Im Schulzentrum Nord „Flagge gezeigt“: Wie die Schulleitungen von GEK und GSG reagierten

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Schulzentrum Nord in Unna-Königsborn (mit GSG und GEK). Archivbild RB

Ein Schüler der Unter- bis Mittelstufe geht die Treppe der Gesamtschule hinunter. Um sich gelegt hat er, wie in einen Umhang gehüllt, eine große Fahne in Grün, Weiß (mit roten Sternen) und Schwarz.

Der Junge, der auf dem von einem Mitschüler aufgenommenen Bild nur von hinten zu sehen und nicht zu erkennen ist, zeigt ganz offensichtlich in seiner Schule politisch Flagge.

Wie gehen die Schulen im Königsborner Schulzentrum mit solchen möglichen anderen Solidaritätsbekundungen mit Bezug zum Israel-Palästinakonflikt und den Krieg in Gaza um?

Diese Anfrage mailte unsere Redaktion zunächst an die Schulleitung der Werner von Siemens-Gesamtschule, da das Bild in der GEK aufgenommen wurde.

Die GEK-Schulleiter Jörg Nies und Ludger Kloer antworteten wie folgt:

„Seit jeher besuchen Kinder unterschiedlicher Begabung, Herkunft, Religionszugehörigkeit und Nationalität die Werner-von-Siemens-Gesamtschule Königsborn.

Das Gemeinsame in diesen Unterschiedlichkeiten zu entdecken und zu stärken, ist eine der Hauptaufgaben unserer pädagogischen Arbeit.

Deshalb ist das Mitführen und zur Schau stellen nationaler Symbole grundsätzlich und insbesondere vor dem Hintergrund des Israel-Palästina-Konflikts an unserer Schule unerwünscht.“

Der Junge, der auf dem Foto mit der umgehängten Fahne die Treppe der GEK hinuntergeht, sei kein Schüler der Gesamtschule, ergänzte Ludger Kloer in einer Folgemail.

„Auf Nachfrage im Kollegium stellte sich heraus, dass ihm von einer aufsichtführenden Lehrkraft die Flagge abgenommen wurde. Weitere Angaben können wir nicht machen.“

Der Junge ist demnach Schüler des GSG. Die Antwort von Schulleiterin Stephanie Friske auf unsere Nachfrage zitieren wir hier ebenfalls wörtlich:

„Bezüglich des Umgangs mit Flaggen und dem Israel-Palästina-Konflikt verweise ich auf die Ihnen vorliegende Antwort der GEK. Wir halten unsere Schülerinnen und Schüler dazu an, unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung etc. als Menschen an der Schule zusammen zu lernen. Daher habe ich mit dem entsprechenden Schüler ein Gespräch geführt und Einsicht erreicht.“

Die Schulleiterin setzt hinzu:

„Meine Anfrage an Sie ist, da das Foto offenbar ohne Einwilligung und Wissen des Kindes aufgenommen worden ist, wer Ihre Quelle ist, denn das Recht am eigenen Bild ist hier offensichtlich verletzt worden. Die Familie des Kindes hätte das Recht, strafrechtlich gegen die fotografierende und veröffentlichende Person vorzugehen.“

Dazu stellt unsere Redaktion Folgendes fest:

  1. Das Bild, das der Rundblick zugemailt bekam, war zu keinem Zeitpunkt für eine Veröffentlichung gedacht – diese implizierte Unterstellung weisen wir entschieden zurück. Wir haben dies der GSG-Schulleitung auch so mitgeteilt und unser Befremden über diese Art der Zusammenarbeit bekundet.
  2. Da es keinerlei „veröffentlichende Person“ gibt, ist die Androhung einer Strafverfolgung gegenstandslos, zumal der betreffende Schüler auf dem Bild nur von hinten zu sehen ist.
  3. Als Nachrichtenmedium geben wir selbstverständlich unsere Quellen nicht preis. Alle Leserinnen und Leser, die uns (in Wort und Bild) mit Informationen versorgen, genießen Informantenschutz (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO, § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO sowie § 102 Abs. I Ziffer 4 AO, Zeugnisverweigerungsrecht). In Deutschland leitet sich der Informantenschutz direkt von Art. 5 GG ab und hat somit quasi Verfassungsrang. Der Informantenschutz basiert auf dem Beschlagnahme- und Durchsuchungsverbot sowie auf dem Zeugnisverweigerungsrecht, das auch gilt, wenn die Informationen rechtswidrig beschaffen wurden. Der Informantenschutz wird als Voraussetzung für die Pressefreiheit angesehen.

2 KOMMENTARE

  1. Sollten sich Schulen nicht auf Ihren Bildungsauftrag konzentrieren?
    Für die Strafverfolgung gibt es Rechtsanwälte und die Polizei.
    Sollte die Familie den Fall anzeigen, so darf sie das ja gerne machen, der Erfolg ist nach Rundblick Erklärung aber eher gering.

  2. Sollten sich Schulen nicht auf Ihren Bildungsauftrag konzentrieren?
    Für die Strafverfolgung gibt es Rechtsanwälte und die Polizei.
    Sollte die Familie den Fall anzeigen, so darf sie das ja gerne machen, der Erfolg ist nach Rundblick Erklärung aber eher gering.
    Die Schulleitung sollte den Schüler besser dahingehend informieren, ob es so schlau ist, eine Flagge voller Stolz zu zeigen, in dem so viel Gewalt und Unrecht geschieht das man von dort fliehen muss.

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