„Ansammlung von Pkw der Tuningszene“: Platzverweise dienten „Gefahrenabwehr“

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In einer langen Schlange bogen die Teilnehmer des Autotreffs am späten Freitagabend von der Hammer Straße zum Bergenkamp / LIgusterweg ein und sammelten sich auf dem Parkplatz der früheren Eishalle. (Foto Privat)

Heftig diskutiert wurde während des zurückliegenden Wochenendes unsere Berichterstattung über die Autofahrer-Ansammlung in der Nacht zu Samstag (15./16.09.2023) auf dem Parkplatz der abgerissenen Eishalle am Bergenkamp/Ligusterweg und später auf dem Ikea-Parkplatz am Kamen Karee.

Anwohner des Eishallenparkplatzes beschwerten sich darüber, dass erst nach 6- bis 7-maligem Anrufen die Polizei vor Ort erschien; ein Teilnehmer des Treffens kritisierte, dass Anwohner die Teilnehmer gefilmt und sogar bedroht hätten.

Laut einem Polizeisprecher der Leitstelle Unna am Samstag gab es keine Zwischenfälle mit Ausnahme einer Drohne, die ohne Erlaubnis aufgelassen wurde und das Geschehen filmte – damit wurden auch Privatgrundstücke von oben aufgenommen.

Aufgrund der teilweise widersprüchlichen Aussagen und wegen der Diskussion „wieso darf man sich mit seinen Autos nicht auf einem Parkplatz treffen?“ fragten wir am heutigen Montag noch einmal bei der Pressestelle der Kreispolizeibehörde nach.

Leiter Bernd Pentrop schrieb uns als Zusammenfassung Folgendes.

„Am Wochenende des 5./16. September 2023 kam es im Bereich des ehemaligen Parkplatzes der Eishalle Unna zu einer Ansammlung von PKW, die der Tuningszene zuzurechnen sind.

Festzustellen waren, neben Ruhestörungen durch überlaute Musik, auch szenetypische Fahrmanöver auf dem Parkplatz. Es kam zu deutlicher Qualmentwicklung durch Fahrmanöver.

Aufgrund der großen Anzahl der Fahrzeuge und Personen wurde nach Rücksprache mit dem Verantwortlichen des Parkplatzes und zur Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Platzverweise zur Gefahrenabwehr ausgesprochen (ebenso auf dem IKEA Parkplatz).

Zu laufenden Ermittlungsverfahren (Drohne) nehmen wir keine Stellung.

Bedrohungssachverhalte sind der Polizei Unna zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.“

Der letzte Satz bezieht sich auf die Kritik eines jungen Mannes aus Reihen der Autofans, Anwohner hätten sich auf dem Eishallenparkplatz bedrohlich geäußert.

Nach § 241 des Strafgesetzbuches ist Bedrohung eine Straftat, die strafrechtlich verfolgt wird, wenn der der Bedrohte – oder sich bedroht Fühlende – sie anzeigt. Der Gesetzgeber sieht für Bedrohung Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren vor.

Zum Vorwurf, Anwohner hätten die Teilnehmer gefilmt:

Wer Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit seinem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigt, erfüllt den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.

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