Plötzlich Halteverbot: Wer hat das schon erlebt, wie sah die Lösung aus?

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Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen eingeschränktem und absolutem Halteverbot. Im eingeschränkten Halteverbot darf nicht länger als drei Minuten gehalten werden, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Beim absoluten Halteverbot - hier im Bild - ist das Halten generell verboten. (Foto Rinke)

Dieser Schreck hat schon manchen Anwohner in Unna oder anderen Städten ereilt: Wo bis gestern noch unbehelligt geparkt werden durfte, prangen heute plötzlich Knöllchen hinterm Wischer und Halteverbotsschilder an der Straße.

In den meisten Fällen sind die Kommunen im Recht, da sie schlicht vorhandenes Recht umsetzen.

So verhielt es sich beispielsweise schon vor Jahren an der Hammer Straße in Unna, wo die Stadt aufgrund von Fußgängerbeschwerden plötzlich das Gehwegparken sanktionierte, das zuvor jahrelang geduldet worden war.

Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf dem Bürgersteig grundsätzlich verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt.

Das war es an der Hammer Straße nicht. Die Autos mussten also auf die Straße, was wiederum die Fahrbahnbreite so verschmälerte, dass es zu brenzligen Situationen mit Schwerlastverkehren kam.

Im Ergebnis wurde schlussendlich auch das Parken auf der Straße verboten.

Auch andere Städte, etwa Fröndenberg, zwingen seit einiger Zeit Bürgersteigparker konsequent auf die Fahrbahn. Das wird für die betroffenen Anlieger dann zum Problem wird, wenn die Fahrbahnbreite (mindestens 3,05 m müssen frei bleiben) oder andere Straßengegebenheiten (Kurven, Haltestellen, Einmündungen etc.) kein Parken am Straßenrand zulassen.

Besonders schwierig wird es für Anwohner mit Pkw, wenn in Wohnungsnähe nicht einmal mehr eingeschränktes Halten erlaubt ist (bis zu 3 Minuten, etwa zum Auspacken von Einkäufen), sondern totales Halteverbot herrscht.

Auch vor diesem Problem standen unlängst Anwohner der Innenstadt in Unna.

In solchen Fällen ist guter Rat meist teuer.

Wer über sein eigenes Grundstück verfügt, planiert vielleicht kurzerhand seinen Vorgarten und wandelt ihn zum Stellplatz um, wie es in den letzten Jahren häufig in Unna geschehen ist (wir berichteten).

Hat man dazu nicht die Möglichkeit oder besitzt erst gar kein eigenes Grundstück, muss man sich nach Alternativen umschauen, wenn man auf seinen Pkw angewiesen ist.

Wie können diese Alternativen aussehen: Ein Dauerstellplatz in einem Parkhaus? Eine angemietete Garage weiter weg von der Wohnung? Oder die allabendliche oder mehrmals tägliche Suche nach einem Parkplatz in irgendeiner benachbarten Straße?

Wir würden gern eure/Ihre Erfahrungen und Meinungen Leser sammeln:

Sind Sie selbst schon in plötzliche Parkplatznöte geraten, haben Sie Ihr zuständiges Ordnungsamt kooperativ und gesprächsbereit erlebt, welche Lösungen haben Sie für das Problem gefunden?

Wir freuen uns über ein Stimmungsbild, entweder hier in den Kommentaren, per Mail an redaktion@rundblick-unna.de oder auf unserer Facebookseite.

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