„Verkehrt herum“ um Kreishauskreisel radeln: Diskussionen nach Unfall von 15-Jährigem – Autofahrerin noch nicht gefunden

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Kreishauskreisel Unna- Archivbild / RB

Ein 15-jähriger Fahrradfahrer aus Unna wurde am Freitagmittag voriger Woche, am 28. April, an Unnas fünfarmigem Kreisverkehr am Kreishaus / Friedrich-Ebert-Straße / Platanenallee / Viktoriastraße von einem Pkw erfasst. Wir berichteten darüber.

Die Autofahrerin stieg kurz aus, fragte, ob alles in Ordnung sei, und fuhr weiter, als der Jugendliche bejahte – erst später meldeten sich Schmerzen und fielen dem Jungen Beschädigungen an seinem Fahrrad auf.

Eine Woche später sucht die Kreispolizei Unna weiterhin mit einem Zeugenaufruf nach der Autofahrerin. Polizeisprecher Bernd Pentrop sagte uns heute auf Nachfrage dazu:

„Bislang können wir keinen Erfolg vermelden. Es gab einen wichtigen Zeugenhinweis, die Ermittlungsarbeit ist bislang aber noch nicht beendet.“

Währenddessen entwickelten sich bei unserer Facebook-Community Diskussionen über die Schuldfrage.

Im Polizeibericht zum Unfallhergang hieß es:

„Ein 15jähriger Jugendlicher aus Unna wollte mit seinem Fahrrad von der Hansastraße aus kommend auf dem Fahrradstreifen neben dem Fußgängerüberweg die Friedrich-Ebert-Straße in Richtung Platanenallee / Viktoriastraße überqueren.

Dabei kam es zur Kollision mit einem grauen PKW Kombi, der von der Friedrich-Ebert-Straße aus kommend in den Kreisverkehr einfahren wollte.“

Und weiter heißt es:

„Der Jugendliche kam zu Fall. Die Fahrerin des PKW sei ausgestiegen, habe sich nach seinem Befinden erkundigt. Er habe gesagt, dass es ihm gut gehe. Daraufhin habe die PKW-Fahrerin, deren PKW vorne rechts beschädigt worden sei, ihre Fahrt fortgesetzt.“

Streng genommen liegt hier Unfallflucht vor, denn die Autofahrerin hätte zumindest ihre Personalien hinterlegen müssen. Das wird die Polizei klären.

Zur Vorfahrtfrage:

Der junge Radler ist von der Hansastraße aus laut Polizei in Richtung Platanenallee weitergefahren, also nach links entgegen die Kreiselrichtung.

Das ist an diesem Kreisverkehr laut Ausschilderung erlaubt.

Kreisverkehr an der Friedrich-Ebert-Straße / Archivbild RB

Aber auch unabhängig davon:

Als Autofahrer hat man sich, losgelöst von der Vorfahrtregel, stets zu vergewissern, ob die Fahrbahn frei ist, bevor man weiterfährt.

Ansonsten wird bei Unfällen in der Regel auf eine Teilschuld entschieden.

Ein Artikel dazu:

„Verliert ein Radfahrer die Vorfahrt, wenn er auf der falschen Seite unterwegs ist? Nein, ein Autofahrer muss warten. Allerdings sollten sich Geisterfahrer auf dem Bike nicht zu sicher fühlen.“

https://www.stern.de/auto/service/radler-auf-der-falschen-seite—trotzdem-ist-der-autofahrer-der-dumme-7691288.html

Das Gleiche gilt für Unfälle zwischen Radlern und Fußgängern, Motorradfahrer und Autofahrern oder Motorradfahrern und Radlern. Auf Teilschuld kann zudem auch bei Unfällen zwischen gleichrangigen Verkehrsteilnehmern entschieden werden, wenn also zwei Radler kollidieren und einer in der falschen Richtung unterwegs war.

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