Autoarme City: Stadt Unna stellt nach Proteststurm neue Eckpunkte mit Gebührenvorschlägen vor

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Absolutes Parkverbotsschild in der Unnaer City - Symbolbild / c/o Rinke

Das Ziel ist weiterhin die „autoarme Innenstadt“. 3,50 Euro Parkgebühr pro Stunde sind aus dem Vorschlagspapier der Verwaltung verschwunden – jetzt schlägt sie, etwas moderater, 2,50 Euro vor. Sowie eine Vervierfachung der Kosten für einen Bewohnerparkausweis.

Nach dem Sturm der Empörung über den ersten Entwurf eines Parkraumkonzepts für die Innenstadt (wir berichteten umfassend) hat die Stadtverwaltung eine abgeänderte Vorlage erstellt. Dieses neue Eckpunktepapier wird am heutigen Nachmittag, 31. Mai, der Politik zunächst im Stadtentwicklungsausschuss als Mitteilung zur Kenntnis gegeben.

Stellschrauben des Konzepts mit dem Ziel, die Unnaer Innenstadt „autoarm“ zu machen, sind laut dem neuen Entwurf weiterhin höhere Parkgebühren innerhalb des Rings und eine Reduzierung der Außenparkflächen – sowie ein modernes digitales Parkleitsystem, sofern Geld dafür vorhanden ist.

Das Eckpunktepapier listet folgende Vorschläge auf:

Parkautomat in Unna – Foto Archiv

Parkgebühren innerhalb des Ringes:

2,50 €/h

Taktung: je angefangene Stunde

• zeitliche Begrenzung: 3 Stunden

Parkgebühren außerhalb des Ringes:

1,50 €/h

• Taktung: je angefangene Stunde

Kurzzeitparktarif: 1,00 € für (die ersten) 40 Minuten (alternativ für die erste Stunde 1,00 €, danach für jede weitere angefangene Stunde 1,50 €; entsprechender Tarif in Parkbauten )

keine zeitliche Begrenzung

Das Parkhaus an der Massener Straße war während der bisherigen Festa hochbegehrt. Immer wieder leuchtete die rote „Besetzt“-Anzeige auf. (Foto RB)

Parkgebühren in den Tiefgaragen und Parkhäusern der WBU:

Anhebung auf 1,50 €/h

•Taktung: je angefangene Stunde

Kurzzeitparktarif: 1,00 € für (die ersten) 40 min. (WBU prüft folgende Alternativen.: für die erste Stunde 1,00 €, danach für jede weitere angefangene Stunde 1,50 €)

•einheitliche Tarifstruktur für alle Parkbauten der WBU

•Öffnungszeiten wie bisher

Reduzierung des Parkplatzangebotes:

• Bereits verplante Parkplätze: Parkplatz Schulstraße, Parkplatz Morgentor, Stellplätze Ullrichswall

Auch hier fallen bald Parkplätze weg. Der Parkplatz am Morgentor soll mit der Umgestaltung zum „Verweilplatz“ dauerhaft entfallen. (Foto Rinke)

• Die Verwaltung wird beauftragt, den möglichen Wegfall weiterer Parkflächen innerhalb des Innenstadtringes in einem angemessenen Umfang und aus erforderlichen/ vertretbaren Gründen (Sicherheit, sinnvolle Nachfolgenutzung etc.) zu prüfen, z. B. Gerhart-Hauptmann-Straße, Hertinger Straße, Obere Husemann-Straße, Massener Straße (Busparkplatz), Niesenstraße, Nordring/Nähe ZIB

Parkraumkonzept Bewohner:

• Ausweitung der Parkflächen für Bewohner mit Parkausweis auf bis zu ca. 50 % reservierte Parkfläche

• Anreiz für Nutzung der Parkbauten Tiefgarage Neumarkt und Parkhaus Massener Straße, ggf. auch Tiefgarage am Bahnhof (zuständig WBU): 40,00 €/Monat.

Voraussetzung u. a.: Verzicht auf Bewohnerparkausweis, nur für Bewohner der Innenstadt, Angebot gilt für 1 Person und ein (angemeldetes) Auto (Nutzer), Zuweisung einer TG/eines PH)

• Gebühr für Bewohnerparkausweis: 120,00 €/Jahr (derzeit: 30 Euro im Jahr)

Parkleitsystem:

Prüfung der Einrichtung eines digitalen Parkleitsystems mit Restparkplatzanzeige, mindestens an den Tafeln am Innenstadtring

Einfahrt zum Ringtunnel Unna – für Radler verboten. (Foto M. Trillhose)

• Prüfung der Einrichtung von digitalen Anzeigetafeln an den Zufahrtsstraßen Morgenstraße, Kantstraße, Massener Straße,
Hertinger Straße und Wasserstraße.

• Einbindung der privaten Parkbauten, sofern von den Eigentümern gewünscht.

• Prüfung der Einführung einer Handy-App.

„Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Machbarkeit“

Schutz der Außenbezirke:

Erweiterung der Bewohnerparkzonen oder der Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibe oder Parkscheinautomat); Bewohnerparkzonen einrichten, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen vorliegen (die Bewohner sind ggf. zu beteiligen)

E-Fahrzeuge:

E-Autos parken auf gekennzeichnten Stellplätzen in Unna bis zu 3 Stunden mit Parkscheibe kostenfrei. Eigentümer von Verbrennerautos müssen zahlen. (Foto A. Reichert)

Wegfall der Privilegierung für E-Fahrzeuge (KannVorschrift im EmoG), bisher 3 Stunden frei;

  • Einführung einer Höchstparkdauer von (ca.) 3 Std. während des Ladevorgangs (Parkscheibe erforderlich)

Weitere Maßnahmen:

• Einrichtung von Haltezonen oder eingeschränkten Halteverboten in der Nähe von ärztlichen oder ambulanten (Pflege-)Einrichtungen, soweit möglich

• Prüfung der Einrichtung von City-Hubs

• Prüfung der Einrichtung von (weiteren) Motorradstellplätzen

• Optimierung der barrierefreien Parkplätze, soweit möglich

• Vereinheitlichung der Höchstparkdauer bei Verwendung einer Parkscheibe

Weiteres Vorgehen:

Eckpunktepapier

Öffentlichkeitsbeteiligung durch Pressemitteilungen/Homepage

Quelle: Stadt Unna / Ratsinformationssystem

5 KOMMENTARE

  1. Wenn Anreize zum Parken in den Garagen geschaffen werden sollen dann verstehe ich nicht diesen Heckmeck zu den Parkzeiten und Gebühren.

    Es ist bereits heute ein Ärgernis wenn für 3 Minuten nach Ablauf der vollen Stunde am Automaten weitere 1,50€ berappt werden müssen.
    Führt nur dazu das statt stressfreiem Einkauf der Blick permanent zur Uhr führt. Und nun wieder Zeit- und Tarifchaos in der Planung nach dem Motto: warum einfach wenn auch „typisch deutsch“ kompliziert machbar.

    Kann ja verstehen wenn bei minutengenauer Abrechnung die Automaten mit Kleingeld gefüllt werden müssen.
    Aber eine Regelung 20 Minuten parken für 50 Cent würde einen echten Anreiz schaffen mal eben doch noch die Eistüte zu erwerben oder die Kundin vor einem, die gerade 2,70€ in 10 Cent Stücken zusammensucht, gelassener zuzusehen.
    Kommt unter dem Strich auch auf die gewünschten 1,50€ /Stunde und ist für jeden einfach, nachvollziehbar und verständlich.

    Zu den Außenstellflächen ist bereits ausreichend kommentiert worden, die Überlegungen bezgl Anwohnergebühren sind bürgerfremd und gebührenfreies Parken für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung der Bürger und somit eine Frechheit.

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