Gefährlicher Schulweg durch Umleitung Hertinger Str.: Familie über Antwort des Bürgermeisters „erschüttert“

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Rathaus Unna. /Archivbild Rinke

„Ich bin erschüttert.“

Fassungslos reagiert eine Unnaerin, die sich wegen der aktuellen Vollsperrung auf der Hertinger Straße an unsere Redaktion wandte, auf die Antwort des Bürgermeisters.

Wie am Wochenende von unserer Redaktion berichtet, sind zwei Familien aus dem Unnaer Süden in großer Sorge wegen der neu eingerichteten Umleitung an der Hertinger Straße. Der Schulweg für ihre Kinder (zur Peter-Weiss-Gesamtschule hin) werde auf diese Weise bis in den Herbst und Winter hinein gefährlich und lang.

HIER lesen Sie die Schilderungen.

Jetzt kam die Antwort aus dem Bürgermeisterbüro, übermittelt von Stadtsprecher Christoph Ueberfeld. Sie lautet:

„Sehr geehrte Frau S.,

Grundsätzlich bedauern wir die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch den Brückenneubau durch das Land entstehen.

Wegen des fehlenden Gehwegs haben Sie die Möglichkeit, für die Wegstrecke Ihrer Kinder zur Peter-Weiss-Gesamtschule im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der  Schülerfahrkostenverordnung einen Antrag auf Übernahme der Schulwegkosten in Form einer Fahrkarte für die Nutzung des ÖPNV zu beantragen.

Da diese Fahrkarte aber wegen der nun für 6 Monate fehlenden Busverbindung nicht ab Ihrer Haustür genutzt werden kann, ist es für Sie zudem möglich, einen Antrag auf eine Wegstreckenentschädigung für die Nutzung Ihres privaten PKW für die Fahrt von Ihrem Wohnhaus zur nächstgelegenen Ersatzhaltestelle an der Ecke Hertingerstraße/Feldstraße  zu stellen.

Ein entsprechender Antrag ist über die Schule zu stellen.

Der Schulträger hat im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung lediglich eine Kostenerstattungspflicht, aber  keine „Bringschuld“ der Kinder zur Schule. Diese obliegt den Eltern in eigener Zuständigkeit.“

Die betreffende Mutter war angesichts dieser Antwort fassungslos. „Es geht hier doch nicht um Wegstreckenentschädigung!“

Sie mailte folgende Antwort ins Ratshaus zurück:

„Sehr geehrter Herr Ueberfeld, 

ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Die Inanspruchname einer Busfahrkarte sowie einer Wegstreckenentschädigung beheben keinster Weise die von mir dargestellten Probleme. 

 Die vorhandenen Umgehungsstraßen werden dadurch nicht ungefährlicher, auch ergibt sich daraus keine Lösung für die weitreichenden geschilderten Probleme, die sich durch für uns und auch für andere betroffene Bürgerinnen und Bürger, Familien, älteren Leuten, Menschen ohne PKW usw. ergeben. 

Ich hoffe sehr, dass dies nicht der einzige Lösungsansatz seitens der Stadtverwaltung ist.“

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