Diesen Anblick fand unsere Leserin Bärbel E. am Dienstagmorgen (19. 11.) doch ziemlich befremdlich. Sie beschloss, lieber mal die Unnaer Polizei zu informieren.
Als die Zeugin bis zum Nachmittag nichts über ihre gemeldete Beobachtung in den lokalen Medien gelesen oder gehört hatte, fragte sie bei unserer Redaktion nach.
„Hallo, liebes Rundblickteam,
ich habe heute morgen (Dienstag) um 9 Uhr bei der Polizei angerufen, da ich einen jungen Mann mit zwei Samuraischwertern auf dem Rücken in Richtung Markt gehen gesehen habe.
Da ich am Kessebürener Weg stadteinwärts im Stau stand, konnte ich es schon vorher genau sehen.
Bitte keine Panik machen, aber könnten ihr in Erfahrung bringen, was da los war?“
Unsere Nachfrage per Mail am späten gestrigen Nachmittag beantwortete uns Polizeisprecherin Jana Ebbinghaus am Mittwochmorgen (20.11.) wie folgt:
„Ich kann Ihnen eine Meldung vom gestrigen Tag um 08:37 Uhr bestätigen.
Es wurde eine männliche Person mit zwei Samurai-Schwertern auf dem Rücken gemeldet, die sich fußläufig auf der Wasserstraße befunden haben soll.“
Zu einer Festnahme sei es nicht gekommen, da der Mann nicht mehr angetroffen wurde, so Ebbinghaus.
Initiativ berichtete die Kreispolizeibehörde Unna nicht über diesen Vorfall und sucht auch nicht aktiv nach Zeugen. Hierzu betonte Pressechef Bernd Pentrop in einer weiteren Mail an unsere Redaktion:
„Fahndungsmaßnahmen verliefen ohne Erfolg. Weitere Angaben können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.“
Hintergrund Samurai-Schwert/Kantana:
Ein scharfes Katana gilt in Deutschland als Waffe (Blankwaffe).
Blankwaffen dürfen von Personen ab 18 Jahren ohne Waffenschein erworben und besessen werden. Das Führen eines Katana in der Öffentlichkeit ist jedoch verboten.
Nein, Leserin Bärbel hatte nichts mit den Augen, auch mir ist der Mann aufgefallen, auf der Bahnhofstraße, gegen 9.30 Uhr auf Höhe einer Drogerie. Ich habe auch kurz überlegt, ob ich den Mann wegen seiner Schwerter ansprechen soll, da diese aber in einem Rucksack steckten und nur die Griffe herausschauten, konnte ich nicht genau erkennen, ob es sich um echte oder Deckowaffen gehandelt hat.
mir schien der Mann so, als ob er sich dessen bewusst war, das er Aufmerksamkeit erhielt. Es gab aber keinen Grund dafür dieses dann zu melden, da er im laufen, nicht ohne weiteres an die Griffe der „Waffen“ herangekommen wäre.
Außerdem sah ich keine Gründe, für ein beabsichtigtes anwenden seiner Schwerter auf dem Unnaer Weihnachtsmarkt.
Er ging, wie andere auch friedlich durch die Bahnhofstrasse.
Videoüberwachung ist wohl ausgeschaltet 🙁 oder datenschutzrechtlich nicht möglich :-(( )
Schon mal daran gedacht, dass der Mann einfach nur zum Training in die „Kampfschule“ Gerhart Hauptmann Str. gehen wollte. Fürchterliche Angstgesellschaft ist das geworden in der wir leben….Bitte den Kopf einschalten bzw. kurz selbst nachdenken, bevor Land und Leute verrückt gemacht und von wichtiger Arbeit abgehalten werden.
Der „fürchterlichen Angstgesellschaft“, Jens, wird auf der anderen Seite immer stärkere Ignoranz und Wegsehen vorgeworfen. Sie müssen sich schon entscheiden. Können Sie sich ein verlässliches Urteil aus der Ferne darüber erlauben, was ein Mann mit Waffen vorhat, mit denen er durch eine Fußgängerzone wandert? Was allein schon verboten ist. Passiert dann tatsächlich etwas, erhebt sich wieder riesiges Geschrei, wieso „alle weggeschaut“ haben. Besten Gruß.
Zitat: „was ein Mann mit Waffen vorhat, mit denen er durch eine Fußgängerzone wandert? Was allein schon verboten ist.“
Ja ne. Wenn ich zum Büchsenmacher will, muß ich auch mit Waffen durch die Fußgängerzone „wandern“. Und so wie ein Jäger oder Sportschütze seine Waffen entsprechend gesichert haben muß (ich erspare mir den Gesetzestext), können auch diese Schwerter im Rucksack entsprechend gesichert gewesen sein.
Die Kundschaft von Dorpmüller wird auch nicht per Heli ein- und ausgeflogen, sondern geht mit Waffen und Muni völlig gesetzeskonform durch die Fußgängerzone 😉
§42a aus dem deutschen Waffengesetz sagt hierzu:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Richtig!
Und da lesen wir, Zitat: „(2) Absatz 1 gilt nicht (!)
…
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
…“
Wenn der Rucksack verschlossen war und man die Schwerter nicht einfach rausziehen konnte, war das Führen rechtmäßig.
Damit war: Zitat: „was ein Mann mit Waffen vorhat, mit denen er durch eine Fußgängerzone wandert? Was allein schon verboten ist.“
so pauschal- und ggf. auch im expliziten Fall, nicht richtig.
Wie gesagt, wie kommt der Kunde denn mit seinen Waffen/Blankwaffen zu Dorpmüller für Reparaturen oder Nachschleifen?
Genau so, in einem verschlossenen Behältnis.
Das kann auch ein Rucksack sein, Langwaffen werden auch häufig nur in einem Futteral mit Vorhängeschloß transportiert.
Und wenn der Büma nicht direkt mit dem Auto erreichbar residiert, muß man halt mit geschultertem Gewehr (im verschlossenem Futteral) durch die Fußgängerzone pilgern.
Es hängt also davon ab, ob der Rucksack so (mit einem Schloß) verschlossen war, daß man die Schwerter nicht rausziehen konnte.
Weil es eben nicht „alleine schon verboten ist“.
Und das kennt die Polizei natürlich auch.
Dann geht man mit geschultertem Gewehr in Duisburg durch die Fußgängerzone und hört plötzlich hinter sich einen Motor tuckern. Ein Polizei-Bully zieht gleichauf, das Beifahrerfenster geht runter und die Polizistin fragt:
„Was haben sie denn da drin?“
„Präzisionsgewehr .308“
„Haben sie eine WBK dafür?“
„Ja klar, bin auf dem Weg zum Büma XXX“
„Alles klar, schönen Tag noch“
„Gleichfalls, tschöö“
Exakt. Und laut den Zeugen (es gab mehrere) wurden die Schwerter nicht in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt.