Schwarz-Rot-Gold in Bezug zu rechtsextrem: Arnsberg prüft Aussagen Verspohls – GSF-Leiterin spricht von haltloser Hetze

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Screenshots aus dem öffentlichen Instagram-Auftritt der Fröndenberger Gesamtschulleiterin in ihrer Funktion als Fraktionssprecherin der Grünen im Arnsberger Rat.

Die „Regenbogentreppe von Neheim“ mit ihrer schwarz-rot-goldenen Übermalung und dem von einer politisch aktiven Gesamtschulleiterin hergestellten Bezug zum Rechtsextremismus hat mittlerweile nicht nur bundesweiten Bekanntheitsgrad erlangt, sondern ist auch ein Fall für die Schulbehörde geworden.

Zugleich wendete sich besagte politisch aktive Schulleiterin – die Arnsberger Grünensprecherin Verena Verspohl – in der vergangenen Woche in einem Schreiben per WhatsApp an die Eltern der Fröndenberger Gesamtschüler.

In einer persönlichen Erklärung stellt sie die im Netz eskalierte Diskussion um ihren Instagram-Auftritt (sie habe sogar Morddrohungen bekommen) als überörtliche Hetzkampagne dar und versichert, dass die teils extrem heftigen Reaktionen auf ihre Aussage zum Übermalen der Regenbogentreppe mit schwarz-rot-gold nicht die wirkliche Meinung der Bevölkerung widerspiegelten.

Die Foren und Gruppen, in denen sie angegriffen werde, kämen „aus einer national-radikalen Richtung“, behauptet Verspohl. Mit dieser pauschalen Einordnung nimmt sie zugleich die traditionellen Arnsberger Lokalmedien mit in Sippenhaft, den Sauerlandkurier oder die Westfalenpost, auf deren Facebookseiten die Debatten ebenfalls hochkochen und wo sich die Kommentare – ebenso wie z. B. in privaten Foren oder auf den Facebookseiten des Rundblicks – zum ganz überwiegendem Teil gegen Verspohl richten.

Doch all diese Meinungsäußerungen im Internet spiegeln mitnichten die wirklichen Ansichten der Bürger wider, behauptet die GSF-Leiterin. Ganz im Gegenteil:

Sie erfahre „unfassbar viel Rückendeckung“, Zustimmung und Unterstützung für ihre Position. Fremde würden sie auf der Straße umarmen.

(Screenshot des Elternschreibens, Quelle WhatsApp)


Eine Anmerkung unserer Redaktion zu obigen Ausführungen:

Frau Verspohls Behauptung, die Kommentare gegen sie kämen sämtlich von überörtlichen Usern, während die hiesige Bevölkerung praktisch geschlossen hinter ihr stehe, ist in dieser Absolutheit defintiv falsch. Sowohl auf unserer eigenen Seite als auch auf den Facebookseiten der Arnsberger Medien kommentieren zahlreiche lokale Leser kritisch unter ihren Klarnamen, viele geben sich als Bürger der Stadt oder des Kreises zu erkennen. Auf der Rundblick-Facebookseite haben wir die Kommentarfunktion unter allen Beiträgen zu diesem Thema bewusst auf „etablierte Follower“ eingeschränkt, um genau dies zu verhindern: dass Fakeprofile aus ganz Deutschland über Nacht massenhaft einfliegen und sich anonym austoben, so wie es bei politischen Reizthemen regelmäßig vorkommt.

…………………………….

In ihrem Instagram-Auftritt formulierte Verspohl wörtlich:


Währenddessen prüft die zuständige Schulbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg, inwieweit die Äußerungen und das politische Agieren der Fröndenberger Gesamtschulleiterin möglicherweise ihre Pflichten als Beamtin verletzt haben.

Unsere Redaktion schickte dazu folgende Anfrage an die Bezirksregierung.

„Wir bitten Sie als Schulbehörde um eine Einschätzung im Fall der politischen Betätigung der Fröndenberger Gesamtschulleiterin Verena Verspohl.

Wie Sie gewiss der Presse entnommen haben, wurde eine Treppe in Neheim, die Schüler in Regenbogenfarben bemalt hatten, über Nacht mit Schwarz-Rot-Gold übermalt. Frau Verspohl bezeichnete dies auf ihren privaten Socia Media-Kanälen (Instagram, Tiktok) als „rechtsextremistische“ Tat. Vor zwei Jahren hatte sie ihre Schüler dazu aufgerufen, in Fröndenberg an einer Demonstration teilzunehmen, die sich gegen die AfD richtete.

Unsere Fragen dazu: 

1. Ist es einer verbeamteten Lehrkraft und in diesem Fall Schulleiterin überhaupt erlaubt, ein politisches Amt auszuüben, hier in führender Position als Sprecherin der Grünen im Stadtrat Arnsberg?

2. Wie sieht die Schulbehörde Frau Verspohls Vermischung ihrer Schulleitungs- und politischen Tätigkeit auf ihren privaten Social-Media-Kanälen (Instagram, TikTok)?

3. Mehrere Leser und Eltern kritisierten unserer Redaktion gegenüber Folgendes:

„In NRW ist das Neutralitätsgebot im Schulgesetz fest verankert. Es verbietet Lehrkräften, Schüler einseitig im Sinne einer politischen Richtung zu beeinflussen. Die Aufforderung zur Teilnahme an einer Demonstration, die sich gezielt gegen die größte Oppositionspartei richtete, oder die Ausstattung der Schule mit Symbolik einer bestimmten politischen Strömung kollidiert direkt mit diesem Beutelsbacher Konsens.“ – Was antwortet die BR darauf?

4. Ist die Einhaltung beamtenrechtlicher Neutralitätspflichten aus Sicht der Schulbehörde damit vereinbar, dass Frau Verspohl öffentlich gegen eine im Bundestag und Landtag vertretene Oppositionspartei agiert und und ganz aktuell die Farben der deutschen Nationalfahne in einen direkten Bezug zu Rechtsextremismus stellt?“


Der Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg, Christoph Söbbeler, schickte uns dazu die folgende Antwort:

  • „Grundsätzlich unterliegen beamtete Lehrkräfte der Mäßigungspflicht aus §33 II BeamtStG.
  • Eine politische Betätigung ist durch das Beamtenverhältnis nicht ausgeschlossen.
  • Selbstverständlich achtet die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Schulaufsicht auf die Einhaltung der Mäßigungspflicht.

Inwieweit das in Rede stehende Verhalten hiergegen verstößt, wird dementsprechend Gegenstand der Prüfung sein.

Ich bitte jedoch um Verständnis, dass eine weitere Auskunft in der Sache derzeit nicht möglich ist, da es sich um eine laufende Personalangelegenheit handelt.

Mit freundlichen Grüßen: Christoph Söbbeler, Pressesprecher der Bezirksregierung Arnsberg“


Der von Söbbeler erwähnte §33 II BeamtStG. erläutert die Mäßigungspflicht von Beamten wie folgt:

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer
Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen
und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen
und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheit
lichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung die
jenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer
Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die
Pflichten ihres Amtes ergibt.

11 KOMMENTARE

  1. Diese Dame hat im Schuldienst etc. absolut NICHTS mehr verloren!
    Neutralität scheint ein Fremdwort zu sein…
    Leider verbietet mir die derzeitige Gesetzeslage zu schreiben, was ich wirklich von ihr halte!!!
    In diesem Sinne….

  2. „Eine politische Betätigung ist durch das Beamtenverhältnis nicht ausgeschlossen“
    Das stimmt und gilt für das Privatleben eines Beamten. Eine parteipolitische Tätigkeit für eine Partei ist allerdings für Beamte während der Amtsausführung klar verboten.

    Dieser wesentliche demokratische Grundsatz ist sicherlich auch aus den fürchterlichen Erfahrungen aus der Nazizeit entstanden, damit nie wieder irgendeine Partei den Öffentlichen Dienst und Verwaltungen für eigene politische Zwecke mißbrauchen kann. Oder gegen den politischen Gegner im demokratisch gewählten Parlament.

    Besonders kritisch sollte man das sehen, wenn dies als Schulleiterin mit Macht und Einfluß über 1400 schutzbefohlene minderjährige Schüler geschieht.
    Oder wenn ein Beamter dadurch privat ein gut dotiertes politisches Amt erreichen kann. Frau Verspohl stand bereits einmal kurz davor, für die GRÜNEN als Abgeordnete in den Landtag von NRW einzuziehen, anstatt in die Gesamtschule Fröndenberg. Was für ein Unterschied.

    Die Schulleiterin Frau Verspohl schickt nun ihre eigene private politische Einschätzung zu einen Skandal, den sie in ihrer Funktion als Politikerin der Grünen erzeugt hat, an !!! 1400 Eltern !!! der Schule, welche auf ihre Kinder bei dem Thema einwirken sollen, und untermalt ihre private Meinung dazu nachweisbar mit Falschdarstellungen.
    Damit bestätigt Frau Verspohl selbst eine beamtenrechtlich bedenkliche Vermischung ihrer privaten parteipolitischen Tätigkeit mit ihrem Amt als Schulleiterin.

    In allen Kommentarspalten der verschiedensten Medien ist das Verständnis für das Verhalten von Frau Verspohl verschwindend gering. Sie behauptet in ihrer amtlichen Schulmitteilung das Gegenteil.
    Wenn unter hunderttausende kritische Kommentare tatsächlich ein strafrechtlich relevanter Kommentar mit Morddrohungen auftaucht, sollte sie nicht alle Kritiker undifferenziert damit diffamieren. Das ist unseriös. Aktuell gibt es keine behördliche Bestätigung für ernstzunehmende Morddrohungen.

    Ob sie nun die deutsche Nationalfahne selbst oder das bemalen einer Treppe mit den Nationalfarben angegreift. Auf alle Fälle hat sie die offiziellen Dienstfarben (praktisch das Firmenlogo) ihres obersten Dienstherren mit Rechtsextremismus in Verbindung gebracht. Mit ihrer persönlichen Rundmitteilung auch an ihrem Arbeitsplatz. Zudem hat sie erklärt, das die Dienstfarben des Öffentlichen Dienstes nicht in den „öffentlichen“ Raum gehören. Eigendlich sehen das Arbeitgeber nicht so gerne.

    Frau Verspohl verbindet auch auf dem privaten TikTok Kanal ihre Tätigkeit als Beamtin am Arbeitsplatz mit ihren parteipolitischen Aussagen. Der Kanal mit unzählige Videos ist ein nicht getrennter Mix aus ihrem intimen privaten Leben, ihrem Berufsalltag in der Schule und ihrer parteipolitischen Arbeit. Eine Trennung zwischen privat und ihr Schulamt gibt es dort nicht. Eigendlich sehen das Arbeitgeber nicht so gerne.

    Frau Verspohl hat bereits für Aufsehen gesorgt als sie als Schulleiterin im Amt an ihrer Schule im Wahlkampf zur Teilnahme an einer politischen Demo in Fröndenberg aufgefordert hat, die deutlich und namentlich gegen die größte Oppositionspartei im demokratisch gewählten Parlament gerichtet war, welche dort mit Fäkalien gleichgesetzt wurde. Man könnte diese Verwendung ihres behördlichen Arbeitsplatzes für eigene parteipolitische Zwecke durchaus als weitaus größeren Skandal ansehen.

    Ein AFD Politiker und Beamter darf auch nicht eines Tages als Schulleiter seine Angestellte und Schüler zu einer deutlichen Demo gegen die GRÜNEN auffordern und das damit verbal rechtfertigen, das er ja „nur“ zu einer Demo gegen Links oder für die Demokratie aufgerufen hat.
    Man stelle sich mal vor, ein AFD Politiker erzeugt als Politiker eine bundesweit einhellige Empörungswelle gegen sich, und nutzt sein Amt als Schulleiter dazu, um 1400 Schüler und dessen Eltern fälschlicherweise zu erklären, daß es sich dabei lediglich um Hetze aus irgendwelchen linksradikalen Foren handelt .

  3. Man stelle sich mal vor, ein AFD Politiker würde auf seinem privaten TikTok Kanal für das eher jugendliche Publikum politische Aussagen seiner Partei mit unzählige Videos aus seiner Schule vermischen, an der er selber Schulleiter ist. Man müßte ihm juristisch das gleiche Recht zugestehen wie Frau Verena Verspohl als Politikerin der Partei die GRÜNEN.

  4. Ein BRAVO an den RUNDBLICK für die Anfrage bei der Bezirksregierung, die bislang, nicht anders als zu erwarten, spitzfindig reagierte. Im Übrigen: siehe „schmunzler“ und „Furor Teutonicus“, denen ich mich anschließe.

  5. Verena Verspohl hat diese Aussage als Ratsmitglied getätigt, nicht als Lehrerin. Das ganze so aufzubauschen und ihre Neutralität als Beamtin in Frage zu stellen ist unter aller Sau. Der Herr Typ von der WfU ist doch auch Polizeibeamter oder nicht? Sollen wir da auch mal prüfen lassen ob der fürs Beamtentum wirklich geeignet ist? Verfassungstreue mal prüfen lassen? Machen wir das jetzt bei jedem der uns politisch nicht ins Bild passt? Auf die Karriere gehen?

  6. Hallo Paula, echt unterirdisch, was Sie da zum Besten geben. Frau V. hat ihre (mit Verlaub) dämlichen Äußerungen als Ratsmitglied gemacht. Na und, macht‘s das besser? Und der Herr Typ von der WfU?! Auch diese Art der Ansprache ist entlarvend. Frau V. gehört aus dem Schuldienst entfernt. Die Frage nach der Neutralität der Dame stellt sich wirklich nicht. Sie hat sie durch ihr Verhalten selbst beantwortet. Und Sie (Paula) erinnern mich bestenfalls an die Protagonistin aus einer Werbung für eine Süßspeise. Sorry, andere können auch gemein!

  7. Zu den riesigen Problemen an unseren Schulen, die sich immer wieder eindrucksvoll an den Pisa-Ergebnissen dokumentieren, kommt noch die regelmäßig linkslastige Geisteshaltung des Lehrkörpers. Solange Leute wie Frau Verspohl in den Schulen ihr Unwesen treiben, kann es keine Besserung geben.

  8. Mein politischer Unsinn hat doch nichts mit meiner Lehrertätigkeit zu tun, meint Frau Verspohl. Natürlich hat es das, zeigt sich darin doch die Grundhaltung der Frau, die sich auf unsere Kinder zu übertragen droht.
    Bill Clinton war auch nicht als US-Präsident im Pool von Epstein.

  9. Guten Tag,

    ich bin weder „national-radikal“ nicht links oder rechtsextrem. Ich möchte allerdings in einem friedlichen Land, Deutschland, nicht Regenbogenland, leben und betrachte die Nationalflagge im Schwarz-Rot-Gold als diesem Land zugehörig. Meiner Meinung hat sie vor jedem öffentlichen Gebäude zu wehen.
    Jeder hier in diesem Land mag leben wie er möchte, kann sich selbst sehen wie er will, es stört mich nicht und ich respektiere es solange er mich nicht dazu nötigt es gut zu finden, denn auch ich möchte leben wie ich es mag.

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