Der Unnaer Ratsherr Meinolf Schmidt (Freie Wähler) hat seit der Kommunalwahl nur sporadisch an Sitzungen teilgenommen. Sein Mandat erlangte er einem Strafbefehl zufolge auf betrügerischem Wege.
Gleichwohl bekommt er weiterhin seine monatliche „Aufwandsentschädigung“.
Das teilte uns Stadtsprecherin Anna Gemünd auf eine entsprechende Anfrage des FLU-Fraktionsvorsitzenden Klaus Göldner mit.
Dieser hatte in der „Causa Schmidt“ an Bürgermeister Dirk Wigant zu Beginn des neuen Jahres Folgendes wissen wollen:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wigant,
die vornehmste Pflicht der Ratsmitglieder ist die Wahrnehmung des Mandates zum Wohle der Gemeinde, ihrer Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin unterliegen gewählte Mitglieder des Rates der selbstverständlichen Pflicht zur Mitarbeit im Rat und in den Ausschüssen (Kommentar Kleerbaum/Palmen zur GO/NRW zu § 43 Abs.1 und 2 GO/NRW).
Seit dem öffentlichen Bekanntwerden der Umstände über das betrügerisch erlangte Ratsmandat des Meinolf Schmidt hat dieser an keiner Rats- und/oder Ausschusssitzung mehr teilgenommen. Er hat sich bei Ihnen zunächst pauschal für das Jahr 2022 abgemeldet.
Leider wurde auf Anfrage an die Landesregierung mitgeteilt, dass keine rechtliche Handhabe besteht, Herrn Schmidt, nach Bestätigung der Kommunalwahl 2020 durch den Wahlprüfungsausschuss, das betrügerisch erlangte Mandat zwangsweise abzuerkennen.
Ein rechtlich unverbindlicher Appell des Rates an Herrn Schmidt, sein Mandat doch unter diesen Umständen freiwillig zurück zu geben, wurde von der Mehrheit des Rates für unzulässig erklärt und kam somit nicht zustande.
Fragen:
1. Herr Bürgermeister, gehört Herr Schmidt diesem Rat aktuell noch an?
2. Wie hoch ist bislang die Gesamtsumme der Geldzahlungen an Herrn Schmidt gemäß Entschädigungsverordnung?
3. Erhält Herr Schmidt überdies noch eine Pauschalzahlung für seine Geschäftsführung?
4. Erwägen Sie irgendeine Form der Pflichtenmahnung, falls Herr Schmidt auch weiterhin seine Aufgaben nicht wahrnimmt?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.“
Die Antworten der Stadt darauf sind Folgende:
„Das Ratsinformationssystem ist auf dem aktuellen Stand. Meinolf Schmidt ist weiterhin Mitglied des Rates der Kreisstadt Unna.
Die monatliche Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder der Kreisstadt Unna beträgt 420 Euro.
In diesem Zusammenhang der Hinweis, dass nicht die aktuelle Einwohnerzahl für die Bestimmung der Pauschale maßgeblich ist, sondern der zum Zeitpunkt der Kommunalwahl festgestellte Wert.
Die Höhe der Zuwendungen für Fraktionen und fraktionslose Ratsmitglieder liegt im eigenen Ermessen des Rates und ist durch diesen in öffentlicher Sitzung – zuletzt am 20.12.2021 -beschlossen worden. Aus dieser Beschlussfassung ergibt sich auch der jährliche Pauschalbetrag für jedes Ratsmitglied, welcher in monatlichen Abschlägen zu 400 Euro je Mitglied ausgezahlt wird und dem eine Jahresabrechnung folgt, nach der unverbrauchte Mittel zurückgezahlt werden müssen.
Im Falle nachgewiesenener Krankheit kommt eine Pflichtenmahnung nicht in Frage.„
ERGÄNZUNG – Wie und bei wem weist ein Ratsmitglied eine Krankheit nach?
Auf unserer Facebookseite entbrannte eine Diskussion über die Frage, wie und bei wem ein Ratsmitglied sich „krank meldet“. Stadtsprecherin Anna Gemünd beantwortete uns die Anfrage wie folgt:
„Die Ratsmitglieder haben die aktive Pflicht, sich beim Bürgermeister abzumelden, wenn sie an Sitzungen nicht teilnehmen können. Dies regelt §5 der Geschäftsordnung des Rates. Diese Anzeigepflicht ist nicht formalisiert, das heißt, die Abmeldung kann auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel per Telefon oder E-Mail erfolgen. Bei länger andauernder Abwesenheit wird üblicherweise ein entsprechender Nachweis erbracht.“
Über die „Causa Schmidt“ berichteten wir zuletzt am 26. Juni vorigen Jahres.
Meinolf Schmidt, Ratsherr der Freien Wähler, hatte sich einen Strafbefehl wegen Meineids im Zusammenhang mit der Kommmunalwahl 2020 eingehandelt. Aus dem Kreisverband trat er am 30.04.2022 mit seiner Wählergemeinschaft aus – aus dem Stadtrat Unna nicht, bis heute nicht.
Also, forderten FLU und WfU, fordern wir ihn doch als Rat zum Austritt auf. Dazu kam es aber nicht.
Die Causa Schmidt wurde in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause 2022 noch vor der ersten Wortmeldung auf Antrag des Bürgermeisters von der Tagesordnung genommen. Wigant zur Begründung:
„Ich möchte den Rat davor bewahren, eine rechtswidrige Entscheidung zu treffen.“
Der Rat kann Schmidt nämlich weder „hinauswerfen“, noch kann er ihn auffordern, sein Mandat zurück zu geben. Bzw. kann er das schon, nur begeht er damit einen Rechtsverstoß.
Meinolf Schmidt hat sich bis auf Weiteres krank gemeldet, bezieht also weiterhin sein Geld. Für ein politisches Mandat, das er, so regte sich FLU-Fraktionschef Klaus Göldner auf, „erschlichen“ und niemals ausgeübt hat.
Der Rat folgte Wigants Vorschlag dennoch mit großer Mehrheit und nahm die Causa Schmidt von der Tagesordnung. Tenor: Man sei sich ja einig, dass man ihn liebend gerne loswerden würde. Doch man wolle keinen Rechtsverstoß mit entsprechenden juristischen Konsequenzen riskieren.
Dass darüber keine Diskussion mehr erlaubt war und man das Verweilen eines Ratsvertreters unter solch fragwürdigen Umständen einfach weiter „erdulden“ soll, regte WfU-Fraktionschefin Ingrid Kroll und vor allem aber FLU-Fraktionschef Klaus Göldner über die Maßen auf.
Richtig von Frau Kroll und Herrn Göldner den Fall Meinolf Schmidt erneut zu thematisieren. Die jüngsten Berichterstattungen zu Marion Küpper, Timon Lüschen, Christoph Tetzner und Meinolf Schmidt ruinieren, sofern noch vorhanden, das Vertrauen in die lokalen Politiker und tragen wesentlich zur Politikverdrossenheit bei.
Mit welcher Motivation stellen sich solche Typen eigentlich zur Wahl?
Die Interessen ihrer Wähler zu vertreten sicher nicht.
Und statt die einzig vertretbaren Konsequenzen nach Aufdeckung der Betrügereien (und wie in dem Fall einer bereits erfolgten Verurteilung) gegenüber ihren Wählern zu ziehen tauchen sie ab und kassieren dreist für Nichts erhebliche Steuergelder.
Diese unerträgliche Situation zu ignorieren weil rechtlich keine Handhabe besteht ist sicher nicht angebracht.
Danke für den treffenden Kommentar Gremling, der mir einmal mehr beweist, dass Sie sich in der „Szene“ bestens auskennen.
Man könnte sich jetzt natürlich fragen, warum gerade ich mich mit der äußerst unbefriedigenden Situation so gar nicht abfinden möchte. Nun ja, ich habe grundsätzlich etwas gegen windige Typen, die auf Kosten der Allgemeinheit ausschließlich den eigenen Vorteil suchen. Herr Schmidt hat bereits im Vorfeld der Wahl 2020 in betrügerischer Absicht notwendige Erklärungen und Versicherungen gefälscht, nur um sich persönlich Vorteile zu verschaffen. Damit hat er nicht vorrangig die großen Parteien geschädigt, sondern die freien Wählergemeinschaften. Ich hatte bereits vor der Wahl auf diesen Umstand hingewiesen. Man hat meine Einwände nicht hinreichend berücksichtigt und auch nach der Wahl nicht hingehört, als ich – neben anderen Personen – auf Schmidts Betrug aufmerksam gemacht habe.
Erst die Justiz, der ich den Sachverhalt ebenfalls zur Kenntnis gebracht habe, hat anständig ermittelt und den Fall aufgeklärt. Über das Ergebnis der Strafermittlungen wurde später nur der Bürgermeister unterrichtet, der es nicht für notwendig und legitim hielt, den Rat zu unterrichten.
Nur die CDU scheint auf „wundersame Weise“ Kenntnis vom Ausgang des Verfahrens erlangt zu haben, denn die Fraktion trennte sich plötzlich, ohne nach außen ersichtlichen Grund von Schmidt, der ihr zuvor doch durch seine Fraktionszugehörigkeit zu einer besseren Verhandlungsposition bei Ausschusswahlen, Aufsichtsräten und nicht zuletzt zu einem eigenen stellvertretenden Bürgermeister verholfen hatte. Schmidt brachte die CDU Fraktion auf „Augenhöhe“ zu den anderen starken Fraktionen der Grünen und der SPD.
Dazu war er gut genug. Auch wenn heute dort niemand mehr offen für Herrn Schmidt eintritt: Die Empörung hielt und hält sich jedoch sehr in Grenzen.
Der Bürgermeister betont immer nur, dass die Angelegenheit juristisch gelaufen sei, ohne dass eine darüber hinausgehende Betroffenheit über diese Situation für mich erkennbar wäre.
Die von mir formulierte Bitte, der Rat möge doch an die Reste des Anstands von Herrn Schmidt appellieren und ihn bitten, sein Mandat freiwillig zurückzugeben, wurde vom Bürgermeister als unrechtmäßig abgewiesen. In anderen Städten wurden in vergleichbaren Fällen durchaus derartige Aufforderungen an die „Täter“ adressiert. Und selbst wenn ein solcher Appell ohne Rechtswirkung ausgesprochen worden wäre? Was wäre denn passiert, außer dass der Rat unseren Bürgerinnen und Bürgern dadurch dokumentiert hätte, dass er ein solches Verhalten nicht hinnehmen möchte.
Stattdessen wird der Mann jetzt 5 Jahre als Ratsherr geführt und bezahlt, ohne dass er sich in irgendeiner Weise für diese Stadt engagiert. Wenn man die Summe der Entschädigungszahlungen addiert und die Geldstrafe abzieht, bleibt immer noch ein schönes Sümmchen für Herrn Schmidt übrig. Soviel zum Thema: Straftaten dürfen sich für den Täter nicht lohnen. Zu alledem soll schön geschwiegen werden, damit beim Bürger keine Missstimmung aufkommt.
Nein, meine Damen und Herren. Ich werde auch weiterhin passende Gelegenheiten nutzen, um auf diesen Übelstand hinzuweisen. Nicht dass Herr Schmidt im Jahre 2025 erneut „zur Wahl“ antritt.
Klaus Göldner