Zorn und Frust über Unnas „Listenhundesteuer“ – Blick in den Kreis: Wieviel Hundesteuer wo?

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Symbolbild - Quelle Pixabay

Die von der CDU und SPD-Mehrheit beschlossene extrahohe Steuer für laut Landeshundegesetz „gefährliche Hunde“ (Listenhunde) hat bei unseren Lesern Zorn, Verständnislosigkeit und Frust hervorgerufen.

Die Kreisstadt gehörte bisher zu den wenigen Kommunen im Kreis, die auf eine extra hohe Listenhundsteuer verzichtet hatten. Ab Juli werden für in Unna neu angemeldete Pittbulls, Bullterrier u. a. 408 Euro im Jahr fällig, 300 Euro mehr als der reguläre Hundesteuersatz.

Wie steht Unna damit m Kreisvergleich da? Eine Übersicht.

Bergkamen

Die Hundesteuer beträgt jährlich

  • für einen Hund 96,00 Euro
  • für zwei Hunde 108,00 Euro je Hund
  • für drei und mehr Hunde 120,00 Euro je Hund
  • für einen gefährlichen Hund 420,00 Euro
  • für zwei gefährliche Hunde 492,00 Euro
  • für drei und mehr gefährliche Hunde 564,00 Euro je Hund


Bönen

Die Hundesteuer beträgt jährlich

  • für einen Hund 96,00 Euro
  • für zwei Hunde 108,00 Euro je Hund
  • für drei und mehr Hunde 120,00 Euro je Hund
  • für einen gefährlichen Hund 540,00 Euro
  • für zwei und mehr gefährliche Hunde 636,00 Euro je Hund

Fröndenberg 

Die Hundesteuer beträgt jährlich

  • für einen Hund  92,00 €
  • zwei Hunde je Hund 105,00 €
  • drei oder mehr Hunde je Hund 120,00 €
  • für einen gefährlichen Hund 423,00 €
  • zwei oder mehr gefährliche Hunde je Hund 524,00 €

Holzwickede 

  • Die Steuer beträgt jährlich
  • für einen Hund 72,00 Euro
  • zwei Hunde 84,00 EUR (je Hund)
  • drei oder mehr Hunde 96,00 EUR (je Hund)
  • Wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird 216,00 Euro
  • zwei oder mehr gefährliche Hunde 258,00 Euro (je Hund) 

„Gefährliche Hunde“ sind laut der Holzwickeder Hundesteuersatzung

„solche Hunde, a) die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zu Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Seite 2 von 5 Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die von privaten Vereinen oder Verbänden durchgeführte Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern keine Konditionierung zum Nachteil des Menschen erfolgt; b) die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben; c) die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben; d) die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Hunde der Rassen 1. Pitbull Terrier 2. American Staffordshire Terrier 3. Staffordshire Bullterrier 4. Bullterrier 5. Alano 6. American Bulldog 7. Bullmastiff 8. Mastiff 9. Mastino Espanol 10. Mastino Napoletano 11. Fila Brasileiro 12. Dogo Argentino 13. Rottweiler 14. Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden, Kreuzungen dieser Rassen und Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.“

Kamen

Die Hundesteuer beträgt

  • für einen Hund 90,00 €
  • bei zwei Hunden je Hund 104,00 €
  • bei drei oder mehr Hunden je Hund 116,00 €
  • für einen gefährlichen Hund im Sinne des § 3 LHundG NRW 288,00 €
  •  zwei oder mehr gefährliche Hunde je Hund 324,00 €

Lünen

  • Jährliche Steuer für einen Hund 108 €
  • zwei Hunde je Hund 120 €
  • drei oder mehr Hunde je Hund 132 €
  • für einen gefährlichen Hund 324 €
  • zwei gefährliche Hunde 360 € je Hund
  • drei oder mehr gefährliche Hunde je Hund 396 €.

Schwerte

  • Regulärer Hundesteuersatz 96 / 108 / 120,00 Euro je Hund

Keine Extrasteuer für gefährliche Hunde


Selm:

  • Regulärer Hundesteuersatz 120 / 144 /168 Euro
  • Pro gefährlichem Hund 480 Euro.

Werne

Reguläre Hundesteuer
• für einen Hund 85,00 €
• für zwei Hunde jeweils 100,00 €/Hund
• für drei oder mehr Hunde jeweils 112,00 €/Hund

Keine Extrasteuer für gefährliche Hunde

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