Keine 500 Impfungen mehr vorige Woche – Kreis: „Alarmierender Trend“

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Impfbus der VKU. (Foto: VKU)

„Es gibt weiterhin viele Corona-Neuinfektionen im Kreis Unna. Gleichzeitig sinken die Impfzahlen – ein alarmierender Trend.“

Dies wiederholt die Kreisverwaltung Unna auch in dieser Woche. Hatte Landrat Mario Löhr vor 14 Tagen noch einen flammenden Appell an die noch nicht Geimpften/Geboosterten gehalten, so verhallten seine Worte – ebenso, wie das neu wieder aufgelegte mobile Impfangebot weitgehend verpuffte.

Binnen zwei Wochen hat sich die Zahl der Impfwilligen kreisweit nahezu halbiert. In der letzten Februarwoche ließen sich im Impfzentrum an der Platanenallee keine 500 Menschen mehr gegen Corona impfen. Noch zwei Wochen zuvor waren es doppelt so viele gewesen, Mitte Januar noch über 1200. Die mobile Impfaktion erreichte vorige Woche 34 Personen.

Der Kreis gibt sich gleichwohl zum Durchhalten entschlossen.

„Wer noch nicht geimpft oder geboostert ist, kann sich nahezu jederzeit die schützende Impfung beim Kreis Unna abholen – auch wieder ohne Termin bei den mobilen Impfangeboten.“

Der nächste mobile Impftermin ist am Freitag, 4. März, in Bergkamen, Rotherbachstraße 42a, 14.30 bis 18.30 Uhr. Am selben Tag tritt auch die nächste Stufe der Coronaregellockerungen in Kraft – fast überall gilt dann noch 3G statt 2G oder 2G Plus.

Die Impfstelle Kreis Unna an der Platanenallee verzeichnet sinkende Impfzahlen:

Kalenderwoche 3: 1.237 Impfungen
KW 4: 1.136
KW 5: 952
KW 6: 822
KW 7: 503
KW 8: 483 – davon bei der mobilen Aktion: 34 Impfungen

Alle Infos und Termine zu den Impfungen sind unter www.kreis-unna.de/impfen zu finden. PK | PKU

Quelle Kreis Unna

2 KOMMENTARE

  1. Die Ankündigung von Bundeskanzler Scholz für eine allgemeine Impfpflicht für alle Bürger ab Anfang Oktober wird konkret:

    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/131879/Scholz-bekennt-sich-erneut-zur-allgemeinen-Impfpflicht

    Drucksache20/899 – Deutscher Bundestag – 20. WahlperiodeArtikel

    Hier ist der parteiübergreifende Gesetzentwurf vom 03.03.2022 für die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren zum 1. Oktober 2022 :

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf

    Falls richtig interpretiert, kann ihn die Regierung eigenmächtig und jederzeit ändern, also auch 5 Impfungen für jeden vorschreiben:

    https://media.gettr.com/group27/getter/2022/03/03/18/498a45f5-5a83-55a1-2177-f1f95001f816/ccf761fb151c4f5aa23b1f04ed15d3c5.jpg

    https://media.gettr.com/group42/getter/2022/03/03/18/25959d4b-6c00-64c2-3694-e834e814f51f/3ed9c6b13d93b4385a016675f1588a6b.jpg

    Seite 22:

    Durch Artikel 1 Nummer 2 bis 4 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

    Wenn er angeblich keine Mehrheit hat, warum wird er dann vorbereitet?

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