Am Kreishauskreisel für Radler keine freie Fahrt mehr – SPD will wissen, warum

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Beschilderung am Kreisel, Friedrich-Ebert-Straße. - Foto SPD Unna

Plötzlich keine freie Fahrt mehr für Radler an Unnas Problemkreisel – die Genossen wollen wissen, warum.

Die Beschilderung auf dem neu angelegten Radweg zwischen Kant- und Viktoriastraße wirft bei der SPD-Ratsfraktion Fragen auf.

Denn künftig müssen Radfahrer bei Querung der Friedrich-Ebert-Straße Vorfahrt achten – von Fahrzeugen, die vom Kreisel in die Friedrich-Ebert-Straße abbiegen, und von solchen, die aus der Friedrich-Ebert-Straße kommen. 

„An allen anderen Straßenquerungen im Kreisel sind die umlaufenden Radwege dagegen mit Zebrastreifen kombiniert: Kreuzende Radfahrer auf dem Radweg haben Vorfahrt vor Fahrzeugen, die den Kreisel verlassen“, stellen die Sozialdemokraten kritisch fest.

In einer Anfrage an den Bürgermeister wollen sie wissen:

  • Hat die Verwaltung beachtet, dass von der Sondersituation an der Friedrich-Ebert-Straße eine Gefahr ausgeht, weil die Radfahrer im Kreisel an Vorfahrt gewöhnt sind? Auch am Kreisel Hammer Straße / Viktoriastraße haben sie durch die Komination von Radweg und Zebrastreifen Vorfahrt.
  • Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Radfahrer auf getrennt geführten Radwegen Vorrang vor aus- und einfahrenden Fahrzeugen haben, insofern keine gesonderten Schilder für Radfahrer aufgestellt werden. Warum hat man sich nicht an diese allgemeine Regel gehalten, sondern stattdessen mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen Vorfahrt eine Sondersituation geschaffen?

In dem Schreiben an Bürgermeister Dirk Wigant heißt es abschließend:

„Uns ist bewusst, dass umlaufende Radwege kombiniert mit einem Zebrastreifen an die Voraussetzung gebunden sind, dass ein Radweg maximal fünf Meter vom Kreisel entfernt verläuft. Sollte das an der Friedrich-Ebert-Straße nicht zutreffen, hätte man dennoch nach unserem Verständnis durch Verzicht auf die Verkehrszeichen Vorfahrt eine einheitliche und damit sicherere Situation für Radfahrer schaffen können, ohne die Straßenverkehrsordnung zu verletzen.“

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