Anmeldeverfahren der Unnaer Grundschulen startet: Eltern werden angeschrieben

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Die Katharinenschule Unna. (Foto Archiv RB)

In den nächsten Tagen erhalten die Eltern von 580 Kindern, die zum Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werden, Post vom Schulverwaltungsamt.

Mit Schreiben vom 26. August 2024 werden die Eltern der zukünftigen Schulkinder über das kommende Einschulungsverfahren informiert. Sie erhalten ein Formular, mit dem sie ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden und einen Zweitwunsch angeben können.

Unna verfügt über 11 Grundschulen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten. HIER eine Übersicht.

An der katholischen Katharinenschule können Kinder angemeldet werden, die katholisch sind oder nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens unterrichtet und erzogen werden soll.

Das Anmeldeformular soll ausgefüllt bis zum 18. September 2024 wieder an die Stadt zurückgesandt werden. Ab dem 26. September 2024 werden die Eltern dann von der Grundschule, an der das Kind angemeldet wurde, zu einem Anmeldegespräch eingeladen.

Für Rückfragen steht das Schulverwaltungsamt unter Tel. (02303) 103-4001 zur Verfügung.

Zum Hintergrund:

Schulpflichtig werden die Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren wurden.

Darüber hinaus können Kinder, die nach dem 30. September 2019 geboren wurden, auf Antrag eingeschult werden, sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft hier im Einzelfall die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern. Die Eltern dieser Kinder können sich bezüglich der notwendigen Anmeldeformulare direkt an den Bereich Schulen wenden.

Das Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eine Aufnahme in einer anderen als der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule kann erfolgen, wenn die Aufnahmekapazität der entsprechenden Schule noch nicht erschöpft ist.

Für den Fall, dass an der gewünschten Schule mehr Kinder angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Eltern gebeten, in dem Anmeldeformular neben der gewünschten Grundschule einen Zweitwunsch anzugeben.

In die konfessionelle Katharinenschule werden zunächst vorrangig die Kinder aufgenommen, die katholisch sind oder deren Geschwisterkinder ebenfalls die Katharinenschule besuchen. Danach können im Rahmen der Kapazitätsgrenze weitere Kinder aufgenommen werden.

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