Kampf gegen Kriminalität in DO: Trotz Messerverboten mit Messern und Reizgas erwischt – Platzverweis interessierte nicht

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Messerangriff - Symbolbild, Quelle RB

Die Dortmunder Polizei hat den Kampf gegen die offene Rauschgiftszene in den vergangenen Tagen täglich fortgesetzt. Es gab vor allem Platzverweise.

Und es gab auch wieder Notizen zum Thema Messer. Bekanntlich gilt seit einigen Wochen in Dortmund und Lünen ein sogenanntes „Messertrageverbot“ für bestimmte Personen, die darüber persönlich zu Hause informiert werden.

Viele aus der einschlägigen Klientel interessiert das herzlich wenig.

So kontrollierten Polizisten am Freitag im Bereich der Lütge Brückstraße einen 18-Jährigen. Er hatte ein Messer mit einer Klingenlänge von 12 Zentimetern dabei.

Die Polizisten stellten das Messer sicher und fertigten eine Anzeige. „Zudem darf sich der 18-Jährige über eine mögliche Aufnahme in das bekannte Messerverbotskonzept freuen“, verkündet ein Polizeisprecher – ob sich der junge Mann dann daran hält, bleibt abzuwarten. Zumindest war er mit den Maßnahmen der Polizei am Freitag „überhaupt nicht einverstanden“.

Da er einem Platzverweis nicht nachkam, landete er im Polizeigewahrsam. (Und wurde später wieder entlassen.)

Noch bei zwei weiteren Personen wurden Messer und bei einer dritten ein Reizstoffsprühgerät sichergestellt. Alle bekamen Anzeigen und werden möglicherweise in das Messerkonzept aufgenommen. Würde bedeuten: das nächste Mal, wenn sie mit Messer erwischt werden, zahlen sie 250 Euro.

Bereits im Messerkonzept erfasst ist auch ein Dealer, der in Eving bei Drogengeschäften erwischt wurde – neben mehreren 1000 Euro hatten er und sein „Geschäftspartner“ ein Pfefferspray griffbereit im Auto. Der Drogenhändler „befindet sich bereits im „Messerkonzept“ und hat von der Polizei im Vorfeld eine Verfügung zum Verbot des Führens von Messern und gefährlichen Gegenständen erhalten“, so ein Polizeisprecher.

Gekümmert hat ihn das Verbot offenbar bisher wenig.

Rückblick: Messertrageverbot in Kraft gesetzt

„Der Terroranschlag in Mannheim hat einmal mehr gezeigt, welch tödliche Waffe ein Messer sein kann. Die Messer müssen von der Straße!“

In den Stadtgebieten von Dortmund und Lünen gilt seit dem 21. Mai ein Trageverbot von Messern und anderen Waffen. Nicht für jeden, sondern für „einen bestimmten Personenkreis“. Dieser bekommt persönlich Besuch von der Polizei.

Dies berichteten wir am 21. Mai.

Am 29. Juli schickte die Dortmunder Polizeidirektion eine zweite Bilanz.

„Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Messer sind gefährlich und sie gehören definitiv nicht in den öffentlichen Raum“, betont Polizeipräsident Gregor Lange.

Mittlerweile wurden 101 Anhörungsschreiben und 80 Verbotsverfügungen zugestellt und vier Verstöße bei Kontrollen festgestellt:

Am Abend des 20.07. wurde ein 17-jähriger Bergkamener an der Kampstraße mit einem Messer erwischt, obwohl gegen ihn bereits eine Verbotsverfügung „Messertrageverbot“ vorlag.

Bereits am 8.,10. und 15. Juli gab es drei weitere Verstöße: Die hier kontrollierten Personen führten u.a. einen Nothammer, ein Tierabwehrspray und ein Messer mit sich, und auch gegen sie lagen schon Verbotsverfügungen vor.

Alle vier erhielten einen Zwangsgeldbescheid in Höhe von 250 Euro. Dieser wurde sofort mit der Androhung einer Verdoppelung des Zwangsgelds bei einem erneuten Verstoß verbunden.

„Dieses Ergebnis zeigt mir, wie wichtig unsere Kontrollen sind, denn augenscheinlich haben es immer noch nicht alle verstanden.

Wir werden dranbleiben, unsere Kontrollen fortsetzen, weitere Verbotsverfügungen aussprechen und jeden Verstoß dagegen konsequent verfolgen. Es gibt nur den einen richtigen Weg: Messer und andere gefährliche Gegenstände zu Hause lassen,“ so Lange.

„Erlaubte Messer können genauso tödlich sein wie Messer, die bereits unter das Waffengesetz fallen und per se in der Öffentlichkeit verboten sind. Deshalb ist auch heute wieder unser Bezirksdienst unterwegs, um die neuen Messertrageverbote den Betroffenen persönlich auszuhändigen.“

Das neue Verbot gilt zunächst für 3 Jahre.

Umfangreiche Recherchen in polizeilichen Auskunftssystemen in Verbindung mit kriminalpolizeilichen Erkenntnissen dienen laut Lange der Identifizierung von Personen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Messer oder andere gefährliche Gegenstände zur Begehung weiterer Straftaten einsetzen könnten.

Um Fälle auszuschließen, in denen z.B. ein gefährlicher Gegenstand in der Vergangenheit berechtigt mitgeführt wurde, wird der Verbotsverfügung ein schriftliches Anhörungsverfahren vorgeschaltet. In diesem Anhörungsverfahren kann sich jeder Betroffene äußern.

Ergeben sich aus der Anhörung keine stichhaltigen Gründe, wird eine schriftliche Untersagungsverfügung nach § 8 Polizeigesetz NRW mit Zwangsgeldandrohung (250 Euro bei erstmaliger Zuwiderhandlung, 500 Euro bei wiederholter Zuwiderhandlung) erlassen.

Gleichzeitig erfolgt ein Hinweis im polizeilichen Fahndungssystem. Bei einer polizeilichen Kontrolle kann die Information dann von den Beamten abgerufen werden.

Darin werden vor allem Personen erfasst und überprüft, die im dortigen Intensivtäterkonzept geführt werden, also Straftäter unter 21 Jahren, die bereits eine Vielzahl von Straftaten begangen haben.

Die Verfügung wird händisch und persönlich durch Polizeibeamte im Rahmen einer Gefährdersansprache zugestellt. Mit anderen Worten, der Betreffende bekommt zu Hause Besuch von der Polizei.

Derzeit bearbeitet die vom Polizeipräsidenten eingesetzte Task Force 125 Fälle auf Erteilung eines Waffenverbotes.

Sie stammen aus dem Bereich jugendlicher Intensivtäter, dem Präsenzkonzept Fokus, islamistischen Gefährdern sowie weiteren Quellen.

Insgesamt wurden 93 nach umfangreicher Recherche und Prüfung in das Anhörungsverfahren übernommen. Alle 93 Anhörungen sind auf dem Weg zu den Betroffenen. Aktuell haben 18 Verbote Gültigkeit erlangt.

„Ich habe für die nächste Zeit Schwerpunktkontrollen angeordnet, auch im Rahmen der strategischen Fahndung und unseres Präsenzkonzeptes Fokus.

Der Terroranschlag in Mannheim hat einmal mehr gezeigt, welch tödliche Waffe ein Messer sein kann. Ich bin froh über jedes einzelne Messer, das wir mit unserem Konzept aus dem Verkehr ziehen können, froh über jede gefährliche Verletzung, die wir damit verhindern können. Es gibt keine Toleranz gegenüber Menschen, die meinen, ein Messer sei heute ein Alltagsgegenstand, den man wie eine Kette um den Hals trägt“, so Polizeipräsident Gregor Lange.

„Mit unserer polizeilichen Initiative verbinde ich den Appell:

Messer und gefährliche Gegenstände müssen von der Straße. Hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert,“

mahnt der Polizeipräsident abschließend.

Quelle Polizei DO

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