke das Gesamtsteueraufkommen neutral ist.

    Die Erhöhung für Wohngebäude wird und kann bei 25% Mehrbelastung für Eigentümer und Mieter bedeuten

    Und zur Erinnerung.
    Auch die Gewerbesteuer wurde deutlich zum 1.1.2025 erhöht zu Gunsten des Haushalts und um Grundsteuern in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

    Dazu das Presseportal der Stadt Unna 27.11.25
    „Die Kreisstadt bleibt voll handlungsfähig und plant keine Steuererhöhungen. Zu verdanken ist dies insbesondere dem hohen Gewerbesteuer-Aufkommen sowie einer soliden und sparsamen Haushaltsführung in den vergangenen Jahren.“

    Die SPD samt BM ist 2020 berechtigterweise nach Jahren der Misswirtschaft und Parteiklüngels abgewählt worden.

    Die CDU mit Wigant sollte es richten, stand aber durch Wahlhilfe und entsprechenden Zusagen unter Einfluss der Grünen.
    Sie hat sich abhängig gemacht Realpolitik verlernt.

    Beginnend mit Parteiklüngel wurde die Misswirtschaft fortgeführt.
    Abgesehen von der üblichen „Schönrechnerei“ von Investitionen vor Ratsbeschlüssen (Beispiel Schule Hertinger Tor 2020 bei Ratsbeschluss 2,1Mio, 2021 dann bereits 3Mio, letztendlich 3,8Millionen ohne Berücksichtigung Millionen Invest für anschließende Infrastruktur) wurde Geld verschwendet gegen Willen und Bedenken der Bürger am Morgentor (Invest von 750TSD auf 1,5Mio), für weitere Maßnahmen aus einem fragwürdigen Verkehrskonzept um nur wenige Beispiele zu nennen.

    Es wird Zeit das vom Rat endlich wieder bürgernahe Politik betrieben wird.

    Allein: wer es soll es richten CDU? SPD? die Grünen? oder gar die LINKEN/Volt?

    • Leider ist die Antwort dazu ist nicht einfach.
      Mit der derzeitigen Besetzung und Einstellung zu einer bürgerfreundlichen Politik keine der Parteien.

      Die CDU mit ihrer Vorsitzenden Wieczorek hat in ihrer Neujahransprachen 2026 einen Kniefall vor den Grünen hingelegt.
      Der BM lässt sich seit nunmehr 5 Jahren von den Grünen am Nasenring durch die FuZo ziehen.

      Die Grünen selbst haben im Wahlkampf 2025 mit ihrem Kandidaten Sacher gezeigt das Ideologie vor Vernunft, rationalen Entscheidungen und Bürgernähe steht.

      Die SPD weiß selbst noch nicht was sie so recht will, Laaser eiert rum.

      Die LINKEN/Volt haben mit ihren bisherigen Anträgen im Rat in der kurzen Zeit ihre absolute Politikunfähigkeit beweisen.

      WfU zeigt bürgernahe, aber was kann sie mit 3 Sitzen ausrichten und FLU als bürgernah wurde vom Wähler nicht honoriert.

      Vielleicht sollten die Bürger ihren gewählten Vertretern mal entsprechend auf die Füße treten (Sehr, sehr freundlich ausgedrückt.)
      Das wäre, im Gegensatz zu Merz, Klingbeil, Bas und den anderen Dilettanten in Düsseldorf und Berlin sogar möglich

  3. Wie „Beate“ es bereits geschrieben hat: Der Rest der Bürger soll es dann bezahlen. Auf jeden Fall nicht mehr CDU? Korrekt, aber aus meiner Sicht auch auf jeden Fall nicht mehr SPD. Schade, dass man keine Informationen darüber findet, was an Belastung für Familie Mustermann zu erwarten ist („kann bis zu 25% mehr bedeuten“ ist zu vage).

    • Die Erhöhung des Hebesatzes von 843 auf 1.052 Punkte entspricht einer Steigerung um 24,8 %.
      Um den genauen Euro-Betrag zu ermitteln, ist Ihr individueller Grundsteuermessbetrag entscheidend, der in Ihrem Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt steht.

      Ein Beispiel: Messwert 98 Erhöhung der Grundsteuer von 825€ auf 1030€ = Plus 204 Euro.

    • Sorry für den krummen Finger beim Tippen, Erhöhung 205€ natürlich statt 204€.

      Sollten sie sich jedoch ein EFH erarbeitet und erspart haben in guter Lage, wo die Stadt kurz vor der Ermittlung 2021/2022 nochmals den Bodenrichtigwert kräftig angehoben hat, dürfen sie bei einem Messwert ab 240 dann über 500€ mehr zahlen.

Antworte auf den Kommentar von St. Gremling Antwort abbrechen

Please enter your comment!
Please enter your name here