„Der Terroranschlag in Mannheim hat einmal mehr gezeigt, welch tödliche Waffe ein Messer sein kann. Die Messer müssen von der Straße!“
In den Stadtgebieten von Dortmund und Lünen gilt seit dem 21. Mai ein Trageverbot von Messern und anderen Waffen. Nicht für jeden, sondern für „einen bestimmten Personenkreis“. Dieser bekommt persönlich Besuch von der Polizei.
Dies berichteten wir am 21. Mai.
Am 29. Juli schickte die Dortmunder Polizeidirektion eine zweite Bilanz.
„Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Messer sind gefährlich und sie gehören definitiv nicht in den öffentlichen Raum“, betont Polizeipräsident Gregor Lange.
Mittlerweile wurden 101 Anhörungsschreiben und 80 Verbotsverfügungen zugestellt und vier Verstöße bei Kontrollen festgestellt:
Am Abend des 20.07. wurde ein 17-jähriger Bergkamener an der Kampstraße mit einem Messer erwischt, obwohl gegen ihn bereits eine Verbotsverfügung „Messertrageverbot“ vorlag.
Bereits am 8.,10. und 15. Juli gab es drei weitere Verstöße: Die hier kontrollierten Personen führten u.a. einen Nothammer, ein Tierabwehrspray und ein Messer mit sich, und auch gegen sie lagen schon Verbotsverfügungen vor.
Alle vier erhielten einen Zwangsgeldbescheid in Höhe von 250 Euro. Dieser wurde sofort mit der Androhung einer Verdoppelung des Zwangsgelds bei einem erneuten Verstoß verbunden.
„Dieses Ergebnis zeigt mir, wie wichtig unsere Kontrollen sind, denn augenscheinlich haben es immer noch nicht alle verstanden.
Wir werden dranbleiben, unsere Kontrollen fortsetzen, weitere Verbotsverfügungen aussprechen und jeden Verstoß dagegen konsequent verfolgen. Es gibt nur den einen richtigen Weg: Messer und andere gefährliche Gegenstände zu Hause lassen,“ so Lange.
„Erlaubte Messer können genauso tödlich sein wie Messer, die bereits unter das Waffengesetz fallen und per se in der Öffentlichkeit verboten sind. Deshalb ist auch heute wieder unser Bezirksdienst unterwegs, um die neuen Messertrageverbote den Betroffenen persönlich auszuhändigen.“
Das neue Verbot gilt zunächst für 3 Jahre.
Umfangreiche Recherchen in polizeilichen Auskunftssystemen in Verbindung mit kriminalpolizeilichen Erkenntnissen dienen laut Lange der Identifizierung von Personen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Messer oder andere gefährliche Gegenstände zur Begehung weiterer Straftaten einsetzen könnten.
Um Fälle auszuschließen, in denen z.B. ein gefährlicher Gegenstand in der Vergangenheit berechtigt mitgeführt wurde, wird der Verbotsverfügung ein schriftliches Anhörungsverfahren vorgeschaltet. In diesem Anhörungsverfahren kann sich jeder Betroffene äußern.
Ergeben sich aus der Anhörung keine stichhaltigen Gründe, wird eine schriftliche Untersagungsverfügung nach § 8 Polizeigesetz NRW mit Zwangsgeldandrohung (250 Euro bei erstmaliger Zuwiderhandlung, 500 Euro bei wiederholter Zuwiderhandlung) erlassen.
Gleichzeitig erfolgt ein Hinweis im polizeilichen Fahndungssystem. Bei einer polizeilichen Kontrolle kann die Information dann von den Beamten abgerufen werden.
Darin werden vor allem Personen erfasst und überprüft, die im dortigen Intensivtäterkonzept geführt werden, also Straftäter unter 21 Jahren, die bereits eine Vielzahl von Straftaten begangen haben.
Die Verfügung wird händisch und persönlich durch Polizeibeamte im Rahmen einer Gefährdersansprache zugestellt. Mit anderen Worten, der Betreffende bekommt zu Hause Besuch von der Polizei.
Derzeit bearbeitet die vom Polizeipräsidenten eingesetzte Task Force 125 Fälle auf Erteilung eines Waffenverbotes.
Sie stammen aus dem Bereich jugendlicher Intensivtäter, dem Präsenzkonzept Fokus, islamistischen Gefährdern sowie weiteren Quellen.
Insgesamt wurden 93 nach umfangreicher Recherche und Prüfung in das Anhörungsverfahren übernommen. Alle 93 Anhörungen sind auf dem Weg zu den Betroffenen. Aktuell haben 18 Verbote Gültigkeit erlangt.
„Ich habe für die nächste Zeit Schwerpunktkontrollen angeordnet, auch im Rahmen der strategischen Fahndung und unseres Präsenzkonzeptes Fokus.
Der Terroranschlag in Mannheim hat einmal mehr gezeigt, welch tödliche Waffe ein Messer sein kann. Ich bin froh über jedes einzelne Messer, das wir mit unserem Konzept aus dem Verkehr ziehen können, froh über jede gefährliche Verletzung, die wir damit verhindern können. Es gibt keine Toleranz gegenüber Menschen, die meinen, ein Messer sei heute ein Alltagsgegenstand, den man wie eine Kette um den Hals trägt“, so Polizeipräsident Gregor Lange.
An heutigen Tag hat Langes Behörde im Rahmen ihrer „Instagram-Streife“ das Überbringen der Verbotsverfügung begleitet. Zu sehen auf unserem Instagram Kanals @polizei.nrw.do
„Mit unserer polizeilichen Initiative verbinde ich den Appell:
Messer und gefährliche Gegenstände müssen von der Straße. Hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert,“
mahnt der Polizeipräsident abschließend.
Quelle Polizei DO
Oh super, Messerverbotszonen lösen alle Probleme sofort, ist ja nicht so, das Michael Stürzenberger in Mannheim in einer solchen schwer verletzt und ein Polizeibeamter getötet wurde.
Einzig die Remigration solcher Menschen ist ein gangbarer Weg.
Nicht die Messer sind das Problem, sondern deren offenbar überwiegend durchaus bekannten Problemträger.
An das Verbot halten sich nur diejenigen Leute, die man auch bedenkenlos mit jeder anderen Waffe durch die Stadt gehen lassen könnte.
Wieder ein Beispiel dafür, wie weit sich manche Behördenvertreter schon von der Realität entfernt haben.
[…] Und es gab auch wieder Notizen zum Thema Messer. Bekanntlich gilt seit einigen Wochen in Dortmund und Lünen ein sogenanntes „Messertrageverbot“ für bestimmte Personen, die darüber persönlich zu Hause informiert werde… […]
[…] um bei Kontrollen auch gezielt nach gefährlichen Gegenständen suchen zu können und die Messerverbote für Mehrfach- und Intensivtäter effektiv zu […]
[…] den bereits im Mai dieses Jahres durch Polizeipräsident Gregor Lange angeordneten individuellen Trageverboten für Messer und andere gefährliche Gegenstände verbietet das Waffengesetz grundsätzlich das Mitführen von Waffen und Messern auf öffentlichen […]