Polizeibekannter „Hilfloser“ spuckt und greift Polizisten an, droht ihnen mit dem Tod und wird mit Platzverweis entlassen

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Der Dortmunder Hauptbahnhof. / Foto RB

Das Sanktionsmittel „Platzverweis“ wird in seiner nachhaltigen Wirkung immer häufiger öffentlich angezweifelt – mit dazu bei tragen Meldungen wie diese von der Dortmunder Bundespolizei:

Beamte im Hauptbahnhof Dortmund wurden abends auf einen Mann aufmerksam gemacht, der sich augenscheinlich in einer Notlage befand. Auf dem Bahnsteig zu Gleis 20 fanden sie in einem Wartehäuschen einen Mann vor, der offenbar schlief.

Als sie ihn weckten, machte er zunächst zusammenhangslose Aussagen in unterschiedlichen Sprachen. Die Einsatzkräfte befragten den Jordanier erneut geduldig nach seinem Zustand, bis dieser schließlich auf das Gespräch einging und, nach seinen Ausweispapieren gefragt, damit anfing, in seiner Kleidung herum zu kramen.

Er holte verschiedene Gegenstände heraus, jedoch nicht seinen Ausweis.

Die Polizeibeamten entschieden sich, den 31-Jährigen zu durchsuchen, fanden jedoch keinerlei Identitätspapiere. Da er auch nicht preisgeben wollte, er er denn nun war, führten ihn die Beamten zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Dabei wurde der Mann zunehmend aggressiver. Er sperrte sich, wollte sich den Griffen entwinden, wurde schließlich unter erheblichem Kraftaufwand zu Boden gebracht und fixiert.

In den Wachräumen führten die Uniformierten den Aggressor in eine Gewahrsamszelle. Dort drehte der 31-Jährige nun so richtig auf, drohte den Polizisten immer wieder mit Gewalt, beleidigte sie, spuckte nach ihnen und versuchten ihnen ein Bein zu stellen. Schließlich drohte er ihnen, dass er sie umbringen werde.

Anhand eines Fingerabdruckscans wurde die Identität des Aggressors dann festgestellt: Es handelte sich um einen in Bochum gemeldeten Jordanier, der schon mehrfach wegen verschiedener Delikte polizeilich in Erscheinung getreten war.

Dies alles und seine Todesdrohung führten dann nicht in weitere Verwahrung, sondern mündeten – nach inach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen – in einen Platzverweis für den Dortmunder Hauptbahnhof.

Anschließend durfte der Jordanier die Bundespolizeidienststelle verlassen. „Er wird sich nun wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung und der Verweigerung der Angaben zur Person verantworten müssen“, kündigt ein Polizeisprecher abschließend an.

Quelle Bundespolizei DO

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