2 Logistikhallen plus Hochregallager: Woolworth will an Kamener Stadtgrenze weiter wachsen

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Die im Jahr 2020 eröffnete Unternehmenszentrale / Foto Woolworth

Im Oktober 2020 verkündete Woolworth den Einzug in seine neue Unternehmenszentrale im Interkommunalen Gewerbegebiet Unna/Kamen. 450 Mitarbeiter bezogen die Räume. Woolworth stellte eine Verdoppelung seiner Kaufhaus-Standorte in Aussicht, hat im Einkaufszentrum Neue Mühle Unna inzwischen seine zweite innerstädtische Filiale eröffnet.

Jetzt will das Unternehmen an der Stadtgrenze zu Kamen weiter wachsen. Auch 270 weitere Parkplätze sollen dazukommen.

Der vorhandene Logistikstandort soll um zwei Logistikhallen und ein Hochregallager erweitert werden. Am 16.12.2022 ging der Bauantrag zur Erweiterung der Zentrallogistik der Woolworth GmbH bei der Kreisstadt Unna ein.

Am Mittwoch, 22. 2., befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung mit dem Antrag. Er soll einer Überschreitung der Höhen für Hochregallager und Hallen zustimmen, um 5 bis 7 Meter.

Geplant sind:

·         Einbau von Mezzaninebenen und Fluchttreppenhäusern im Gebäudebestand

·         Neubau von 2 Logistikhallen und 2 Hochregallagern

         Die Gebäudehöhen für das Hochregallager (2 Hallenschiffe) und die Logistikhallen überschreiten die in den Bebauungsplänen … festgesetzten Höhen um 5,0 bzw. 7,0 m.

·         Neubau einer Parkpalette mit bis zu 270 Stellplätzen, Übergang durch ein Brückenbauteil

·         Erweiterung Verladehof- und Umfahrungsflächen

·         Anlage eines Regenwasserretentionsbeckens südlich an den Gebäudekomplex

·         PV-Anlage auf vorhandener Halle.

·         Bepflanzung eines 40 m breiten Streifens am südlichen Rand des Baugrundstücks mit Bäumen und Sträuchern

Der Bauantrag befindet sich laut Stadt derzeit in der Prüfung durch die Bereiche Stadtplanung undBauordnung, des Weiteren werden betroffene Fachbehörden beteiligt, insbesondere der Kreis Unna und die Autobahn GmbH.

Zu den Höhenüberschreitungen erläutert die Stadt in ihrer Vorlage:

„Es ist beabsichtigt, wie vorabgestimmt, eine Befreiung für die Überschreitung der… zulässigen Gebäudehöhen um 5,0 m bzw. bis zu 7,0 m zu erteilen, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“

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